Entsorgung inkrustierter Rohrleitungen
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung inkrustierter Rohrleitungen
Entsorgung inkrustierter Rohrleitungen
Verschiedene Standorte in NRW und optional im Saarland
Seit Jahrzehnten wird bei der RAG mineralhaltiges Grubenwasser durch Rohrleitungen von Untertage über tief angelegte Schächte an die Tagesoberfläche gehoben und in Vorfluter eingeleitet. Ein Bestandteil dieser Tiefenwässer ist das natürlich vorkommende radioaktive Element Radium, welches gemeinsam mit Barium durch weitere chemische Reaktion das sogenannte Radiobaryt bildet. Diese Schwerlösliche Verbindung sedimentiert und kann sich bei der Durchleitung an den Rohrinnenwänden festsetzen. Über die Jahre entstanden so in vielen grubenwasserführenden Rohrleitungen mehr oder Wenige dicke, mit radioaktiven Anteilen belastete Inkrustierungen. Da die vorliegenden Radionuklide natürlichen Ursprungs sind, spricht man hier von sogenanntem NORM (=Naturally Occuring Radioactive Material).
Mit der Stilllegung von Bergwerken, dem Rückzug von Untertage und der Fokussierung auf nur noch Wenige Wasserhaltungsstandorte bei der RAG, werden nun viele ehemals grubenwasserführende Leitungen nicht mehr benötigt. Im Zusammenhang mit Rückbauprojekten fallen daher ab dem Jahr 2021 ca. 17 000 Meter Rohrleitungen sowie behaftete Betriebsmittel an verschiedenen RAG Standorten an, die Inkrustierungen mit erhöhten Gehalten an NORM aufweisen. Auf Grund dessen können diese keiner Normalen Entsorgung zugeführt werden, sondern benötigen zunächst ein spezielles Reinigungsverfahren, bei dem die Rohrleitungen und sonstige Betriebsmittel von radioaktiven Kontaminationen befreit werden. Nach erfolgter Freimessung können die gereinigten Materialien einer geregelten Entsorgung zugeführt werden. Die abgelösten Inkrustierungen sind einer zugelassenen Deponie zuzuführen.
Belastete Rohre und Betriebsmittel wurden von der RAG mittels Ortsdosis-Leistungsmessungen auf den Außenflächen identifiziert und quantifiziert, soweit diese zugängig waren. Da die zum Großteil als unterirdische Trasse verlaufenden Rohrleitungen aktuell noch eingebaut sind, konnten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur wenige Messungen an der Außenfläche und keine Beprobungen der Inkrustierungen durchgeführt werden. Aus diesen Gründen ist es schwierig, exakte Angaben zur Menge und qualitative Aussagen zur Radiologie festzulegen. Die beigefügten Analysen vorausgegangener Projekte zeigen daher beispielhaft, mit welcher radiologischen Belastung größenordnungsmäßig zu rechnen ist.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch maximal viermal um jeweils 1 Jahr, es sei denn RAG kündigt den Vertrag 6 Monate vor Ende der
Jeweiligen Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Gemäß den im Downloadordner befindlichen „Bedingungen der RAG Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb“.
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise und Erklärungen können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen, was durch eine beglaubigte Übersetzung geschehen muss.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Ausdruck aus Berufs- oder Handelsregister.
Sofern bereits vorhanden Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den genannten Anforderungen, sofern eine solche noch nicht vorhanden ist, eine Bestätigungsbescheinigung des Versicherungsgebers im Auftragsfall gemäß den genannten Anforderungen.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung hierfür ist das Formular I zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123,124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Absatz 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III zu verwenden.
Nachweis der Anzeige nach § 56 StrlSchG oder vergleichbar für die Reinigungstätigkeiten.
Nachweis der potenziell annehmenden Deponie über eine gültige Anerkennung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 (3) KrWG oder vergleichbar. Der zur Entsorgung der abgelösten Sedimente vorgesehene Abfallschlüssel gemäß AVV/EAK muss für die Tätigkeit „abschließende Beseitigung“ im Zertifikat gelistet sein.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (näheres ist dem Dokument Bedingungen der RAG Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb zu entnehmen):
Der Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn der Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 1 Mio. EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschritten hat und wenn in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Dekontamination von Norm 0,5 Mio. EUR (netto) erreicht oder überschritten wurden.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von:
— 10 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert),
— 10 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert),
— 10 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert).
Der Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn der Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre 1 Mio. EUR (netto) im Mittel erreicht oder überschritten hat und wenn in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich Dekontamination von Norm 0,5 Mio. EUR (netto) erreicht oder überschritten wurden.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von:
— 10 Mio. EUR für Personenschäden (2-fach maximiert),
— 10 Mio. EUR für Sachschäden (2-fach maximiert),
— 10 Mio. EUR für Vermögensschäden (2-fach maximiert).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien (näheres ist dem Dokument Bedingungen der RAG Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb zu entnehmen):
Eigenerklärungen über Referenzen des sich zu bewerbenden Unternehmens sind unter Verwendung der Formulare VII bis X einzureichen.
Bewerber wird nur dann als geeignet angesehen, wenn mindestens 5 Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bei denen Dekontaminationen von NORM erbracht wurden mit vergleichbarer Größenordnung und Aufgabenstellung inklusive Angabe des Projektvolumens, jeweils mit einer Kurzbeschreibung der Leistungsanteile des Bewerbers, vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom AG durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Auftraggeber nach § 143 GWB).
2. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die separate Checkliste für den Teilnahmeantrag ist zu beachten (Bedingungen der RAG Aktiengesellschaft für die Teilnahme am Wettbewerb).
3. Ein Bewerber oder Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung der vorgegebenen Formulare zu benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/Themen/Vergabekammer
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 2 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabe Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/Themen/Vergabekammer