Stadtumbau Südlich Bahn – Verkehrs-, Frei- und Entwässerungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 09/02/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dueren.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtumbau Südlich Bahn – Verkehrs-, Frei- und Entwässerungsanlagen
Die Stadt Düren, eine große Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen mit rund 92 000 Einwohnern, plant im Rahmen eines „Masterplans Innenstadt“ die gestalterische und funktionale Neuordnung des Bereichs zwischen dem sdlichen Bahnhofsausgang und dem StadtCenter („Stadtumbau südlich Bahn“). Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Planungs- und Überwachungsleistungen an einen Generalplaner für das Projekt „Stadtumbau südlich Bahn“ in Düren (in Anlehnung an die HOAI Leistungsbilder Frei- und Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1 bis 9).
Die Planungs- und Überwachungsleistungen sollen stufenweise in verschiedenen Planungspaketen beauftragt werden. Die Ausführung der Bauleistungen wird in mehreren Bauabschnitten erfolgen.
52349 Düren
Der Bereich südlich des Bahnhofs in Düren weist verschiedene Defizite auf, die eine Umgestaltung erforderlich machen.
Die gestalterische und funktionale Neuordnung des Bereichs zwischen dem südlichen Bahnhofsausgang und dem Stadt Center ist eines der wichtigsten Schlüsselprojekte des integrierten Handlungskonzeptes für die Dürener Innenstadt und wird als Maßnahme zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung gefördert.
Durch die Neuordnung ergeben sich neue Bebauungsmöglichkeiten, die es erlauben den gesamten Bereich einer neuen städtebaulichen Funktion zuzuführen. Zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung hat die Stadt Düren den Bebauungsplan Nr. 01/377 „Südliches Bahnhofsquartier zwischen der Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ aufgestellt. Das Projekt soll vor allem die Verbindung zwischen dem Dürener Bahnhof und der Innenstadt wiederherstellen und ein ganz neues Quartier entwickeln. Kernstücke des Vorhabens sind die Neugestaltung des bestehenden südlichen Bahnhofsvorplatzes, die Planung einer Promenade und die Gestaltung des Langemarckparks sowie der Umbau von Straßenräumen im Umfeld des Bahnhofes, die das neue Zukunftsquartier in einen Kontext setzen sollen. Angestrebt werden eine hochwertige und attraktive Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu einem urbanen, multifunktionalen Gefüge mit hoher Aufenthaltsqualität sowie eine funktionale Wegelenkung für alle Verkehrsteilnehmer. Neben der qualitativ hochwertigen Gestaltung, die zu einer Aufwertung des gesamten Plangebietes und Stärkung der Innenstadt beitragen soll, ist der Gedanke des Innovativen für die Planung essenziell. Vor dem Hintergrund des klimagerechten Stadtumbaus soll insbesondere das Thema Regenwasserbewirtschaftung in die Planung einfließen.
Aufgrund der Umgestaltungen im Plangebiet muss auch die derzeitige Entwässerungssituation verändert werden. Aufgrund sehr begrenzter Aufnahmekapazitäten des öffentlichen Regenwasserkanals kann das Gebiet nicht an das bestehende Regenwasserkanalnetz angeschlossen werden und muss zukünftig gedrosselt in den nahegelegenen Mühlenteich eingeleitet werden. Das anfallende Schmutzwasser kann an die bestehende Kanalisation übergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung und des Generalplanervertrages stufenweise in Planungspaketen.
Direkt beauftragt wird die Erbringung der Planungspakte A 1 und A 2. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeauftragung der weiteren Planungspakte. Die in Ziffer II. 2.7 genannte Laufzeit bezieht sich auf die Planungspakete A 1 und A 2, die zunächst beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Erklärung erfolgt im Rahmen des Formblatts „Erklärung und Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“.
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist (ggf. Auszug aus dem Handelsregister);
b) Eigenerklärung zur Berechtigung zum Tragen der Berufsqualifikation / Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur:
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur zu tragen oder nach der Richtlinie 2005/36/EG berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Landschaftsarchitekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Landschaftsarchitekt oder Ingenieur benennen. Juristische Personen haben den für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen zu benennen, der zum Führen der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Ingenieur berechtigt ist.
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB durch Einreichung folgender Eigenerklärungen (Formblatt Erklärung zu §§ 123, 124 GWB – Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) nachzuweisen:
a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§ 123,124 GWB,
b) Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister.
Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Formblatt „Erklärung zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit“.
Die folgenden genannten Anforderungen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, d.h. für die Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt.
a) Benennung von Referenzen aus den letzten 10 Jahren zu mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag hinsichtlich Größe und Kapazität vergleichbaren Leistungen.
b) Angaben zur Anzahl der im Unternehmen beschäftigten (festangestellten) Mitarbeiter bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Durch die vorgelegten Referenzen ist insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 (Leistungsphasen im Sinne der HOAI) nachzuweisen; bei Referenzen für Erweiterungsgebiete der Entwässerung ist die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1-8 nachzuweisen.
Hinsichtlich der Ausführung der Leistungsphasen kann der Nachweis auch durch die Vorlage mehrerer Referenzen erbracht werden, wobei die jeweilige Referenz nur für solche Leistungsphasen berücksichtigt wird, die im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags tatsächlich abgeschlossen sind.
Dabei muss:
— mindestens eine Referenz Erweiterungsgebiete der Entwässerung mit kombinierter Regenwasserbewirtschaftung zum Gegenstand haben; die Referenzen in diesem Bereich müssen insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1 bis 8 umfassen.
— mindestens eine Referenz Leistungen der Freiflächenplanung mit Bauwerksbezug, verkehrlichen Fragestellungen und hohen gestalterischen Anforderungen (wie z. B. Bahnhofsvorplätze, Fußgängerzonen, Marktplätze, Shared Space, etc.) zum Gegenstand haben und die Referenzen in diesem Bereich müssen insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 umfassen.
— mindestens eine Referenz muss die Umgestaltung innerörtlicher Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anlagen oder normaler städtebaulicher Situation zum Gegenstand haben; die Referenzen in diesem Bereich müssen insgesamt die abgeschlossene Ausführung der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie 5 bis 8 umfassen.
Der Nachweis kann jeweils durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden. Den Angaben zu den Referenzen sind Informationen (Beschreibungen, Lagepläne, etc.) beizufügen, die es dem Auftraggeber ermöglichen, die Einhaltung der Mindestanforderungen zu prüfen.Die Erklärung muss nach näherer Maßgabe des Formblatts „Erklärung zu technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit“ erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen.
Auf der zweiten Stufe, der Angebotsphase, fragt der Auftraggeber von den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zunächst ein sog. erstes Angebot, mit dem in die Verhandlungsphase eingetreten wird, ab. Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften haben ihre Eignung durch Einreichung der im Einzelnen in Ziffer 3 der Bewerbungsbedingungen aufgeführten Eigenerklärungen nachzuweisen. Hierzu sind nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb die dort aufgeführten Formblätter zu verwenden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Erklärungen von jedem Bewerber / jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Zu den geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch Nachweise zu verlangen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für diese Unternehmen bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Darüber hinaus muss der Bewerber durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß dem Formblatt „Verpflichtungserklärung im Rahmen der Eignungsleihe“ nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYQYN7N.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: