Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Beschichtungsstoffen nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß DBS 918 300 „Beschichtungsstoffe für Schienenfahrzeuge“ der DB AG
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg-Kirchmöser
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14774
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl von Lieferanten für die bundesweite Lieferung von Beschichtungsstoffen nach bahnspezifischen Anforderungen gemäß DBS 918 300 „Beschichtungsstoffe für Schienenfahrzeuge“ der DB AG
Bundesweit
Die Deutsche Bahn AG wählt für alle Bedarfsstellen des Konzerns geeignete Lieferanten für die Lieferung von Beschichtungsstoffen gemäß Deutsche Bahn Standard (DBS) 918 300 (Stand: 12/2020) zwecks Abschluss von Rahmenverträgen aus.
Die DBS 918 300 beinhaltet:
— Allgemeiner Teil,
— Technisches Merkblatt,
— Blatt 2: Wasserverdünnbare 2K-EP- oder 2K-PUR-Grundbeschichtungsstoffe,
— Blatt 3: 2K-EP-Korrosionsschutz-Grundbeschichtungsstoff,
— Blatt 7: 1K-PUR-Zinkstaubfarbe,
— Blatt 8: 1K – Wasserverdünnbare Beschichtungsstoffe,
— Blatt 9: 1K – Wasserverdünnbarer Unterbodenschutz,
— Blatt 11: Beschichtungsstoff für Güterwagenradsätze (Korr.-Schtz.-Grp. 3, EN 13261),
— Blatt 33: 2K-EP-Beschichtungsstoffe (Füller und Decklacke),
— Blatt 34: 2K – PUR Grundbeschichtungen (Füller) und Decklacke,
— Blatt 35: 2K-EP-Dickschichtbeschichtungsstoffe für Güterwagen,
— Blatt 38: Anforderungen an Beschichtungssysteme für den dekorativen Innenbereich (Personenverkehr),
— Blatt 39: 2K – PUR wasserverdünnbare Grundbeschichtungen („Füller“, „Base-Coats“) und Decklacke,
— Blatt 40: Elastifizierter 2K-EP-Dickbeschichtungsstoff,
— Blatt 42: Elastifizierter 2K-EP-Dickbeschichtungsstoff, wasserverdünnbar,
— Blatt 50: Graffiti-Schutzschichten.
Diese Lieferanten werden, soweit vergaberechtlich zulässig, bei zukünftigen Vergaben zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Voraussetzung für eine Aufnahme in die Liste zugelassener Bewerber ist die Erfüllung nachstehender administrativer, rechtlicher und technischer Kriterien:
— gültige Produktqualifikation gemäß DBS 918 300,
— Verpflichtung zur Registrierung auf dem Lieferantenportal der Deutschen Bahn AG. Dort werden Nachweise der Eignung zur bundesweiten Lieferungen (wie z. B. Fachkunde, Leistungsfähigkeit) abgefordert.
Auch für bereits qualifizierte Lieferanten ist eine Qualifizierung bzw. Requalifizierung in der folgenden Produktkategorie erforderlich:
— SUB WGR 11304500 Fahrzeugbeschichtungen, Fahrzeugfarben,
— Erklärungen/Zertifikate/Unterlagen sind in deutscher Sprache mit der Selbstregistrierung des Interessenten und dem elektronischen Teilnahmeantrag gemäß I.3) und an die unter I.1) genannte Adresse einzureichen.
Feststellung der Eignung von Unternehmen mittels eines eingerichteten Prüfungssystems im Sinne des §37 der Sektorenverordnung (SektVo):
— Die Prüfung der Eignung findet in einem, für alle Wettbewerber kostenpflichtigen, Verfahren statt.
Bei positivem Prüfergebnis wird das Unternehmen in einer Liste der präqualifizierten Unternehmen für die Produktkategorie/Warengruppe gemäß Ziffer II.1.1) geführt. Das hiermit bekannt gemachte Prüfungssystem wird in das IT-System des Lieferantenmanagements der Deutschen Bahn AG migriert und stellt eine spezielle Form der Lieferantenqualifizierung dar. Das Prüfungssystem bleibt als solches erhalten und die Gültigkeit von Präqualifizierungen besteht unverändert fort.
Ausführliche Informationen zum Verfahren und zu den geltenden Verfahrensregeln sind unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Lieferantenregistrierung/Lieferantenregistrierung-4395518 zu finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Deutsche Bahn AG behält sich vor, eine strukturierte Verhandlung/elektronische Auktion durchzuführen. Einzelheiten werden in den Beschaffungsunterlagen bekannt gegeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache (DE) vorzulegen. Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch(DE). Verträge unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Es wird kein Entgelt für die Erstellung/Bereitstellung von Unterlagen, Nachweisen und Angeboten gezahlt.
— technische Fragen sind an Herrn Dr. Christian Bohne (siehe Pkt. I.3) – „Weitere Auskünfte erteilt folgende Kontaktstelle“) zu richten,
— die kostenpflichtigen Unterlagen (Deutsche Bahn Standard 918 300) sind über die folgende Adresse zu beziehen:
DB Kommunikationstechnik GmbH,
Medien- und Kommunikationsdienste Informationslogistik (I.CFM 4), Kriegsstraße 136, 76133 Karlsruhe, Tel.: +49 721 938 5965, Fax: +49 721 938 5509, E-Mail: [removed]
Es wird die Vergabe im dritten Quartal 2021 angestrebt. Bei dieser Vergabe werden Lieferanten beteiligt, die ihren Teilnahmeantrag bis 12.4.2021 – 12.00 Uhr vollständig eingereicht bzw. vervollständigt haben und die Bedingungen der Produktqualifikation zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung erfüllen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Der Bieter hat in den Angebotsunterlagen alle Angaben deutlich zu kennzeichnen, die der Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Liegt keine entsprechende Kennzeichnung vor, geht der Auftraggeber davon aus, dass sich diesbezüglich keine Weitergabebeschränkungen nach § 5 Abs.1 SektVO ergeben und die Angaben im Sinne von § 165 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) den Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens zur Einsichtnahme freigegeben werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de