Durchführung einer archäologischen Bestandserfassung mit fallweiser archäologischer Ausgrabung im Plangebiet Kreuzfeld in Köln-Blumenberg. Referenznummer der Bekanntmachung: 2020/S 159-388190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung einer archäologischen Bestandserfassung mit fallweiser archäologischer Ausgrabung im Plangebiet Kreuzfeld in Köln-Blumenberg.
Die Stadt Köln plant einen neuen Stadtteil im Bezirk Köln-Chorweiler.
Der neu zu entwickelnde Stadtteil Kreuzfeld liegt westlich der Siedlung Blumenberg zwischen dem Fauna-Flora-Habitat-Gebiet „Worringer Bruch“ im Norden, der Bahntrasse Köln-Dormagen im Westen sowie land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Süden. Der Untersuchungsraum für die zukünftige Siedlungsentwicklung beträgt circa 88 Hektar(siehe Anlage 1). Erschlossen wird das Gebiet über die das Plangebiet in West-Ost-Richtung durchschneidende überdeckelte S-Bahntrasse, die Mercatorstraße im Osten, den Blumenbergsweg im Nordosten sowie den verkehrsberuhigten Dresenhofweg, welcher das Plangebiet mittig erschließt. Das Plangebiet ist zurzeit überwiegend ackerbaulich, teilweise aber auch forstwirtschaftlich genutzt. Die zu untersuchenden Freiflächen sind gut zugänglich Die Fläche des in offener Bauweise errichteten S-Bahntunnels sowie eine große abflusslose Hohlform im Nordwesten des Plangebietes sind als archäologische Verlust
Für die archäologischen Maßnahmen soll eine archäologische Fachfirma (Auftragnehmer) beauftragt werden. Die archäologischen Untersuchungen sind von einem Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin zu leiten, der/die Erfahrung in vorgeschichtlicher bis mittelalterlicher Siedlungsarchäologie in den Nordwestprovinzen des Römischen Reiches und mehrjährige Berufserfahrung als Projektleiter nachweisen kann. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur einschlägig qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt wird. Die Projektleiter/Innen sind dem Römisch-Germanischen Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege und -denkmalschutz der Stadt Köln (RGM) gleichzeitig mit der vorab bei der zuständigen Oberen Denkmalbehörde (Bezirksregierung) zu beantragenden Grabungserlaubnis nach § 13 DSchG NW bekannt zu geben. Änderungen in der wissenschaftlichen und organisatorischen Projektsteuerung sind dem RGM unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen.
Alle archäologischen Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit dem RGM durchzuführen, dem als zuständigem Fachamt für Archäologische Bodendenkmalpflege und Bodendenkmalschutz die örtliche Fachaufsicht obliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung einer archäologischen Bestandserfassung mit fallweiser archäologischer Ausgrabung im Plangebiet Kreuzfeld in Köln-Blumenberg.
Ort: Moers
NUTS-Code: DEA1 Düsseldorf
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Preisgabe des Auftragswerts würde den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens Schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen.
Ort: Köln
Land: Deutschland
Siehe § 160 Absatz 3 GWB
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen siehe §135 Absatz 2 GWB,
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss. Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.