Kanalreinigung und -inspektion
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2196 / 710-115
Fax: +49 2196 / 710-117
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kanalreinigung und -inspektion
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt, die Zustandserfassung und Zustandsklassifizierung im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen gemäß SüwVO Abwasser auszuschreiben (Kanalreinigung und -Inspektion).
42929 Wermelskirchen
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt die Zustandserfassung gemäß SüwVO Abw im Einzugsgebiet des Gruppenklärwerks Leverkusen und schreibt hiermit die Kanalreinigung und -inspektion aus.
Ein Teil des öffentlichen Abwassernetzes in Wermelskirchen soll optisch inspiziert werden. Die dazu zu erbringenden Leistungen sind:
— Arbeitsvorbereitung der gesamten Leistungen,
— Kanalreinigung und Wasser/Abwasserhaltung,
— Vorbereitende Arbeiten zur Erreichbarkeit einzelner Haltungen/Schächte,
— ggf. Hindernisbeseitigungsarbeiten in den Kanälen,
— Optische Inspektion der Kanäle und Schächte,
— Datenaufbereitung zum Datenaustausch in digitaler Form.
Die Arbeiten sind so durchzuführen und zu organisieren, dass sie am 30.11.2021 abgeschlossen werden.
Das zu untersuchende Kanalnetz besitzt eine Gesamtlänge von 46,79 km und besteht zu ca. 57 % aus Mischwasserkanälen (Länge ca. 26,68 Km), zu ca. 11,8 % aus Regenwasserkanälen (Länge ca. 5,53 km) und ca. 31,1 % aus Schmutzwasserkanälen (Länge ca. 14,58 km).
Weitere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen/der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in dem Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Die Angabe der PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich ist in dem Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente“) einzutragen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formular ‚VgV_Eigenerklärung_LD (siehe Vergabeunterlagen unter „2_Auszufüllende Dokumente“) vorzulegen.
Diese Eigenerklärung beinhaltet folgende Angaben/Erklärungen:
— Eintragung in das Berufsregister,
— Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen,
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW),
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen,
— Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme.
Entsprechende Erklärungen / Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben die „VgV_Eigenerklärung_LD“ der Stadt Wermelskirchen mit dem Angebot abzugeben. Diese beinhaltet folgende Angaben / Erklärungen:
— Erklärung über vergleichbare Leistungen,
— Angabe von 3 positiven Referenzen über vergleichbare Aufträge inkl. Kontaktdaten der Ansprechpartner etc,
— Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/ das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen, die zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der SAW und Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Optische Inspektion finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/ Zentrale Vergabestelle (Raum 1.22), Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen
Nur Vertreter des Auftraggebers. Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ über den Link „https://www.subreport.de/E43156672“ möglich! Wichtiger Hinweis:
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien – also anonymen – Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld“ besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 24.3.2021 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Bitte beachten Sie, dass Bieterfragen nur über die Vergabeplattform entgegengenommen werden.
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der SAW.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0