Beschaffung und Installation von Bohrlochköpfen Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_BO_A_21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ewmr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation von Bohrlochköpfen
Lieferung und Installation von 2 Bohrlochköpfen für 2 Bohrungen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser.
Stadtwerke Bochum Holding GmbH
Ostring 28
44787 Bochum
Der genaue Anlieferort für die Bohrlochköpfe wird rechtzeitig vor der Auslieferung bekannt gegeben. Dieser befindet sich jedoch im Stadtgebiet Bochum.
Lieferung und Installation von 2 Bohrlochköpfen für 2 Bohrungen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser.
INTERREG NWE project: NWE795 D2Grids
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Installation von Bohrlochköpfen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Formblatt 1 enthält zu den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i. S. d.
§§ 123, 124 GWB und einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG. Weiter enthält er für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
2. Das Angebot mit den unter Ziff. III.1. geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist bis zu dem unter Ziff. IV.2.2. genannten Termin ausschließlich elektronisch in Textform über den unter Ziff. I.1. benannten Projektraum einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d.h. nicht elektronisch) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
3. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen sind möglichst bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist über den o. g. Projektraum einzureichen.
4. Alle Unterlagen werden ausschließlich über den unter Ziff. I.1. bezeichneten elektronischen Projektraum zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich in deutsch über den o. g. Projektraum. Beteiligte sind im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen des Auftraggebers zu kontrollieren. Die kostenfreie Registrierung wird empfohlen.
5. Zur Abgabe Ihres Angebotes verwenden Sie bitte die beigefügte Exceltabelle. Versehen Sie bitte nur die Felder (goldfarbend hinterlegt) mit Einträgen in Euro, die zur Preisabgabe erforderlich sind.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDYZG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.