Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschliessung von unterversorgten Gewerbegebieten auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Ahaus

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2020/S [removed])

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-ahaus.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Förderung von Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschliessung von unterversorgten Gewerbegebieten auf Basis des sog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells durch die Stadt Ahaus

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gewerbegebieten der Stadt Ahaus.

Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der in den Ausbaugebieten ausgewiesenen unterversorgten Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes in den Ausbaugebieten nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/02/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 200 zu versorgende Anschlüsse.

muss es heißen:

Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 142 zu versorgende Anschlüsse.

Die Stadt Ahaus versetzt das Verfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurück, um allen potentiellen interessierten Bietern die Möglichkeit zu eröffnen, sich an dem hiesigen Vergabeverfahren (mit der verringerten Gebietskulisse) zu beteiligen.

Dies hat zur Folge, dass das Vergabeverfahren ab dem gewählten Zeitpunkt insgesamt zu wiederholen ist und alle Bieter – auch die, die sich bereits am zugrundeligenden Verfahren beteiligt haben – sämtliche zur Verfügung gestellten Formulare vollständig auszufüllen und die abverlangten Dokumente im Rahmen ihres Eignungsnachweises und ihres Angebotes (erneut) mitzuliefern haben (bzgl. der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen).

Begründung:

Nach Einreichung der Angebote, aber noch vor Zuschlagserteilung, wurde bekannt, dass sich innerhalb der ausgeschriebenen Gewerbeadressen auch Privatadressen befinden, welche nicht über den Sonderaufruf für Gewerbegebiete im Bundesförderprogramm auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes), 1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete Version vom 28.11.2019, förderfähig sind.

In Los 1 betrifft dies 57 der ursprünglich 200 ausgeschriebenen Adressen.

Dieser Umstand führt dazu, dass sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat. Soweit sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat, ist der Auftraggeber berechtigt, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Alternativ zur Aufhebung des Vergabeverfahrens kann der Auftraggeber das Verfahren in den Stand der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes zurückversetzen. Die Möglichkeit der Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens ist als ein gegenüber der Aufhebung milderes Mittel in der vergaberechtlichen Spruchpraxis anerkannt und stellt sich unter dem allgemein zu beachtenden Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als geringerer Eingriff in die Bieterrechte als eine Aufhebung dar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.5.2017 – VII-Verg 43/16; Beschl. v. 12.1.2015 – VII-Verg 29/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.4.2014 – 1 Verg 2/14). Demnach beinhaltet die dem Auftraggeber zukommende Befugnis zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens auch die Befugnis, von dem milderen Mittel der Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens Gebrauch zu machen.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung:
Anstatt:

Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 85 zu versorgende Anschlüsse.

muss es heißen:

Siehe oben Abschnitt II.1.4); hier: ca. 79 zu versorgende Anschlüsse.

Die Stadt Ahaus versetzt das Verfahren in den Stand vor Bekanntmachung zurück, um allen potentiellen interessierten Bietern die Möglichkeit zu eröffnen, sich an dem hiesigen Vergabeverfahren (mit der verringerten Gebietskulisse) zu beteiligen.

Dies hat zur Folge, dass das Vergabeverfahren ab dem gewählten Zeitpunkt insgesamt zu wiederholen ist und alle Bieter – auch die, die sich bereits am zugrundeligenden Verfahren beteiligt haben – sämtliche zur Verfügung gestellten Formulare vollständig auszufüllen und die abverlangten Dokumente im Rahmen ihres Eignungsnachweises und ihres Angebotes (erneut) mitzuliefern haben (bzgl. der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen).

Begründung:

Nach Einreichung der Angebote, aber noch vor Zuschlagserteilung, wurde bekannt, dass sich innerhalb der ausgeschriebenen Gewerbeadressen auch Privatadressen befinden, welche nicht über den Sonderaufruf für Gewerbegebiete im Bundesförderprogramm auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes), 1. Novelle vom 3.7.2018, überarbeitete Version vom 28.11.2019, förderfähig sind.

In Los 2 betrifft dies 6 der ursprünglich 85 ausgeschriebenen Adressen.

