Universitätsklinikum Münster – 3800_20_863 Ebene 21 Innenausbau OST – 863-G10 Innentüren – Spezialtüren Referenznummer der Bekanntmachung: 863-G10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251830
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster – 3800_20_863 Ebene 21 Innenausbau OST – 863-G10 Innentüren – Spezialtüren
Innentüren – Spezialtüren
Das Zentralgebäude des Universitätsklinikums Münster besteht aus einem Flachbereich mit 6 Vollgeschossen und 2 darauf aufgesetzten 14-geschossigen Türmen („Turm Ost“ und „Turm West“). Die 65 m hohen Turmkomplexe bestehen aus jeweils 2 Zylindern, die mittig über einen Eckturm verbunden sind. Die Türme sollen um ein weiteres Nutzgeschoss aufgestockt werden. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf den Turm Ost. Hier wird eine Cafeteria mit Außenbereich errichtet. In dem Bereich Cafeteria sollen 12 Türen, teilweise als Brand- und/oder Schallschutztüren ausgeführt werden.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
12 Türen, teilweise als Brand- und/oder Schallschutztüren, 1- und 2-flügelig, in verschiedenen Abmessungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bäumer GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenberge
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48341
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1)). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.