Stadt Bielefeld – Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen zur Errichtung des Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 20806-20
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33597
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bielefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Bielefeld – Ausschreibung von Projektsteuerungsleistungen zur Errichtung des Neubaus der Hauptfeuer- und Rettungswache Bielefeld
Die Stadt Bielefeld handelnd durch den Immobilienservicebetrieb vergibt im Rahmen dieser Ausschreibung Projektsteuerungsleistungen für den Neubau der Haupt- und Rettungswache auf dem Grundstück Eckendorfer Straße / Feldstraße / Herforder Straße auf einer Gesamtfläche von ca. 22 000 m2. Neben den Verwaltungsgebäuden, Fahrzeughallen, Gerätekammern, Gebäude / Räume zu Ausbildungszwecken der Feuerwehrleute, einer zentralen Feuer- und Rettungsleitstelle soll der Neubau auch Räume der Wachabteilung mit Aufenthalts-, Sport-, Fitnessräumen sowie Bereichen zur Versorgung mit Nahrungsmitteln, Besprechungs- und Einsatzvorbereitungsräume umfassen. In einem separaten Gebäude für Einsatzfahrzeuge und Rettungsgerätschaften ist die Unterbringung einer eigenen Wäscherei und Werkstätten geplant. Die Nutzfläche beträgt ca. 15 590 m2.
Vgl. Ausführungen unter II.2.4).
Stadt Bielefeld
Die Stadt Bielefeld handelnd durch den Immobilienservicebetrieb plant eine Totalunternehmervergabe im Wege eines EU-weiten Vergabeverfahrens zur Errichtung einer neuen Haupt- und Rettungswache Bielefeld. Für die Umsetzung dieses Vorhabens sollen Projektsteuerungsleistungen nach den in der Leistungsbeschreibung genannten Maßgaben vergeben werden. Der Leistungsinhalt folgt dabei dem Leistungsbild Projektsteuerung der AHO-Fachkommission, Stand Mai 2014. Das jeweilige Leistungsbild der AHO ist jedoch für die geplante Totalunternehmervergabe konkretisiert und die geforderten Leistungsstufen modifiziert worden.
Gegenstand des vorliegenden Auftrages sind die folgenden Projekt- und Auftragsstufen:
Phase 0: Optimierung der Flächen- und Funktionsprogramme bis zur Projektreife
Phase 1: Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibung zur Vergabe der Totalunternehmervergabe
Phase 2: Technische Beratung im Vergabeverfahren
Phase 3: Projektsteuerung und Qualitätsüberwachung während der Planung, Bauvorbereitung und Bauausführung
Alternativ ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit der Projektsteuerung bei einer Einzelgewerksvergabe zu beauftragen, wenn die Totallunternehmerausschreibung nicht durchgeführt wird. Auf die Leistungsphasen und die Leistungsbeschreibungen der AHO wird insoweit Bezug genommen.
Weitere Einzelheiten des Auftrages sind der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Der Auftrag wird als Stufenauftrag vergeben. Mit Zuschlag werden zunächst die Phasen 0 und 1 beauftragt. Der spätere Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Projekt- und Auftragsstufen.
Weitere Angaben zur Wertung sind Ziffer VI.3) zu entnehmen. Auf der unter I.3) genannten Plattform stehen den Bewerbern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Teilnahmeantrages benötigen. Der Teilnahmeantrag ist unter Berücksichtigung dieser Information und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURDP81
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]