Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Bauhaupt (Rohbau) inkl. Verlegung der Grundleitungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 237-582006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.allwetterzoo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Bauhaupt (Rohbau) inkl. Verlegung der Grundleitungen
Rohbauarbeiten als Bauhaupt inkl. Verlegung der Grundleitungen für eine Tropenhalle, ein Konferenzgebäude und einen Zooshop.
Münster
Rohbauarbeiten Tropenhalle: Für den Neubau der Tropenhalle und der Anbauten mit Ställen und Nebenräumen sind Streifenfundamente und Bodenplatten herzustellen. Die aufgehenden Wände und Deckenplatten sind ebenfalls in Stahlbeton zu errichten. Außenwände und das vollständige Wandoval der Halle erhalten zu Heizzwecken eine Betonkernaktivierung. Dazu werden mit Heizungswasser zu beschickende Rohrleitungen innerhalb des Betons verlegt. Fundamente und die Wände der Ställe werden in WU-Beton gebaut.
Im Inneren der Tropenhalle und im Freigelände sind Stahlbetonwände in frostfreier Gründung auf Streifenfundamenten und zum Teil als Winkelstützwände herzustellen.
Das Hallendach eine Stahlrahmenkonstruktion mit einer Ausfachung durch Folienkissen in Belichtungsfeldern.
Rohbauarbeiten Konferenz: Angrenzend an die Tropenhalle ist ein Konferenzgebäude zu errichten. Die Gründung erfolgt auf einer Stahlbeton-Bodenplatte. Ein Teil der Wände und die Deckenplatten sowie der Aufzugsschacht sind aus Stahlbeton herzustellen. Die Außen- und die Hallenwand erhalten in den Beton eingelegte Rohrleitungen für eine Beheizung mittels einer Betonkernaktivierung. Andere Innenwände sind als Mauerwerks- bzw. Trockenbauwände zu bauen.
Ein Teil der Decke über dem Konferenzraum ist als Stahl-Trapezblechdach auf einer Stahlträgerkonstruktion auszuführen. Dieser Raum erhält eine abgehängte Trockenbaudecke.
Rohbauarbeiten Zooshop: Im Bauabschnitt B ist im Süd-Westen ein Zooshop vorgesehen. Der Zooshop wird als Fertigsystem als gedämmter Holzrahmenbau errichtet. Es sind die Fundamente sowie die Sohle für den Bau zu erstellen. Es ist frostfrei zugründen. Die Holzwände sind auf einen Stahlbeton-Sockel zu stellen. Die Holzstützen erhalten zusätzliche Fundamente.
Erdarbeiten: Als Vorleistung der Rohbauarbeiten für die Tropenhalle mit den Anbauten sind Erdarbeiten zur Herstellung der Baugruben durchzuführen. Die Baugruben sind als allseitig geböscht anzulegen. Die oberen Schichten der Auffüllungen sind getrennt vom gewachsenen Boden zu handhaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Pilotprojekt 1 Tropenhalle – Bauhaupt (Rohbau) inkl. Verlegung der Grundleitungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48167
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat mit seinem Angebot eine Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz abzugeben.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Zuschlagserteilung die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) Vertragsbestandteil werden.
3. Weil der Allwetterzoo Münster kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des 99 GWB ist, wendet er die Vorschriften der §§ 97ff. GWB freiwillig an. Durch eine freiwillige Anwendung des Vergaberechts wird allerdings nicht die Zuständigkeit der Vergabekammer für Nachprüfungsverfahren gem. §§ 160ff. GWB begründet. Die nachfolgende Angabe einer Vergabekammer betrifft nur Vergabeverfahren im gesetzlichen Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB.
Ort: Münster
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.