Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges als Vorführfahrzeug Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges als Vorführfahrzeug
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr Hamm (Auftraggeber) die Lieferung eines Tanklöschfahrzeuges als Vorführfahrzeug europaweit aus.
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz
Hafenstr. 45
59067 Hamm
Die Abholung und Übernahme des Tanklöschfahrzeugs erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer.
Die Ausschreibung beinhaltet die Lieferung des Fahrgestells, der Mannschaftskabine, einem Aufbau einschließlich aller fest eingebauten Aggregate und Beladung des Tanklöschfahrzeuges in Anlehnung an die DIN 14530-21 sowie die Ausstattung zur Beladung des Tanklöschfahrzeugs.
Mitgeltende Normen DIN EN 1846-2, DIN EN 1846-2 und DIN 14502-2.
Die sichere Verlastung der Beladung muss sichergestellt werden. Für die Ausrüstungsgegenstände müssen ausreichend Platz-/Gewichtsreserven vorhanden sind.
Zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 20.4.2021 (frühestmöglicher Liefertermin) sowie einem voraussichtlichen Ende: 31.10.2021 definiert.
Das tatsächliche Ende des Vertrages wird anhand der garantiereten Lieferzeit bestimmt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
1.1. Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Referenzen (Vordruck):
Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
— Art der Leistung,
— Auftragswert,
— Ausführungs- und Fertigungszeitraum,
— Auftraggeber.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
1.2. Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
1.2.1. bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“,
1.2.2. Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“; Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben,
1.2.3. Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“; Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichen:
1.1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
1.2. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
1.2.1. die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen,
1.2.2. der Bieterfragebogen (Vordruck) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen,
1.2.3. für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen.
1.3. Bei Eignungsleihe ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen,
1.4. Vordruck „Angebot“,
1.5. Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck),
1.6. Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot,
1.7. Ggf. Nachweis zur Gleichwertigkeit.
2. Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
2.1. Nachweis der Zertifizierung über den Einbau von Digitalfunkgeräten,
2.2. Vorführung des angebotenen Fahrzeugs zur Besichtigung durch den Auftraggeber,
2.3. Nach Zuschlagserteilung: Name und Kontaktdaten zum des eingesetzten Projektleiters.
3. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
4. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, E-Mail) vor.
5. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
6. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
6.1. Leistungsbeschreibung,
6.2. Bewerbungsbedingungen,
6.3. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
6.4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
6.5. Informationsblatt DSGVO,
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDYKL.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html