Vergabeverfahren elektronischer Impfnachweis

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabeverfahren elektronischer Impfnachweis

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72210000 Programmierung von Softwarepaketen
72211000 Programmierung von System- und Anwendersoftware
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
72240000 Systemanalyse und Programmierung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit zum gelben Impfpass, um Impfungen zu dokumentieren. Statt nur im gelben Impfpass Impfzeitpunkt, Impfstoff und Namen vorweisen zu können, sollen Nutzerinnen und Nutzer diese Informationen künftig auch personalisiert bequem auf ihren Smartphones digital speichern können. Der digitale Impfnachweis umfasst eine Impfnachweis-App, eine Prüf-App und ein Backendsystem für die Integration in Arztpraxen und Impfzentren.

Der Auftragnehmer hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:

— Festlegung des Systemaufbaus und der Architektur des Gesamtsystems in einer Lösungsskizze,

— Festlegung aller Schnittstellen des Gesamtsystems zwischen den Komponenten,

— Entwicklung Impfzertifikatsservice (Frontend und Backend),

— Aufbau des Backend des Impfzertifikatsservice im Rechenzentrum,

— Bereitstellung der Lösung zur Authentifizierung aller Impfzentren,

— Entwicklung und Bereitstellung der Impfnachweis-App (optional zus. Wallet),

— Entwicklung und Bereitstellung der Prüf-App,

— Betrieb der zentralen Anteile des Gesamtsystems,

— Nutzerdokumentation und Support für den Impfzertifikatsservice für Impfzentren und Arztpraxen,

— Bereitstellung Benutzerdokumentation und FAQ für Impfzentren, Arztpraxen, Bürger und Prüfer in elektronischer Form,

— Offenlegung und Dokumentation aller Schnittstellen des Gesamtsystems,

— Veröffentlichung des vollständigen und dokumentierten Quellcodes für Impfnachweis-App, Prüf-App und des Frontend des Impfzertifikatsservice und Zustimmung zur kostenfreien Nutzung durch Dritte,

— Erstellung eines Datenschutz- und Datensicherheitskonzepts einschließlich einer Datenschutzfolgeabschätzung,

— Externe Begutachtung der IT-Sicherheit aller Komponenten und externe Durchführung von Penetrationstests,

— Unterstützung bei der Abstimmung mit den europäischen Partnern bei der Weiterentwicklung der Leitlinien.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzept 1 – Lösungsskizze / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität Konzept 2 – Projektplan / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

— Betrieb des Systems ab dem 9. Monat,

— Arbeiten im Rahmen von Change-Request,

— Bereitstellung qualifizierter elektronischer Zertifikate.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Erläuterung:

Die Mitglieder des Europäischen Rates haben Ende Januar 2021 vereinbart, einen interoperablen Standard-Impfnachweis für medizinische Zwecke auszuarbeiten. Daraufhin wurden vom europäischen eHealth-Netzwerk in Abstimmung mit dem Gesundheitssicherheitsausschuss (Health Security Committee), dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation technische Leitlinien zum Nachweis der Impfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 veröffentlicht. Die Leitlinien enthalten Mindeststandards zu den Informationen, die künftige Impfnachweise enthalten sollen. Anschließend erfolgten weitere Abstimmungen zur Umsetzung auf europäischer Ebene. Am 22. Februar 2021 wurde im Gespräch der zuständigen Ministerinnen und Minister mit der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (sog. Corona-Kabinett der Bundesregierung) die Beschaffung einer digitalen Impfbescheinigung im Rahmen einer kurzfristigen dringlichen Vergabe beschlossen.

Am 25. Februar 2021 hat sich der Europäische Rat mit der entsprechenden Umsetzung eines digitalen Impfnachweises in Europa befasst.

Durch die kurzfristige europäische Einigung und den damit verbundenen europäischen Systemzwang muss die digitale Impfbescheinigung in Deutschland schnellstmöglich umgesetzt werden, da eine deutsche Insellösung der vereinbarten Interoperabilität entgegenstehen würde. Die Dringlichkeitsvergabe wurde bereits am 25. Februar eingeleitet. Eine Vergabe zu einem früheren Zeitpunkt war insoweit nicht möglich, weil die europäischen Rahmenbedingungen noch nicht definiert waren.

Die rein technische Umsetzung einer digitalen Impfbescheinigung wird ca. 12 Wochen in Anspruch nehmen. Die Ursachen dafür sind die Komplexität der Lösung, die notwendigen datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Prüfungen sowie die Anbindung von ca. 55 000 Praxen und von ca. 410 Impfzentren.

Angesichts der Komplexität der Umsetzung einer digitalen Impfbescheinigung und in Anbetracht eines einheitlichen europäischen Vorgehens und der angestrebten Anerkennung im EU-Ausland ist es innerhalb der gebotenen Frist von 3 Monaten nicht möglich, zusätzlich zur technischen Umsetzung ein reguläres Vergabeverfahren durchzuführen; dies gilt selbst bei Zugrundelegung der für Fälle einfacher Dringlichkeit vorgesehenen verkürzten Teilnahme- bzw. Angebotsfristen (etwa nach § 17 Abs. 3 VgV, § 15 Abs. 3 VgV). Denn auch in letzterem Fall würde die Beschaffung einen nicht unwesentlichen Teil des zur Auftragsdurchführung zwingend benötigen Zeitraums beanspruchen und damit die Zielerreichung gefährden. Stattdessen wurden daher im Rahmen einer kurzfristigen dringlichen Vergabe dem Bundesministerium für Gesundheit bekannte zur Leistungserbringung in Frage kommende Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
03/03/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag/Das Los/Die Konzession kann als Unterauftrag vergeben werden
Wert oder Anteil des Auftrags, der an Dritte vergeben werden soll
Anteil: 51 %
Kurze Beschreibung des Anteils des an Unterauftragnehmer vergebenen Auftrags:

Beratungs-, Entwicklungs- und Unterstützungsleistungen und ggf. Hosting in allen Teilbereichen des Vorhabens.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Hinweis zu Ziff. V.2.1) Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Datum unter Ziff. V.2.1) um das Datum der Absendung dieser Bekanntmachung handelt. Der Abschluss des Vertrags erfolgt erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. § 135 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es wird auf folgende Bestimmung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hingewiesen:

§ 135 Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/03/2021

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