Schülerbeförderung mit Schülerspezialverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: S-DIN4.4-2021-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dinslaken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerbeförderung mit Schülerspezialverkehr
Schülerbeförderung mit Schülerspezialverkehr (Schulbuslinien) für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2025.
Schülerverkehr zu den aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Schulen und Anlagen in Dinslaken.
Schülerbeförderung mit dem Schülerspezialverkehr (Schulbuslinien) für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Kopie Eintragung Handwerksrolle/Berufsregister,
— Berufsgenossenschaft (keine Zahlungsrückstände) nicht älter als 3 Monate,
— Krankenkasse nicht älter als 3 Monate; Finanzamt nicht älter als 3 Monate, 521 EU-Eigenerklärung.
— Jahresumsätze der letzten 3 Jahre.
Siehe Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung.
Möglicherweise muss nachgewiesen werden, dass die eingesetzten Fahrer deutsch sprechen und schreiben gemäß Level B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Siehe Vorbemerkung zur Leistungsbeschreibung.
Der Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse vom 3.5.1996 (VkBl. 1996, S. 238) in der jeweils gültigen Fassung, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, ist zu beachten. Die eingesetzten Busse müssen beheizbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).