Feuerwehrgerätehaus Wachtendonk Los 4 Referenznummer der Bekanntmachung: 08/2020 Los 4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wachtendonk
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47669
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wachtendonk.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrgerätehaus Wachtendonk Los 4
Die Gemeinde Wachtendonk möchte ein optisch ansprechendes, voll funktionsfähiges und auf die Zukunft ausgerichtetes Feuerwehrgerätehaus in qualitativ hochwertiger aber eher schlichter Ausführung errichten. Die Maßnahme soll ggf. auch zu einem kleinen Anteil über den Zuwendungen aus dem Programm „Dorferneuerung 2021 und Sonderaufruf Feuerwehrhäuser in Dörfern 2021“ finanziert werden. Hierzu sucht die Vergabestelle in einem ersten Schritt Planer für die Leistungsbilder Objektplanung (Gebäude, Innenräume und Freianlagen), Tragwerksplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Verkehrsplanung, Bauphysik und Brandschutz.
Diese Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 4 — Technische Gebäudeausrüstung — ELT.
Gemeinde Wachtendonk
Weinstraße 1
47669 Wachtendonk
Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI, ELT.
— Stufe 1: LPH 1 — 4 mit Zuschlag,
— Stufe 2: LPH 5 — 6 (optional),
— Stufe 3: LPH 7 — 9 (optional).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ELT
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYREDY4Z
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.