Dieser Umstand führt dazu, dass sich die Grundlage des Verfahrens wesentlich geändert hat. Soweit sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat, ist der Auftraggeber berechtigt, das Verfahren ganz oder teilweise aufzuheben. Alternativ zur Aufhebung des Vergabeverfahrens kann der Auftraggeber das Verfahren in den Stand der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes zurückversetzen. Die Möglichkeit der Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens ist als ein gegenüber der Aufhebung milderes Mittel in der vergaberechtlichen Spruchpraxis anerkannt und stellt sich unter dem allgemein zu beachtenden Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit als geringerer Eingriff in die Bieterrechte als eine Aufhebung dar (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.5.2017 – VII-Verg 43/16; Beschl. v. 12.1.2015 – VII-Verg 29/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 30.4.2014 – 1 Verg 2/14). Demnach beinhaltet die dem Auftraggeber zukommende Befugnis zur Aufhebung eines Vergabeverfahrens auch die Befugnis, von dem milderen Mittel der Zurückversetzung eines Vergabeverfahrens Gebrauch zu machen.

Abschnitt Nummer: VI.3)
Los-Nr.: 1 + 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben:
Anstatt:

Achtung: Der Vorbehalt des Auftraggebers, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, bedingt, dass bereits das Erstangebot bezuschlagungsfähig und verbindlich sein muss. Er bedingt ferner, dass es keinen Anspruch der Bieter auf Verhandlung über das Erstangebot gibt. Der Auftraggeber möchte den Bietern jedoch auch im Falle dessen, dass er den Zuschlag auf das Erstangebot erteilt, die Möglichkeit einräumen, Änderungswünsche zum Vertragsentwurf einzureichen. Diese gelten vertragsrechtlich nicht als Bestandteil des Erstangebotes. Die Umsetzung eines Änderungswunsches darf somit nicht zur Bedingung des Angebotes oder Voraussetzung für dessen Ausführung gemacht werden. Die Umsetzung ist dem Erstangebot auch nicht kalkulatorisch zu Grunde zu legen. Entsprechende Änderungswünsche müssen (bereits vor Ablauf der Angebotsfrist) auf einem ausdrücklich gekennzeichneten Dokument bis zum 29.7.2020 (11.00 Uhr) auf der genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Änderungswünsche zum Vertragsentwurf im Nachgang dahingehend überprüfen, ob diese für ihn annehmbar oder nicht akzeptabel sind und einen darauf basierenden Vertrag bis zum 12.8.2020 (11.00 Uhr) allen Bietern über die genannte Vergabeplattform zur Verfügung stellen, so dass die Bieter ihr Erstangebot zwingend auf diesem vom Auftraggeber übermittelten Vertrag abzugeben haben, damit der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.

muss es heißen:

Achtung: Der Vorbehalt des Auftraggebers, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, bedingt, dass bereits das Erstangebot bezuschlagungsfähig und verbindlich sein muss. Er bedingt ferner, dass es keinen Anspruch der Bieter auf Verhandlung über das Erstangebot gibt. Der Auftraggeber möchte den Bietern jedoch auch im Falle dessen, dass er den Zuschlag auf das Erstangebot erteilt, die Möglichkeit einräumen, Änderungswünsche zum Vertragsentwurf einzureichen. Diese gelten vertragsrechtlich nicht als Bestandteil des Erstangebotes. Die Umsetzung eines Änderungswunsches darf somit nicht zur Bedingung des Angebotes oder Voraussetzung für dessen Ausführung gemacht werden. Die Umsetzung ist dem Erstangebot auch nicht kalkulatorisch zu Grunde zu legen. Entsprechende Änderungswünsche müssen (bereits vor Ablauf der Angebotsfrist) auf einem ausdrücklich gekennzeichneten Dokument bis zum 12.3.2021 (11.00 Uhr) auf der genannten Vergabeplattform eingegangen sein. Der Auftraggeber wird die eingegangenen Änderungswünsche zum Vertragsentwurf im Nachgang dahingehend überprüfen, ob diese für ihn annehmbar oder nicht akzeptabel sind und einen darauf basierenden Vertrag bis zum 26.3.2021 (11.00 Uhr) allen Bietern über die genannte Vergabeplattform zur Verfügung stellen, so dass die Bieter ihr Erstangebot zwingend auf diesem vom Auftraggeber übermittelten Vertrag abzugeben haben, damit der Auftraggeber vergleichbare Angebote erhält.

Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Los-Nr.: 1 + 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Anstatt:
Tag: 26/08/2020
Ortszeit: 11:00
muss es heißen:
Tag: 07/04/2021
Ortszeit: 11:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich