Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 19 – Oberböden Referenznummer der Bekanntmachung: BCM - VE 19 - Oberböden
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-wesel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Berufskolleg-Campus am Standort Moers – VE 19 – Oberböden
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus des Berufskolleg Moers, neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 19 – Oberbodenbeläge.
Repelener Str. 101
47441 Moers
Im Auftrag des Kreis Wesel, vertreten durch das Immobilienmanagement Kreis Wesel, wird der Campus
Des Berufskolleg Moers neu gebaut.
Diese Vergabe umfasst das Gewerk
VE 19 – Oberbodenbeläge
Dieses Gewerk umfasst u. a.
— Kautschuk-Bodenbelag,
— Sockelleisten,
— Teppichboden,
— Parkett.
Die hier angegebene Laufzeit (245 Tage) dient nur einer groben Einschätzung. Die frei abrufbaren Vergabeunterlagen enthalten einen detaillierten Terminplan, der vorrangig gilt.
Einzelheiten können den kostenfrei abrufbaren Vergabeunterlagen entnommen werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dülmen
NUTS-Code: DEA35 Coesfeld
Postleitzahl: 48249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVD242
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.