Automatisierte Plattform zur anaeroben Kultivierung und Charakterisierung von Mikroorganismen inkl. Integrationsaufgaben Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-0310-AJ
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ukaachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisierte Plattform zur anaeroben Kultivierung und Charakterisierung von Mikroorganismen inkl. Integrationsaufgaben
Automatisierte Plattform zur anaeroben Kultivierung und Charakterisierung von Mikroorganismen, inkl. vollständige Integration der Einzelkomponenten sowie integrative und dynamische Verwaltung der Daten.
Das Universitätsklinikum der RWTH Aachen beschafft ein Hochdurchsatz Plattform zur Kultivierung und Charakterisierung (Phänotyp und Genotyp) von einzelnen anaeroben Mikroorganismen aus komplexen Ökosystemen (wie z. B. das Darmmikrobiom) mit hohem Durchsatz. Diese Plattform wird am Institut für Medizinische Mikrobiologie betrieben und u. a. für die mikrobiologische und molekularbiologische Forschung des Universitätsklinikums Aachen im Rahmen des DFG-geförderten Konsortien SFB1382, SFB1371, SFB/TRR219 und KFO344 benötigt.
Automatisierte Haupteinheit der Plattform zur anaeroben Kultivierung und Charakterisierung von Mikroorganismen inkl. Integrationsaufgaben
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Die Plattform muss im Wesentlichen folgende Aufgaben gewährleisten und Allgemeinanforderungen erfüllen:
— Das Gesamtsystem darf aus verschiedenen, physisch getrennten Stationen bestehen (z. B. anaerobe Arbeitsstation, Typisierungstation, Genomik-Plattform), die jedoch im Arbeitsablauf miteinander verbunden sind. Für einen Austausch der Prozess- und Probendaten zwischen diesen Arbeitsstationen ist zu sorgen,
— Reproduzierbare Hochdurchfluss-Trennung von einzelnen bakteriellen Zellen aus komplexen mikrobiellen Populationen, wie z. B. in Stuhlproben, unter anaeroben Bedingungen,
— Automatisierte, strikt-anaerobe Kultivierung, regelmäßige Wachstumskontrolle (mehrmals täglich), Sub-Kultivierung (Überimpfen), Identifizierung, Genotypisierung und Phänotypisierung der einzelnen Kulturen,
— Schnelle und kostengünstige Massenspektrometrie-basierte Typisierung aller isolierten Reinkulturen
— Genom-basierte Identifizierung aller nicht-redundanten Spezies aus einer Ausgangsprobe, inkl. automatisierte Probenverarbeitung von der Ausgangsbiomasse bis zu den „ready-to-sequence“ DNA-Bibliotheken,
— Barkodiertes Nachverfolgungssystem der Proben sowie umfangreiche Datenverwaltungssystem (inkl. alle dafür benötigte Softwares)
— Installation der unterschiedlichen Einheitskomponenten sowie Programmierung des Datenaustauschs ggf. Probenvorbereitung für eine optimale Verbindung der Komponenten.
Die gesamte Plattform, die hier ausgeschrieben wird, besteht aus verschiedenen Einzelkomponenten bzw. Geräte, die miteinander vernetzt werden. D.h. es handelt sich um eine Einheit basierend auf verbundenen Elementen, die aneinander angepasst sind. Für die schnelle Typisierung der Kulturen wird jedoch ein MALDI-Massenspektrometer benötigt (LOS 2), welches ein Einzelgerät darstellt und sich außerhalb der anaeroben Einhausung befinden wird. Des Weiteren wird ein Gerät zur Einzelzell-Aussaat benötigt, das höchst spezifische Anforderungen erfüllen muss. Aus diesen Gründen besteht die Ausschreibung aus 3 Losen wie folgt: Los 1 = Haupteinheit inkl. Genotypisierungsstation und anaerober Kultivierungsstation.
Los 1 bildet die Kerneinheit der Plattform und enthält alle Komponenten mit Ausnahme des Massenspektrometers in Los 2 und das Gerät für die Einzelzell-Sortierung in Los 3.
Die Plattform muss im Wesentlichen folgende Aufgaben gewährleisten und Allgemeinanforderungen erfüllen:
— Das Gesamtsystem darf aus verschiedenen, physisch getrennten Stationen bestehen (z. B. anaerobe Arbeitsstation, Typisierungstation, Genomik-Plattform), die jedoch im Arbeitsablauf miteinander verbunden sind. Für einen Austausch der Prozess- und Probendaten zwischen diesen Arbeitsstationen ist zu sorgen,
— Reproduzierbare Hochdurchfluss-Trennung von einzelnen bakteriellen Zellen aus komplexen mikrobiellen Populationen, wie z. B. in Stuhlproben, unter anaeroben Bedingungen,
— Automatisierte, strikt-anaerobe Kultivierung, regelmäßige Wachstumskontrolle (mehrmals täglich), Sub-Kultivierung (Überimpfen), Identifizierung, Genotypisierung und Phänotypisierung der einzelnen Kulturen,
— Schnelle und kostengünstige Massenspektrometrie-basierte Typisierung aller isolierten Reinkulturen
— Genom-basierte Identifizierung aller nicht-redundanten Spezies aus einer Ausgangsprobe, inkl. automatisierte Probenverarbeitung von der Ausgangsbiomasse bis zu den „ready-to-sequence“ DNA-Bibliotheken,
— Barkodiertes Nachverfolgungssystem der Proben sowie umfangreiche Datenverwaltungssystem (inkl. alle dafür benötigte Softwares)
— Installation der unterschiedlichen Einheitskomponenten sowie Programmierung des Datenaustauschs ggf. Probenvorbereitung für eine optimale Verbindung der Komponenten.
