Abschleppleistungen und Sicherstellungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 8
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/paderborn
Abschnitt II: Gegenstand
Abschleppleistungen und Sicherstellungen
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von maximal 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets- / und Fachlose unterteilt. Die Lose 1-3 umfassen eine Leistungskategorie. Die Lose 4-6 und 8-11 umfassen jeweils 2 Leistungskategorien. Das Los 7 umfasst 3 Leistungskategorien.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Borchen, Büren, Lichtenau und Bad Wünnenberg (außer Flughafen und Parkplätze).
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Karftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um 1 Jahr.
Das Los 1 beinhaltet die Leistungskategorie A1. Die Leistungskategorie A 1 umfasst das Abschleppen und Bergen von Kleinkrafträdern (KKR) bis 125 ccm.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Paderborn, Bad Lippspringe und Altenbeken.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 2 beinhaltet die Leistungskategorie A1. Die Leistungskategorie A1 umfasst das Abschleppen und Bergen von Kleinkrafträdern (KKR) bis 125 ccm.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Delbrück, Hövelhof und Salzkotten.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 3 beinhaltet die Leistungskategorie A1. Die Leistungskategorie A1 umfasst das Abschleppen und Bergen von Kleinkrafträdern (KKR) bis 125 ccm.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Borchen, Büren, Lichtenau und Bad Wünnenberg (außer Flughafen und Parkplätze).
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 4 beinhaltet die Leistungskategorie A2 und B1. Die Leistungskategorie A2 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t. Die Leistungskategorie b1 umfasst das Bergen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Paderborn, Bad Lippspringe und Altenbeken
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 5 beinhaltet die Leistungskategorie A2 und B1. Die Leistungskategorie A2 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t. Die Leistungskategorie B1 umfasst das Bergen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Delbrück, Hövelhof und Salzkotten.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 6 beinhaltet die Leistungskategorie A2 und B1. Die Leistungskategorie A2 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t. Die Leistungskategorie B1 umfasst das Bergen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich des Flughafens Paderborn-Lippstadt inklusive aller zugehörigen Parkplätze.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 7 beinhaltet die Leistungskategorie A1, A2 und B1. Die Leistungskategorie A1 umfasst das Abschleppen und Bergen von Kleinkrafträdern (KKR) bis 125 ccm. Die Leistungskategorie A2 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t. Die Leistungskategorie B1 umfasst das Bergen von Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,49 t.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Borchen, Büren, Lichtenau und Bad Wünnenberg (außer Flughafen und Parkplätze).
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 8 beinhaltet die Leistungskategorie A3 und B2. Die Leistungskategorie A3 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen ab 3,5 t. Die Leistungskategorie B2 umfasst das Bergen von Fahrzeugen ab 3,5 t.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Paderborn, Bad Lippspringe und Altenbeken
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 9 beinhaltet die Leistungskategorie A3 und B2. Die Leistungskategorie A3 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen ab 3,5 t. Die Leistungskategorie B2 umfasst das Bergen von Fahrzeugen ab 3,5 t
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich Delbrück, Hövelhof und Salzkotten.
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 10 beinhaltet die Leistungskategorie A3 und B2. Die Leistungskategorie A3umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen ab 3,5 t. Die Leistungskategorie B2 umfasst das Bergen von Fahrzeugen ab 3,5 t.
Abschleppleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Auftrag der Kreispolizeibehörde Paderborn im Bereich des Flughafens Paderborn-Lippstadt inklusive aller zugehörigen Parkplätze
Die Kreispolizeibehörde Paderborn (nachfolgend: Auftraggeberin) vergibt die Abschleppdienstleistungen und Sicherstellungen von Kraftfahrzeugen im Rahmen entsprechender Sicherstellungsverträge für die Dauer von 4 Jahren. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Die Abschleppleistungen und Sicherstellungen erfolgen zur Wahrung/Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Leistungsgegenstand ist in 11 Gebiets-/Fachlose unterteilt.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Der Auftraggeber hat die Option der zweimaligen Verlängerung des Vertrages um ein Jahr.
