Objektplanungsleistung Sanierung Terasse Schloss Benrath Referenznummer der Bekanntmachung: DUS-2021-0110
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40227
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.duesseldorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistung Sanierung Terasse Schloss Benrath
Objektplanungsleistungen gem. §§ 33, 34, 35 und 36 HOAI. Sanierung und Restaurierung der Terrassen und Treppenanlagen des Corps des Logis in Düsseldorf – Benrath.
Schloss Benrath
Benrather Schloßallee 100-108
40597 Düsseldorf
Objektplanungsleistungen gem. §§ 33, 34, 35 und 36 HOAI.
Die Stiftung Schloss und Park Benrath beabsichtigt innerhalb der nächsten 15 Jahre die Generalsanierung des Schlosses und Parks Benrath umzusetzen. Die Sanierung und Restaurierung der Terrassen- und Treppenanlagen des Corps de Logis ist als ein Teil der Generalsanierung beschrieben.
Auf Grund einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Sanierung der Terrassenanlage im Jahr 2008-2011 und 2017-2019 stehen die Erkenntnisse und bauhistorische Untersuchungen aus dem daraus erarbeiteten Konzept und den zuständigen Denkmalbehörden genehmigten Maßnahmenkonzept zur Verfügung. Auf dieser Grundlage stehen nun die weiteren Sanierungsbereiche der Terrassen- und Treppenanlagen an.
Eine Realisierung ist unter Berücksichtigung paralleler Baumaßnahmen u.a. der Dach-, der Fassadenund Fenstersanierung sowie besonderen Veranstaltungen (u.a. das Lichterfest) ggf. in mehreren Bauabschnitten geplant.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung zunächst der Leistungen der Leistungsphase 1 bis 4 für alle Abschnitte.
Leistungen Leistungsphase 5-9 Gesamtmaßnahme.
Es werden alle eingehenden Teilnahmeanträge geprüft und insgesamt 3 (u. U. bis zu 5) Bewerber für das weitere Verhandlungsverfahren zugelassen. Dabei wird wie folgt verfahren:
Bis zu 3 Interessenten mit der höchsten Gesamtpunktzahl der Eignungsmatrix werden ausgewählt. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als 3 Bewerber zu berücksichtigen wären (z. B. weil auf dem dritten Rang 2 oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), wird vorbehalten, bis zu 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als 5 Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/ dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Der Auslober behält sich vor, das Verfahren auch dann weiterzuführen, wenn die geplante Mindestzahl an geeigneten Bewerbern nicht erreicht wird. Die Durchführung von aufeinanderfolgenden Phasen zur schrittweisen Verringerung der Zahl der zu verhandelnden Angebote ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich nach § 17 (11) VgV das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen, ohne in Verhandlung zu gehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Sinne einer pragmatischen Verfahrensdurchführung wird der Umfang der vorzulegenden Nachweise und Erklärungen auf das zwingend Notwendige begrenzt. Hierzu werden einheitliche Bewerbungsformulare herausgegeben, welche zwingend zu verwenden sind. Sie finden sich in Anlage 3).
— Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag
a) Einen bevollmächtigten, federführenden Vertreter sowie
b) Alle Mitglieder der BIEGE / ARGE schriftlich benennen.
Alle benannten Mitglieder müssen den Teilnahmeantrag unterzeichnen.
— Nachweis über den Eintrag in das Handels- oder Partnerschaftsregister (bei Bewerbergemeinschaften aller Mitglieder)
— Bauvorlageberechtigung zumindest eines Mitglieds
— Mitgliedschaft (ggf. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft) in einer Architekten- und / oder Ingenieurkammer
— Eigenerklärung (ggf. aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft), dass keine Ausschlussgründe nach §48 VgV vorliegen. Sofern Ausschlussgründe vorliegen, können die Bewerber ausgeschlossen werden (wenn keine selbstreinigenden Maßnahmen vorgenommen wurden).
— Nachweis, dass der Bewerber eine Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sach- und sonstige Schäden hat bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall unverzüglich eine Anpassung der Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird.
— Abfassung in deutscher Sprache. Bei anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung beigefügt werden. Übersetzungsfehler gehen zu Lasten des Bewerbers.
— Bewerber- und Arbeitsgemeinschaften sind nur gesamtschuldnerisch haftend zugelassen.
— Verwendung des Vertragsmusters des Auftraggebers.
Die Anpassung etwaig noch nicht ausreichender Deckungssummen kann durch eine Eigenerklärung über die geplante Erhöhung der Versicherungssummen im Auftragsfall als Anlage zum Teilnahmeantrag ersetzt und im Auftragsfall nachgeholt werden.
Es werden folgende Angaben gefordert Versicherungsschutz gem. oben aufgeführter Aufzählung
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019)
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende/ fehlerhafte Angaben / Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist ggf. nachzufordern. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden. Ist eine ausreichende Anzahl an Bewerbungen eingegangen, entfallen Nachforderungen.
Im Zuge der Auswertung geht der Umsatz Bewerber mit 20 % ein.
— Eigenerklärung über die Kapazität Büro und Erfahrung Personal (Anzahl der Projektleiter) des Büros / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2017/2018 / 2019),
— Bei Bietergemeinschaften müssen die Nachweise für jedes Mitglied beigebracht werden.
Es dürfen bis zu 3 Referenzprojekte aus dem Zeitraum der letzten 10 Jahre aus dem Zeitraum 1.1.2010 bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung auf den beigestellten Unterlagen benannt werden.
Dabei erfolgt die Bewertung wie folgt:
A Geforderte Mindestanforderungen
A Der Umsatz Bewerber/ Jahr (in den letzten 3 Jahren 2017-2019) muss >= 500 T EUR netto sein.
