Stadt Voerde – TGA HLS KiTa Voerde-Spellen Referenznummer der Bekanntmachung: 5597/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Voerde
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46562
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.voerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Voerde – TGA HLS KiTa Voerde-Spellen
Die Stadt Voerde (Niederrhein) plant die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung in Voerde-Spellen. Zur Bedarfsdeckung ist die Errichtung eines Neubaus nordwestlich der Astrid-Lindgren Grundschule in Voerde-Spellen vorgesehen. Ab Januar 2021 wird zur Bedarfsdeckung zunächst eine Interims-KiTa in Voerde-Friedrichsfeld übergangsweise bis zur Fertigstellung des Neubaus in Voerde-Spellen ihre Nutzung aufnehmen. Die Planung, öffentliche Ausschreibung und Ausführung der 4-gruppigen Kindertageseinrichtung soll schnellstmöglich erfolgen, um die Betreuungsbedarfe der Voerder U 3- und Ü 3-Kinder zu decken. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind Fachplanungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3. Beauftragt werden sollen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 1, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11)).
Voerde
Die Kindertagesstätte soll im Voerder Ortsteil Spellen errichtet werden. Das Baugrundstück liegt südöstlich des Grundstücks Weseler Str. 16 und südwestlich der Grundschulgebäude der „Astrid-Lindgren-Grundschule“, Weseler Str. 18.Das mögliche Baufenster ist aus dem den Vergabeunterlagen beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Es ist eine zweigeschossige Bauausführung vorgesehen.Der Zugang zu der Kindertagesstätte erfolgt über den Parkplatz der Astrid-Lindgren-Schule. Hierfür ist ein Rückbau einer überdachten Fahrradabstellanlage erforderlich. Das Baufenster ermöglicht eine gute Ausrichtung der Aufenthaltsräume nach Süden, Westen und Osten und ist nicht verschattet. Der Außenbereich liegt süd-östlich des bestehenden Schulgebäudes, die Planung der Außenanlagen und Spielgeräte erfolgt nebst Ausschreibung und Begleitung der Umsetzung durch den Fachdienst Tiefbau der Stadt Voerde. Eine historische Nutzung dieses Grundstücksbereiches ist nicht bekannt, auch ist kein Bodendenkmal bekannt. Bei der baulichen Realisierung sind die LVR-Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen und den speziellen Raumbedürfnissen für U3- und Ü3-Kinder zu beachten, wobei ein erster Entwurf für die KiTa über das Mindestraumprogramm des LVR hinausgeht. In dem Entwurf sind die Mindestraumgrößen des LVR überschritten und zusätzliche Räume für Technik (Hausanschluss, Aufzug, Lüftung) oder zum Abstellen eingeplant. Außerdem entsteht ein räumlicher Mehrbedarf durch die Umsetzung von barrierereduzierenden Elementen wie dem Aufzug und der zusätzlichen Innen- und Außentreppe durch die zweigeschossige Ausführung. Ziel der Planung ist es, dass das Mindestraumprogramm des LVR umgesetzt wird. Zusätzlich benötigte Räume und Flächen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen.
Ein weiteres Ziel der Planung ist eine schnellstmögliche Umsetzung der wirtschaftlichsten Ausführungsart, weswegen eine Ausführung in Modulbauweise in Betracht zu ziehen ist. Gegenstand der zu vergebenden Leistungen sind Fachplanungsleistungen des HOAI-Leistungsbildes Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3. Beauftragt werden sollen die Planungsleistungen ab Leistungsphase 1, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (siehe Abschnitt II.2.11)).
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Enddatum der Laufzeit des Vertrages bezieht sich auf die beabsichtigte und gewünschte Fertigstellung der Bauausführung, berücksichtigt also nicht die nachlaufenden Leistungen der LPhen 8 und 9.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis einschließlich zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in der Fachrichtung Versorgungstechnik (siehe Abschn. III.2.1))
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 1.3.2016) für die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 für einen fertiggestellten Neubau eines Gebäudes, bei dem mindestens eine Leistungsphase des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung bearbeitet und abgeschlossen wurde,das Objekt mindestens der Honorarzone II oder höher gem. § 56 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 410 bis 430 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich HLS mit der Zulassung als Ingenieur/in oder mit der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden sowie der Berufsqualifikation Techniker/in, gegliedert in die Gruppen Inhaber/Geschäftsführung, Mitarbeiter mit der Berufsqualifikation Ingenieur/in und Mitarbeiter mit der Berufsqualifikation Techniker/in, und zwar durchschnittlich für die Jahre 2018, 2019 und 2020 sowie aktuell.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 3, 5, 6 und bis 8 des Leistungsbildes Fachtplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1-3 abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Mindestanforderungen an die Eignung sind Mitarbeiterzahlen (jeweils Vollzeitstellenäquivalente) von nicht unter 2,00 Ingenieuren/-innen und nicht unter 3,00 Mitarbeiter/innen mit entweder der Berufsqualifikation Ingenieur/in oder der Berufsqualifikation Techniker/in, jeweils sowohl im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über neue Bieterinformationen werden nur solche Unternehmen unaufgefordert informiert, die in dem verwendeten Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) registriert sind und sich für das Verfahren freischalten lassen. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Vergabeunterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRDPZ2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.