Die gesamte Plattform, die hier ausgeschrieben wird, besteht aus verschiedenen Einzelkomponenten bzw. Geräte, die miteinander vernetzt werden. D.h. es handelt sich um eine Einheit basierend auf verbundenen Elementen, die aneinander angepasst sind. Für die schnelle Typisierung der Kulturen wird jedoch ein MALDI-Massenspektrometer benötigt (LOS 2), welches ein Einzelgerät darstellt und sich außerhalb der anaeroben Einhausung befinden wird. Des Weiteren wird ein Gerät zur Einzelzell-Aussaat benötigt, das höchst spezifische Anforderungen erfüllen muss. Aus diesen Gründen besteht die Ausschreibung aus 3 Losen wie folgt: Los 1 = Haupteinheit inkl. Genotypisierungsstation und anaerober Kultivierungsstation.
Los 1 bildet die Kerneinheit der Plattform und enthält alle Komponenten mit Ausnahme des Massenspektrometers in Los 2 und das Gerät für die Einzelzell-Sortierung in Los 3.
MALDI-Massenspektrometer
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Nachstehende Anforderungen müssen erfüllt sein:
— Soll als Tischgerät auf handelsüblichen stabilen Labortischen installierbar sein und eine Größe von max. 1,25 B x 0,9 T x 1,5 H haben (Angabe in Meter),
— Laser-Garantie: 500 Mio Laserschüsse oder 7 Jahre (was zuerst eintritt),
— Nach unterbrochenem Vakuum, z. B. durch einen Serviceeinsatz, ist das Vakuum innerhalb von 3 Stunden wiederaufgebaut und das Gerät somit einsatzbereit,
— Probenvorbereitung vor der Messung besteht aus nur wenigen Schritten und ist von einem Pipettierroboter umsetzbar,
— Möglichkeit zwischen Einsatz von Einweg-Probenträger und Mehrweg-Probenträger mit jeweils individuellen Barcodes,
— Akquisition für 96 Proben muss innerhalb von 15 Minuten erfolgen,
— Die Software kontrolliert die Aufnahme der massenspektrometrischen Daten und vergleicht diese automatisch mit den in den erworbenen Datenbanken hinterlegten Spektren. Im Ergebnisreport wird ein Score-Wert als Qualitätssicherheit geliefert,
— Referenzdatenbank enthält mind. 2 500 verschiedener Spezieseinträgen und kann vom Nutzer erweitert werden,
— Modul zum Einbringen und Vergleichen neu gemessener Spektren mit archivierten Spektren anderer Labore sowie deren statistischer Analyse,
— Software Paket für die Identifikation und Klassifizierung von Mikroorganismen inkl. einem Server- und einer Client-Lizenz,
— 2 Jahre Gewährleistung ab Inbetriebnahme der Gesamteinheit,
— Betrieb mit USV/EDV-Stromversorgung (230 V, 16 A) möglich,
— Installation ohne Bedarf größerer Umbaumaßnahmen der Räumlichkeit (Siehe Sektion A, Gesamtsystem),
— Messungen aus Kultivierungsplatten (Mikrotiterplatten) mit 96- bzw. 384 Wells sind möglich. Die Vorbereitung der Proben für die Messung muss von einem Pipettierroboter durchführbar sein (die Dimension bzw. Konfiguration der für die Messung notwendigen Träger müssen ggf. anpassbar sein),
— Der Hersteller verpflichtet sich, mit dem Hersteller der Kultivierungsstation (Los 1) zu kooperieren, um eine Kompatibilität der Targets und der Datenanbindung zu gewährleisten. Rahmbedingungen müssen angegeben werden,
— Integrationsarbeit (und alle dafür benötigte Arbeitsstunden) für die volle Einbindung in der Gesamteinheit sowie Schulungen für alle notwendige Arbeitsschritte, z. B. Optimierung der Probenvorbereitung durch der automatisierten Isolierungsstation, Erweiterung der bereits bestehenden Datenbank, automatisierter Datenverkehr bzw. Auswertung (Rückkopplung an den Pipettierroboter).
Des Weiteren müssen darüber hinaus die Punkte A01-A07 (Siehe Gesamtsystem) berücksichtigt bzw. erfüllt werden.
MALDI-Massenspektrometer für schnelle Typisierung von mikrobiellen Isolate.
