Pflege- und Weiterentwicklungsleistung RIAS Referenznummer der Bekanntmachung: 2106/IR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmvi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege- und Weiterentwicklungsleistung RIAS
Die Software RIAS (Revisions-, Informations- und Analyse-System) ist eine auf die Bedürfnisse der Inneren Revision angepasste Standardsoftware und dient seit der Erstellungsabnahme am 28.2.2017 der Stabsstelle IR als durchgängiges und medienbruchfreies Prüfungstool mit der Abbildung des kompletten Prüfablaufs gem. QMS der IR, der einheitliche Planung und Steuerung der Revisionstätigkeit im Zuge des Aufwachsens der IR-BAV, der Weiterentwicklung und Nutzung einer IT-gestützten Geschäftsrisikoanalyse. Sie entspricht den Standards für die berufliche Praxis Interner Revisionen.
In RIAS wird der Revisionsprozess von der Risikoanalyse über die Prüfungsplanung, die Prüfungsdurchführung bis zur Verfolgung der empfohlenen Maßnahmen im Follow-Up vollständig abgebildet. Ergebnisse werden in Form von Prüfberichten im System generiert und nebst allen zugehörigen Prüfunterlagen dokumentiert.
Bonn bzw. Sitz des AN
Die Leistungen gliedern sich in nachfolgende AP:
AP 1: Pflege des Systems RIAS:
3.1.1. Allgemein,
3.1.2. Störungsbehebung im System RIAS,
3.1.3. Einführung und Nutzung eines Ticketsystems,
3.1.4. Einführung und Nutzung eines Servicedesks/Hotline,
AP 2: Weiterentwicklung und Programmierung des Systems RIAS,
AP 3: Bedarfsposition: Schulungen im System RIAS,
Nähere Informationen sind der LB zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Vergabe an den bisherigen AN wurde vergaberechtlich geprüft. Der AN ist Hersteller und Lizenzgeber der Software und die Lizenzen werden ausschließlich von ihm als Hersteller der Software vertrieben und nur von diesem können Anpassungen/Änderungen vorgenommen werden; daher liegt ein Alleinstellungsmerkmal aufgrund von Ausschließlichkeitsrechten vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pflege- und Weiterentwicklungsleistung RIAS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäߧ 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.