C mindestens 1 Referenz mit einer vergleichbaren Bauaufgabe mit Baukosten (KG 300 + 400) >= 500 T EUR für abgeschlossene Leistungsphasen 2 bis 7, die Leistungsphase 8 muss begonnen sein Leistungszeitraum für die Referenzen (1.1.2010 bis zum Tag der Bekanntmachung)
A Umsatz Bewerber / Jahr (in den letzten 3 Jahren)
20 Pkte 20 %
>= 1,0 Mio. EUR netto 100 20 Pkte,
>= 0,75 Mio. EUR netto < 1,0 Mio. EUR netto 80 16 Pkte,
>= 0,5 Mio. EUR netto < 0,75 Mio. EUR netto Mindestkriterium 40 8 Pkte,
B Kapazität Büro und Erfahrung Personal / Jahr (in den letzten 3 Jahren)
20 Pkte 20 %
Mehr als 3 Projektleiter und 1 Mitarbeiter im Haus / Projektleiter vollzeitäquivalent 100 20 Pkte
Weniger als 4 Projektleiter und 1 Mitarbeiter im Haus vollzeitäquivalent 80 16 Pkte
Nur 1 Projektleiter und 1 Mitarbeiter im Haus vollzeitäquivalent 40 8 Pkte
Weniger als 1 Projektleiter und 1 Mitarbeiter im Haus vollzeitäquivalent 20 4 Pkte
C Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben 60 Pkte 60 %
Anhand der Bauaufgabe 40 %
Sanierung einer denkmalgeschützten Treppenoder
Terrassenanlage, Baujahr vor 1900 100 40 Pkte
Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, Baujahr vor 1900 50 20 Pkte
Beiwert 1 Bauvolumen (KG 300 + 400) 10 %
>= 2,5 Mio. EUR netto 100 10 Pkte
>= 0,5 Mio. EUR netto < 2,5 Mio. EUR netto 50 5 Pkte
< 0,5 Mio. EUR netto 10 1 Pkt
Beiwert 2 erbrachte Leistungsphasen 10 %
— HOAI – LP 2-4 27 2,7 Pkte,
— HOAI – LP 5-7 39 3,9 Pkte,
— HOAI – LP 8 32 3,2 Pkte,
— HOAI – LP 9 2 0,2 Pkte,
Für die volle Punktzahl kann eine Referenz hinreichend sein, jedoch können maximal 3 Referenzen eingereicht werden. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungen im Zeitraum vom 1.1.2010 bis zum Tag der Bekanntmachung erfolgte (vgl. Eignungstabelle in den Bewerbungsunterlagen). Die Punktzahl für das Kriterium „Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben“ ergibt sich aus dem Mittelwert der bewerteten Referenzen.
Gewichtung der Auswahlkriterien Wirtschaftliche + Finanzielle Leistungsfähigkeit 20 %
Technische Leistungsfähigkeit 80 %
Geforderte Mindeststandards:
— der Umsatz Bewerber / Jahr (in den letzten 3 Jahren) muss > =500 T EUR netto sein,
— mindestens eine Referenz mit einer vergleichbaren Bauaufgabe mit Baukosten (KG 300+400),
>= 500 T EUR für abgeschlossene Leistungsphasen2 bis 7, die Leistungsphase 8 muss begonnen sein
Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann innerhalb einer Referenz erfolgen.
Eignungsmatrix
Die Eignungsmatrix zur Auswertung der Eignungskriterien liegt den Bewerbungsformularen bei.
Diese Matrix gliedert sich in 2 Blöcke:
E: Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (20 %)
F: Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers (80 %).
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten. Verweis auf die Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Architekt, Kammermitglied, Bauvorlageberechtigung.
Der Auftrag unterliegt den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW und des Mindestlohngesetzes. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es dürfen keine Wettbewerbsteilnehmer bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Auf anderem Wege übermittelte Teilnahmeanträge und Angebote, wie z. B. per Post (sog. schriftliches Angebot), Telefax und E-Mail etc. sind nicht zugelassen. Eine elektronische verschlüsselte Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist verpflichtend.
Maßgeblich für den fristgerechten Eingang Ihres Teilnahmeantrags und Ihres Angebotes ist der von der Vergabeplattform generierte Zeitstempel der Einreichung des Angebotes. Später eingehende Angebote
Sind gemäß VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten elektr. Übermittlung liegt beim Bewerber/Bieter.
Die Termine des Verfahrens sowie des Projektes sind dem beigefügten Rahmenterminplan (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich auf der verwendeten Vergabeplattform zu stellen und werden auch dort beantwortet.
Diejenigen Bewerber, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs verbleiben, werden dazu aufgefordert, ein initiales Angebot elektronisch verschlüsselt über das Vergabeportal abzugeben.
Grundlage der Angebotsabgabe ist die den Vergabeunterlagen beigefügte Leistungsbeschreibung sowie die weiteren Vergabeunterlagen. Die Bewerber, die aufgefordert werden, ein initiales Angebot einzureichen, müssen dafür die ihnen übersandten Vordrucke verwenden.
Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag auf der Grundlage der initialen Angebote zu erteilen. Die Verhandlungsrunde kann entfallen, wenn die Präsentation als fachlicher Teil des Angebots mit dem initialen Angebot elektronisch eingereicht wurde. Die Wertung ist anhand des Dokuments ohne persönliche Vorstellung möglich. Es besteht kein Anspruch der Bieter darauf, zu einer Verhandlungsrunde eingeladen zu werden. Sofern Verhandlungen durchgeführt werden, werden alle zur Abgabe eines Initialangebotes aufgeforderten Bieter auch aufgefordert, ein finales Angebot abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.