Das Los 11 beinhaltet die Leistungskategorie A3 und B2. Die Leistungskategorie A3 umfasst das Abschleppen von Fahrzeugen ab 3,5 t. Die Leistungskategorie B2 umfasst das Bergen von Fahrzeugen ab 3,5 t.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Vorlage folgender Unterlagen nach:
— Kopie eines Handelregisterauszugs, welcher maximal 3 Monate alt sein darf (falls keine Eintragungspflicht in das Handelsregister besteht: Eigendarstellung des Bieters über seine unternehmerischen Verpflichtungen),
— Kopie der Gewerbeanmeldung als Bergungs- und / oder Abschleppunternehmen,
— Kopie der Erlaubnisurkunde nach den Rechtsvorschriften für den Güterkraftverkehr (Das Unternehmen muss in der Lage sein, Fahrzeugtransporte von nicht beschädigten Fahrzeugen für die Auftraggeberin durchführen zu können),
— Kopie der Ausnahmegenehmigung(en) des/der Straßenverkehrsamtes/-ämter gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 4c StVO zur Befreiung von Vorschriften des § 15a Abs. 1 und 2 StVO für das Abschleppen von Kraftomnibussen der Klassen „M2“ und „M3“ und von Nutzfahrzeugen der Klassen „N2“ und „N3“.
Der Bieter weist seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch
— Vorlage eines Nachweises einer Hakenlastversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio Euro für Güter- und Güterfolgeschäden sowie von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden und
— Vorlage eines Nachweises einer Betriebshaftpflichtversicherung, die auch Schäden auf fremden Grundstücken abdeckt und eine Umweltschadenversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio EUR umfasst, nach.
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage folgender Nachweise und / oder Eigenerklärung nach:
1. Auflistung der für den Transport der sichergestellen Kraftfahrzeuge vorgesehene Abschleppfahrzeuge mit Angabe: – der amtlichen Kennzeichen und einer Eigenerklärung, das alle genannten Fahrzeuge einsatzbereit und auf den aktuellen Stand dre Technik sind sowie den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen, – der jeweiligen Leistungsfähigkeit (Zug-und Hublast) der einzelnen Fahrzeuge und – jeweils eine Ablichtung der Fahrzeugscheine aller vorgesehenen Fahrzeuge.
2. Nachweis über den möglichen sofortigen Zugriff auf (Spezial-) Fahrzeuge (z.B Kran für Fahrzeugbergungen).
3. Nachweis der Lage des Sicherstellungsgeländes (z. B. durch Kartenauszug).
4. Plan des Firmengeländes (Din A3) mit farbigen Kennzeichnungen des Gebietes, auf dem die sichergestellten Fahrzeuge abgestellt werden. Der Plan muss die Maßangaben für Länge und Breite der jeweiligen Stellflächen, bei einer Halle auch die Höhe enthalten sowie eine unterschriebene Eigenerklärung, dass die Standflächen tatsächlich vorhanden und das Sicherstellungsgelände durch einen Zaun oder eine Mauer abgetrennt und mit einer Zugangskontrolle gesichert sind.
5. Nachweis, dass das Sicherstelungsgelände den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dne bau- und umweltrechtlichen Anforderungen, entsprechen (siehe Punkt 4 der Leistungsbeschreibung). Die Auftraggeberin behält sich vor, Kontrollen bezüglich der baulichen Anforderungen im Rahmen der Eignungsprüfung vor Ort (nach Terminabsprache) durchzuführen.
Der für den Zuschlag vorgesehen Bieter („Bestbieter“) muss sich dazu verpflichten, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen einzuhalten (Formular 513 EU). Der Auftragnehmer muss durch Unterzeichnung der Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG bestätigen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen (Formular 522 EU). Daneben muss der Bestbieter für sich und alle mit dem Auftrag betrauten Personen ein polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate) vor der Auftragsvergabe vorlegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDXDMU1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig soweit:
1) der Antragssteller den geltendgemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingan der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland