Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Werk- und Dienstleistungen sowie die Lieferung von Soft- und Hardwareprodukten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Werk- und Dienstleistungen sowie die Lieferung von Soft- und Hardwareprodukten
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Werk- und Dienstleistungen sowie die Lieferung von Soft- und Hardwareprodukten durch den Hersteller DSA Thomas Volgmann.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Werk- und Dienstleistungen sowie die Lieferung von Soft- und Hardwareprodukten durch den Hersteller DSA Thomas Volgmann.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Firma DSA Thomas Volgmann, Troisdorf-Spich, besitzt als Hersteller der DSA-Softwareprodukte die alleinigen Vertriebs- und Produktrechte.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Troisdorf-Spich
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis zu Ziffern II.1.7) und V.2.4). Werte werden wegen Verletzung des Geheimwettbewerbs nicht genannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Ort: Köln
Land: Deutschland