Hochbaulicher/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bürgercampus Stadt Ahlen – Abschnitt I.Stadthaus
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ahlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher/freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Bürgercampus Stadt Ahlen – Abschnitt I.Stadthaus
Der Rat der Stadt Ahlen hat den Neubau eines Stadthauses und eines Bürgerforums sowie den Abriss des bestehenden Rathauses mit angegliederter Stadthalle beschlossen. Sowohl das Stadthaus als auch das Bürgerforum sind als eigenständige Gebäude auf dem jetzigen etablierten Rathausplatz, Westenmauer 10, in Ahlen, angedacht. Das Stadthaus soll auf dem jetzigen nördlichen Grundstücksbereich und das Bürgerforum auf dem jetzigen südlichen Parkplatz entstehen. Zudem soll das Grundstück aufgrund der sehr reizvollen Lage direkt neben der Werse zu einem innerstädtischen Grüngürtel aufgewertet werden.
In einem ersten Schritt wurde ein Realisierungswettbewerb für das Stadthaus sowie die angrenzenden Außenanlagen ausgelobt. Gewünscht war eine architektonisch und städtebaulich anspruchsvolle Gebäudelösung in dieser zentralen und wichtigen Stadtlage.
Der Wettbewerb beinhaltete ebenfalls die Außenanlagen, da eine städtebaulich harmonische Gesamtlösungauch in Bezug auf den zukünftigen Wettbewerb für das Bürgerforum gesucht wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht hat sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten und der Gesamtqualität zur engsten Wahl anstehender Entwürfe bilden:
Städtebauliches Konzept
— Entwurfsbestimmende Leitidee, Imagebildung, Identifikationspotenzial,
— Gestalterische und funktionale Qualität des Bebauungskonzeptes,
— Einbindung in die Umgebung bzw. den städtebaulichen Kontext (Maßstäblichkeit, Höhe, Kubatur),
— Funktionalität des Erschließungskonzeptes.
Gestaltungsqualität und funktionale Qualität
— Gestalterische Qualitäten des architektonischen Entwurfes,
— Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms unter Einhaltung der Flächenvorgaben,
— Qualität der innenräumlichen Organisation und Erschließungssysteme,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Berücksichtigung der städtebaulichen Vorgaben,
— Flächeneffizienz / Wirtschaftlichkeit.
Freiraum- und Erschließungskonzept
— Qualität der übergeordneten freiraumplanerischen Konzeption,
— Barrierefreiheit,
— Funktionalität und Nutzbarkeit,
— Wirtschaftlichkeit im Sinne von Angemessenheit.
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44149
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48145
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Gem. § 160 GWB Einleitung, Antrag, 2016:
Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]