Rahmenvereinbarung für Druckleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: BV21016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Druckleistungen
Rahmenvereinbarung für Druckleistungen.
Verbundgebiet des VRR
Druck und Versand von Broschüren, Karten/Mappen/Umschlägen, Collegeblöcken und Plakaten für die Bewerbung und Information der Ticketprodukte des VRR. Die Leistung im Einzelfall umfasst die Bearbeitung der Druckvorlagen bei kurzfristigem Änderungsverlangen, die Druckformerstellung, den Druck, die Verarbeitung, die
Konfektionierung, die Verpackung und den Versand (Bringschuld) im Verbundgebiet des VRR. Über das Jahr verteilt, erfolgen mehrere Abrufe mit einer Kombination der o. g. Medien in unterschiedlicher Auflagenhöhe. Der jährlich anfallende größte Druckauftrag umfasst hierbei die Produktion der Informationsbroschüren (teilweise mit anhängendem Aboantrag) des VRR. Für weitere Einzelheiten des Rahmenvertrages und dem Verfahren zum Abruf der Einzelaufträge verweisen wir auf die Verfahrensunterlagen.
Ergänzend zu den Referenzen sind mit dem Angebot Muster für die Positionen 1, 29 und 34 (oder vergleichbare Druckerzeugnisse) einzureichen. Die Muster werden unter dem Zuschlagskriterium „Qualität“ bewertet. Die Muster sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 6.4.2021 um 12 Uhr mit der Kennzeichnung „Offenes Verfahren – Rahmenvereinbarung für Druckleistungen – Muster“ an folgende Adresse zu senden:
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Stabsstelle Recht / Vergaben
Herr Marcel Jaeger
Augustastraße 1
2. Etage – Empfang
45879 Gelsenkirchen
Die Muster sind so zu kennzeichnen, dass sie dem entsprechenden Absender eindeutig zugeordnet werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— Erklärung, dass keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt,
— Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt und keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden,
— Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR. Der Bieter sichert zu, dass zum Zeitpunkt der Auftragsdurchführung eine ausreichende Deckung besteht bzw. im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird (Bitte hier keine Policen vorlegen, sondern nur die Erklärung abgeben),
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Erklärung über den Umsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit Druckerzeugnissen, die Gegenstand des Rahmenvereinbarung sind (Broschüren, Plakate, Postkarten, Collegeblöcke und Umschläge),
— Erklärung über die in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte.
— Erklärung, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre vergleichbare Aufträge mit Druckerzeugnissen, die Gegenstand des Rahmenvereinbarung sind (Broschüren, Plakate, Postkarten, Collegeblöcke und Umschläge), erfolgreich realisiert hat. Hierzu sind für mindestens 3 Produkte Referenzen unter Angabe des Auftraggebers (Anschrift und Name) einzureichen,
— Erklärung, dass der Bieter über die technische Ausstattung verfügt, um die jeweiligen Einzelaufträge durchführen zu können,
— Erklärung des Bieters, dass bei Ausfall einer Druckmaschine bzw. Weiterverarbeitungsmaschine übergangslos auf einer anderen Maschine weitergearbeitet werden kann. Die andere Maschine muss beim Bieter selbst vorhanden sein,
— Erklärung, dass das Unternehmen genug Lagerkapazitäten hat, um die jeweiligen Einzelaufträge durchführen und konfektionieren zu können,
— Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend Personal zur Verfügung hat, um zeitnah, nach Rückmeldung des VRR, eingelagerte Broschüren an entsprechende Adressen, die vom VRR bereitgestellt werden, senden zu können,
— Erklärung, dass das Unternehmen Maßnahmen getroffen hat, um in Zeiten der derzeitigen Pandemie handlungsfähig zu bleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDCDYZC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die o. g. §§ verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist beim Auftraggeber zu rügen.