Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Innentüren 2 Gesamtschule Referenznummer der Bekanntmachung: 65/2020/62
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung Strukturplan Schulzentrum Aspe, Innentüren 2 Gesamtschule
Das Schulzentrum im Stadtteil Aspe in Bad Salzuflen ist ein städtebauliches Ensemble, das sich mittlerweile aus zum Teil sehr unterschiedlichen Gebäuden zusammensetzt. Die Haupterschließung erfolgt von Westen über die Paul-Schneider-Straße. Dominiert wird das Zentrum durch das Langhaus der Gesamtschule und die Mehrfachsporthalle. Das derzeitige, sehr heterogene Erscheinungsbild des Schulzentrums hat sich seit Beginn der 1960er Jahre kontinuierlich entwickelt. Im Rahmen des städtebaulichen Konzeptes ist es das Ziel, die Gebäudekomplexe der beiden Schulformen (Gesamtschule und Realschule) neu zu gliedern und ihnen ein klares Profil und eine eigenständige Adresse zu geben.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Folgende Leistungen beinhaltet diese Ausschreibung:
Holztürelemente, teilweise mit Anforderungen an Brand-, Rauch- und Schall-Schutz, gemäß den Angaben in den Einzelpositionen, DIN links, bzw. DIN Rechts gemäß Türliste inklusive Stahlzarge/Holzblockzarge komplett, einschließlich Beschlägen, liefern und einbauen.
Kurzmassen:
— 143 St. Holzinnentüren mit Stahlzarge,
— 13 St. Holzinnentüren mit Holzblockzarge,
— 26 St. Zargen davon werden durch den AN Trockenbau eingebaut,
— 126 St. Drückergarnitur Austausch im Bestand,
— 137 St. Türstopper.
Bitte geben Sie bei Angebotseinreichung das Leistungsverzeichnis mit ausgefüllten Preispositionen und die ausgefüllte GAEB-Datei an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Auftragssumme
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 3,0 % der Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bei der Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der eingegangenen Unterlagen dürfen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.