Bewerbermanagementsoftware als Cloud Computing Modell SaaS Referenznummer der Bekanntmachung: B 14.27 - 0064/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewerbermanagementsoftware als Cloud Computing Modell SaaS
Bewerbermanagementsystem als SaaS und unterstützende Dienstleistungen.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Bereitstellung eines Bewerbungsmanagementsystems (BMS) als Software as a Service mit externem Hosting und weiteren begleitenden Dienstleistungen. Das BMS muss den Prozess der Personalgewinnung von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung abbilden.
2 x 12 Monate Verlängerungsoption.
Der Auftraggeber legt besonderen Wert darauf, dass keine vertraulich zu behandelnden Informationen an ausländische Sicherheitsbehörden weitergegeben werden. Die Bieter werden daher ausdrücklich auf die „No-Spy-Klausel“ im Vertragsentwurf hingewiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Der Jahresumsatz des Unternehmens für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften muss die Summe aller beteiligten Unternehmen diesen Mindestumsatz aufweisen (vgl. Kriterium AE.1).
Die durchschnittliche Anzahl festangestellter Mitarbeiter des Unternehmens im für die Ausschreibung relevanten Geschäftszweig muss über die letzten 3 Jahre mindestens 6 Mitarbeiter pro Jahr betragen (vgl. Kriterium AE.2).
Bei allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern muss ein polizeiliches Führungszeugnis vorliegen. In Bezug auf Nachunternehmer ist die Angabe mit dem Angebot nur erforderlich, soweit sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung des jeweiligen Nachunternehmers bedient (vgl. Kriterium AE.3).
Der Bieter muss nachweisen, dass sein Unternehmen über ein zertifiziertes Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 (oder vergleichbar) verfügt (vgl. Kriterium AE.5).
Mindestens 3 Referenzen mit vergleichbarem Umfang und Leistungsinhalt sind vollständig zu beschreiben. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Umfang, wenn mindestens zwei Jahre Leistungen im Bereich Bereitstellung eines Bewerbungsmanagementsystems (BMS) als SaaS mit jährlich mindestens 20 000 Bewerbungen, durchschnittlich 50 Bewerbungen pro Tag für mindestens 300 Nutzer erbracht wurden. Die Referenzen haben einen vergleichbaren Inhalt, wenn alle nachfolgenden Leistungsbestandteile nachgewiesen wurden:
— Umsetzung von SaaS mit Mandantentrennung,
— Bereitstellung eines BMS mit
— Datei- und Service-basierten Schnittstellen,
— Abbildung von interner und externer Personalgewinnung,
— Einbindung von Gremien im Prozess,
— Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz 2.0,
— Umsetzung von Anwendungskonzepten wie Feinkonzept, Datenbankentwurf, Anwendungs- und Testfälle,
— Durchführung des Qualitätsmanagements, bspw. Komponenten- und Integrationstests, Oberflächentests, Akzeptanztests oder Verwendung von Codemetriken,
— Systemsupport und -wartung, Customizing und Schulungen.
Bei allen Referenzen ist ein Ansprechpartner beim Referenzkunden benannt. (vgl. Kriterium AE.6).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.