„Neubau NRW.BANK Düsseldorf“ — Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 379-H5-101-79520
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Neubau NRW.BANK Düsseldorf“ — Objektplanung Gebäude / Innenräume und Objektplanung Freianlagen
Die NRW.BANK ist mit Ihren Mitarbeitenden am Standort Düsseldorf aktuell in 3 separaten Gebäuden untergebracht. Daher beabsichtigt die NRW.BANK auf einem Teil des Grundstücks Haroldstraße 5 in Düsseldorf einen Neubau für den Standort Düsseldorf zu errichten. Auf dem anderen Grundstücksteil sollen durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen sowie weitere Institutionen des Landes Nordrhein-Westfalen in einem eigenständigen Neubau untergebracht werden.
Das Wettbewerbsgebiet befindet sich in der Landeshauptstadt Düsseldorf südlich der Innenstadt im Stadtteil Unterbilk und ist Teil des Regierungsviertels der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Die voraussichtlich zu realisierende oberirdische Bruttogrundfläche beträgt für die NRW.BANK etwa 50 000 m2. Zusätzlich soll für die NRW.BANK eine Tiefgarage vorgesehen werden.
Neben Büroflächen für ca. 1 400 Arbeitsplätze sollen zentrale Bereiche entstehen, die auch als Veranstaltungsfläche genutzt werden. Dazu gehören auch ein Empfangsbereich, ein Bistro und ein Betriebsrestaurant. Das Gebäude soll flexibel für verschiedene Bürokonzepte einteilbar sein und eine hohe Umnutzungsfähigkeit aufweisen. Es ist projektbegleitend eine Zertifizierung nach DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) angestrebt mit dem Gesamt-Bewertungsziel „Platin“. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeit der Beiträge sind neben den Baukosten auch die Lebenszykluskosten insgesamt relevant.
Grundlage des Wettbewerbsverfahrens bildet das Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs für das Gesamtgrundstück, der im Jahr 2020 durch den BLB NRW durchgeführt wurde. Im Rahmen dieses Wettbewerbs wurden Grundstrukturen der Baukörper sowie die Einbettung dieser in das Stadtbild entwickelt. Diese Strukturen sind im Rahmen des Realisierungswettbewerbs zu berücksichtigen und gelten als städtebauliche Grundlagen.
Der Grundstücksbereich des BLB NRW soll im Rahmen eines separaten Realisierungswettbewerbs zu den dort vorgesehenen Gebäuden beplant werden.
Beide Wettbewerbe bilden mit dem Städtebaulichen Wettbewerb die Grundlage für das bereits initiierte Bauleitplanverfahren.
Um eine angemessene Lösung zu finden, ist ein Wettbewerb mit 25 Teilnehmern nach RPW 2013 mit anschließendem Verhandlungsverfahren (gem. § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV) vorgesehen.
Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Architekten und Landschaftsarchitekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb ist, dass der Bewerber als Architekt bzw. Landschaftsarchitekt teilnahmeberechtigt ist.
Zwingende Teilnahmevoraussetzung ist, dass innerhalb der Bewerbungsfrist ein Teilnahmeantrag eingereicht wird. Maßgeblich hierfür ist der rechtzeitige Eingang des Teilnahmeantrags auf der Vergabeplattform im Bereich „Teilnahmeantrag“.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden Bewerber, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Ferner können Bewerber ausgeschlossen werden, bei denen einer der in § 124 GWB genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Bewerber haben in ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, ob o. g. Ausschlussgründe vorliegen, und in Zweifelsfällen innerhalb einer angemessenen Nachfrist einen zulässigen Nachweis einzureichen. Die vorgenannten Ausschlussgründe gelten für das gesamte Verfahren bis zur Auftragserteilung.
Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen.
Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten:
— Name des federführenden Bewerbers (Firma); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Firmenanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013,
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— für den federführenden Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ (Kammernachweis),
— Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig!
Im Rahmen des Teilnahmeantrags sind zunächst nur Unterlagen zum federführenden Architekten einzureichen.
Nur die ausgewählten Bewerber müssen dann innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen folgende zusätzliche Unterlagen für das gesamte Team inkl. der weiteren beteiligten Disziplinen einreichen:
— Name des federführenden Bewerbers (Firma); bei Bewerbergemeinschaften: Namen sämtlicher Mitglieder der Bewerbergemeinschaft,
— Kontaktdaten (Firmenanschrift, Name des Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Anschrift),
— Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird,
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013,
— Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat,
— für den Landschaftsarchitekten und ggf. weitere Architekten: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ (Kammernachweis),
— Eine Nennung von Referenzen ist für den Teilnahmeantrag zum Wettbewerb nicht notwendig!
Unter den eingegangenen Teilnahmeanträgen erfolgt eine Auswahl von 17 Wettbewerbsteilnehmern sowie fünf weiteren Bewerbern als potentielle Nachrückern nach folgendem Verfahren:
Alle Teilnahmeanträge werden formal geprüft. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Auftraggeber nachgefordert. Formal fehlerhafte oder trotz Nachforderung unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der Ausloberin.
Aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen werden 17 Bewerber durch Losverfahren für die Wettbewerbsteilnahme sowie fünf weitere Bewerber als potentielle Nachrücker ausgelost und unverzüglich benachrichtigt. Ausgeschlossene sowie nicht geloste Bewerber werden ebenfalls zeitnah benachrichtigt.
Acht Teilnehmer sind bereits gesetzt worden.
Die Zulassung der Bewerbung gilt nur für den Planungswettbewerb selbst, d. h. eine Eignungsprüfung mit Blick auf den im Anschluss an den Wettbewerb ggf. zu vergebenden Planungsauftrag findet erst im Rahmen des dann nachfolgenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern statt.
Weitere Informationen zu den dann geforderten Eignungskriterien finden sich im Bewerbermemorandum.
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt/-in“ bzw. „Landschaftsarchitekt/-in“ berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG — „Berufsanerkennungsrichtlinie“ — gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn ihnen mindestens ein teilnahmeberechtigter Architekt bzw. Landschaftsarchitekt angehört.
Mitglieder von Bewerbergemeinschaften, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt sind, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
Die eingereichten Arbeiten werden anhand folgender Kriterien beurteilt, wobei die Reihenfolge der Nennung keine Rangfolge zum Ausdruck bringt:
— Städtebauliche und architektonische Qualität,
— Qualität der Freianlagen,
— Raumprogramm und Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit (Bau- und Lebenszykluskosten),
— Klimaneutralität und Nachhaltigkeit,
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen,
— Konstruktion und Technik (Tragwerk, Fassaden, Dach, Energie, Technikkonzept).
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
— termingerecht eingegangen sind,
— den formalen Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer entsprechen,
— keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Für Preise und Anerkennungen sowie Bearbeitungshonorare stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.) zur Verfügung.
Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
2. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
3. Preis: [Betrag gelöscht] EUR
Für Anerkennungen steht eine Summe von insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich.
Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.
Jedes Büro, das eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (brutto inkl. MwSt.). Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Informationen zum Wettbewerb und zum sich anschließenden VgV-Verfahren können dem Bewerbermemorandum entnommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DMGC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland