Lieferung von 3 Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge Referenznummer der Bekanntmachung: 133289-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.welge-entsorgung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 3 Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge
Lieferung von 3 Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge.
Lieferung von 3 Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung mit Angabe der entsprechenden Registerstelle (Registergericht bzw. Handwerkskammer) und der Registernummer bzw. Nummer der Handwerksrolle.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen über die Lieferung von Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung (Niederflurfahrgestelle) vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Zur Nachweisführung genügt eine Eigenerklärung zu den entsprechenden Umsätzen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geprüfter Jahresabschlüsse oder vergleichbarer Nachweise (z. B. Steuerberaterbescheinigung) zu verlangen.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
a) die Lieferung von Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit einem Auftragswert (bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen: einem anteiligen Auftragswert der vom Unternehmen selbst ausgeführten Leistungen) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (ohne MwSt.) und
b) die Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal).
Die Nachweisführung erfolgt:
Zu a) durch eine Referenzliste mit mind. 3 Referenzen über die Lieferung von Niederflurfahrgestellen für Abfallsammelfahrzeuge der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und
Zu b) durch die Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren beschäftigten Arbeitskräfte, jeweils gegliedert nach Lohngruppen und mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal; es sind für jedes der genannten Geschäftsjahre jeweils gesonderte Angaben zu machen.
1. Auf Grundlage des Tariftreue- und Vergabegesetztes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) sind wir als Ihr beauftragendes Unternehmen verpflichtet, Sie auf die „Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen“ – diese werden ebenfalls Vertragsbestandteil – hinzuweisen.
2. Überschreitet die Auftragnehmerin die Lieferzeit kann Welge – neben weitergehenden gesetzlichen Ansprüchen – eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferleistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche verlangen. Jeder Werktag einer angefangenen Woche wird als 1/6 Woche gerechnet. Die Vertragsstrafe beträgt maximal 5 %. Welge kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen.
Die Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit führt zum sofortigen Schuldnerverzug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten Sie, Rückfragen bis zum 1.4.2021 zu stellen, um eine ordnungsgemäße Antwort gewährleisten zu können. Die Rückfragen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Metropole Ruhr für alle Interessenten beantwortet. Alle Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die im Abschnitt 1.3 dieser Bekanntmachung angegebenen Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID:
https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYDYDYF5
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDYDYF5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur Wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots
Und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffenen Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland