Wiederkehrende Prüfungen an Lüftungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 127 056 261
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rub.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wiederkehrende Prüfungen an Lüftungsanlagen
Bei der anzufragenden Leistung handelt es sich um Wiederkehrende Prüfungen nach PrüfVO- NRW/Betriebssicherheitsverordnung u.a.§ 16 und Grundlagen nach TRBS.
Ruhr-Universität Bochum
Universitätsstrasse 150
44801 Bochum
Bei der anzufragenden Leistung handelt es sich um Wiederkehrende Prüfungen nach PrüfVO- NRW/Betriebssicherheitsverordnung u. a. § 16 und Grundlagen nach TRBS.
Die Ruhr-Uni-Bochum (RUB) beabsichtigt im Rahmen der Prüfverordnung Nordrhein-Westfalen (PrüfVO NRW), Betriebssicherheitsverordnung, Grundlagen der TRBS und der Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen wiederkehrende Prüfungen an den Lüftungsanlagen in den verschiedenen Gebäuden der Universität durch Sachverständige durchführen zu lassen.
Die prüfpflichtigen Lüftungsanlagen der RUB Gebäude werden in dieser Vergabe zusammengeführt.
Die Beauftragung der Prüfleistungen erfolgt für jedes Gebäude einzeln, entsprechend müssen auch und die Prüfergebnisse für jedes Gebäude einzeln dokumentiert werden. (Anlage: Grundrissplan der Uni-Bochum)
Die Sachverständigenprüfung für Raumlufttechnische Anlagen müssen alle 3 Jahre wiederholt werden. Es müssen jedes Jahr unterschiedliche Gebäude an der RUB geprüft werden, da die Prüfintervalle der einzelnen Gebäude unterschiedlich sind.
Der Vertrag über die Durchführung der Sachverständigenprüfungen soll eine Laufzeit von 4 Jahren haben; eine Preisanpassung innerhalb der Jahre kann sich Aufgrund von allg. Preissteigerungen ergeben (Näheres regelt der abzuschließende Vertrag). Die Vertragslaufzeit beginnt unmittelbar nach Abschluss des Vertrages. Spätestens aber am 20.2.2021.
Die hier geforderten Prüfleistungen darf nur durch Prüfsachverständige erfolgen, die die Anforderungen nach §§ 3 bis 7 der PrüfVO NRW erfüllen und die Pflichten und Aufgaben der Prüfsachverständigen nach § 8 PrüfVO NRW einhalten. Die erforderlichen Anforderungen sind im Vorfeld nachzuweisen und die Anerkennungen mit der Angebotsabgabe einzureichen. (Anhang 1-Prüfsachverständige)
Nach Vertragsschluss wird eine Liste mit allen zu untersuchenden Gebäuden, inkl. Anschrift, mit Ansprechpartner vor Ort zur Verfügung gestellt. Diese Liste ist nicht mit der Einzelbeauftragung gleichzusetzen. Variationen der einzelnen Gewerke bezüglich Umfang und Anzahl der zu prüfenden Anlagen, sowie der Ansprechpartner vor Ort sind möglich. Diese werden von der Auftraggeberin bei Beauftragung bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE811297970
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44379
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungstermine:
Die Termine sind jeweils nur mit einer Person, unter Einhaltung der Corona-Regeln durchführbar!
Ansprechpartner:
Herr Bertold Gerwert
Telefon: 0234 32 23776
Mail:. [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH7DMQH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß §160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist u. a. unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Auch ist gemäß §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus §160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland