Bodenbelagsarbeiten: Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule Referenznummer der Bekanntmachung: IKZ-265/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blomberg
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32825
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.blomberg-lippe.net/
Abschnitt II: Gegenstand
Bodenbelagsarbeiten: Umbau Schulzentrum Blomberg zur Sekundarschule
Die Haupt- und Realschule wird abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut. Bei der Sanierung werden besonders die brandschutztechnischen und sicherheitstechnischen Belange berücksichtigt. Hier werden Bodenbelagarbeiten ausgeschrieben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Haupt- und Realschule wird abschnittsweise zur Sekundarschule umgebaut. Das vorhandene Schulgebäude wird in 6 Bauabschnitten umgebaut (A-F). Diese Ausschreibunng beinhaltet die Bodenbelagsarbeiten des 3. Sanierungsabschnitts, 3-geschossiger Baukörper, ca. 1 500 qm Nutzfläche. Elastischer Bodenbelag als Rollenware, ca. 1 127 qm Elastischer Bodenbelag als Planke ca. 115 qm Holzsockelleisten ca. 670 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Delbrück – Westenholz
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.