Einzelzell-Sortierer
Universitätsklinikum Aachen AöR
Pauwelsstr. 30
52074 Aachen
Das Gerät muss über nachstehende Merkmale verfügen:
Das Gerät soll in einer anaeroben Kammer passen (max. 0,65 m B x 0,50 m T x 0,30 m H) und funktionieren können (90 % N2, 10 % CO2; max. 25 GradC; max. 60 % Feuchtigkeit).
— Markierungsfreie Trennung einzelner Bakterien aus heterogenen mikrobiellen Mischproben unter Beibehaltung der Lebensfähigkeit,
— Automatisierte Ablage einzelner Bakterien in 96-well und 384-well Mikrotiterplatten mit > 80 % Ablageeffizienz,
— Der Zeitbedarf pro 384-well Platte < gleich 15 Minuten
— Bildaufnahme während der Sortierung zur Qualitätssicherung,
— Automatisiertes Einlegen/Entnehmen der Mikrotiterplatten,
— Software zur Bedienung des Instruments,
— Schnittstelle (API) zur Integration in automatisierte Anlage,
— Die Vollintegration innerhalb einer robotisierten Plattform ist möglich,
— Der Hersteller verpflichtet sich, das Gerät zu Testzwecken an den Integrator (Hersteller der Automationsanlage „Vollautomatisierte Kultivierungsstation“, Los 1) zu schicken, oder ein Leihgerät auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen, falls dies für die Integration notwendig ist,
— Betrieb mit USV/EDV-Stromversorgung (230 V, 16 A) möglich,
— 2 Jahre Gewährleistung ab Inbetriebnahme der Gesamteinheit.
Des Weiteren müssen die Punkte A01-A07 des LV (Siehe Gesamtsystem) berücksichtigt bzw. erfüllt werden.
Einzelzellensortierung
Anforderung an das System: Los 3
Los 3 beschreibt ein Gerät zur Sortierung von einzelnen Zellen. Dieses Gerät muss für eine Vollintegration in ein Automationssystem (Los 1) geeignet sein. Der Hersteller verpflichtet sich, mit dem Integrator (Hersteller Los 1) kooperativ zusammenzuarbeiten, falls es sich um 2 verschiedenen Hersteller handelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— 521 EU – Eigenerklärungen Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
— Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss nachweisen, dass er/sie über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Alter der Bescheinigung maximal 1 Jahr. Alternativ kann eine Versicherungs/Deckungszusage des Versicherers, für den Fall des Zuschlagerhalts, vorgelegt werden.
Einzureichende Unterlagen:
— Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die dargestellten Leistungen sollen der ausgeschriebenen Leistung nahe kommen bzw. einen ähnlichen Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kullenhofstr. 50, 52074 Aachen, 4. Etage, R. 402
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Ausschreibungsgegenstand wird im Rahmen der DFG-Programme „Großgeräte der Länder“ bzw. „Forschungsgroßgeräte“ gefördert und durch DFG und/oder MIWF NRW anteilig finanziert.
Dementsprechend findet auf dieses Vergabeverfahren der Erlass des MIWF NRW über „Zuwendungen für Großgeräte zur Ergänzung und Erneuerung“ vom 27.1.2015 Anwendung.
Daraus resultierend wird um Beachtung der nachstehenden Punkte im weiteren Verfahren gebeten:
Der Antrag auf Gewährung der Zuwendung ist durch den AG auf Basis des Vergabevermerks nach Prüfung der eingegangenen Angebote zu stellen. Der Zuschlag im Vergabeverfahren darf grundsätzlich erst nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids oder unter dem Vorbehalt der Zuwendung der Landesmittel erteilt werden. Bei negativem Bescheid durch den Zuwendungsgeber wird das Vergabeverfahren aufgehoben, da dann die zur Beauftragung erforderlichen Mittel nicht zur Verfügung stehen. Dementsprechend kann ein Vertrauen in eine Vergabe auf Bieterseite durch die Angebotsabgabe nicht begründet werden. Eine Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Falle einer Aufhebung des Vergabeverfahrens aufgrund einer Nichtgewährung der erforderlichen Zuwendung an den Auftraggeber ist insoweit ausgeschlossen.
Auf Grund des o. g. Sachverhalts ist der Zeitraum der Geltung der Angebote (Bindefrist) großzügig bemessen. Der AG behält sich die Verlängerung der Bindefrist bis zur Entscheidung über die Zuwendung vor und wird die teilnehmenden Bewerber/Bieter rechtzeitig um Zustimmung bitten.
Die in diesen Vergabeunterlagen enthaltenen Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Vergabeunterlagen sind nur im Rahmen der Erstellung eines Angebotes und nur durch das die Vergabeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Vergabeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet.
Sollten Sie die Vergabeunterlagen nicht direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über v. g. Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i.d.R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten.
Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie im Regelfall nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer vor vollständiger Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber vor, die verbleibenden Arbeiten den übrigen Bietern in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses anzutragen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB).
Jegliche Kommunikation zw. Bieter und AG soll über die vergabe.nrw-Nachrichtenfunktion erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYJYDL4.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.de
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 GWB Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: https://www.ukaachen.de