Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung – 3,5 t zGG – als Neufahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5433
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung – 3,5 t zGG – als Neufahrzeug
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung – 3,5 t zGG – als Neufahrzeug.
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Eckendorfer Str. 57
33609 Bielefeld
Lieferung einer batterie-elektrischen Kehrmaschine mit Knicklenkung – 3,5 t zGG – als Neufahrzeug.
Die Beschaffung wird durch das „Sofortprogramm Saubere Luft“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert, deren Förderrichtlinien unbedingt eingehalten werden müssen.
Die angebotenen Fahrzeuge müssen daher batterieelektrisch angetriebene Fahrzeuge mit einem Wasserstoff Range Extender nach der Förderrichtlinie Elektromobilität vom 5. Dezember 2017 und gem. Definition § 2 des Elektromobilitätsgesetzes vom 5. Juni 2015 (BGBI. I S. 898) sein. Die Fahrzeuge müssen entsprechend den Förderbedingungen bis spätestens 31.12.2021 ausgeliefert und zugelassen sein. Der letzte Liefertermin samt aller zulassungsrelevanter Dokumente und Gutachten ist der 10.12.2021. Ist die Lieferung bis dahin nicht erfolgt, wird der Umweltbetrieb die Abnahme verweigern und der Vertrag wird unwirksam.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Zur weiteren Beurteilung von Fachkunde und Leistungsfähigkeit muss dem Angebot eine kurze Betriebsbeschreibung beigefügt werden, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbare Kompaktkehrmaschine beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-Standort nicht benannt werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von vier Kalenderwochen einen dem ausgeschriebenen Typ vergleichbare Kompaktkehrmaschine beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle – Submissionsstelle, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zugelassen.
Wir bitten Sie allerdings, aufgrund der aktuellen Lage auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Die Vergabestelle wird das Submissionsergebnis unverzüglich über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9U6H
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]