Modulare ballistischen Schutz- und Trageausstattung, MOBAST, RV Referenznummer der Bekanntmachung: BwBM 2017 0019
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 51149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bwbm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.bwbm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modulare ballistischen Schutz- und Trageausstattung, MOBAST, RV
Rahmenvereinbarung über die Lieferung MOBAST Schutzwestensystem
Aufbereitungszentrum Haren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Modularen ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) Anteil Los 1 Schutzwestensystem über 60 Monate mit Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Beschaffung im Anwendungsbereich VSVgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Modularen ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4, VII.1.6. und VII.2.3: keine Angabe, 1,00 jeweils nur systemtechnisch bedingte Eintragung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aufbereitungszentrum Haren
Rahmenvereinbarung über die Lieferung der Modularen ballistischen Schutz- und Trageausstattung (MOBAST) Anteil Los 1 Schutzwestensystem über einen Zeitraum von 60 Monaten und Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Beschaffung im Anwendungsbereich VSVgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Ergänzung des bestehenden Vertrages um das Ersatzteil- und Umrüstvolumen bis ca. 40 % des ursprünglichen max. Auftragswerts.
Ein Volumen für Ersatzteile soll in die Rahmenvereinbarung sowie einzelne Bestandteile des Schutzwestensystems in das Leistungsverzeichnis der Rahmenvereinbarung mit dem ursprünglichen Auftragnehmer aufgenommen werden. Gerade bei Schutzwestensystemen ist zwingend die Kompatibilität aller Einzelteile zu den bereits beschafften Gesamtsystemen erforderlich.