Dacharbeiten Schule Heinsestraße Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2020-0741
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dacharbeiten Schule Heinsestraße
Dacharbeiten.
Düsseldorf
Die Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten zum Projekt erfolgen in 3 Bauphasen. Zuerst erfolgen die Arbeiten des Erweiterungsbaus inklusive des neuen Treppenhauses. Nach der kompletten Fertigstellung des Erweiterungsbaus und erfolgter Umzug des Schulbetriebs, wird das Bestandsgebäude separat Saniert und Angebaut sowie der Bestand fertig ist, wird die Sporthalle gebaut. Die Bauleistungen erfolgen im angrenzenden laufenden Schulbetrieb. Neubau: Die Dachdecken werden in Stahlbeton errichtet. Oberhalb der Sporthalle mit einer Dachfläche von ca. 540 m2 brutto und des Erweiterungsbaus mit einer Dachfläche von ca. 1 200 m2 brutto, werden ein Warmdachaufbau (EPS-Dämmung) mit extensiver Begrünung und eine PV Anlage errichtet. Bestand/Anbau: Die bestehende Dachkonstruktion wird abgebrochen und durch einen Flachdachaufbau auf der Decke über dem 2.Obergeschoss ersetzt. Die neue Dachfläche beträgt ca. 530 m2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dacharbeiten Schule Heinsestraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41169
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.