8202 Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: 5-20-S-8202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33334
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
8202 Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung
Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung (gemäß § 16e Abs. 4 und § 16i Abs. 4 SGB II sowie § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III oder § 16g Abs. 2 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III).
Förderinstrument § 16e SGB II
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich voraussichtlich um 24 Einzelaufträge mit einem Betreuungskontingent von 1680 Betreuungsstunden. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt im Rahmen eines auf den Teilnehmenden bezogenen individuellen Coachings. Die Inhalte bestimmen sich nach der Entscheidung, ob die Bearbeitung eines Themas zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beiträgt. Die fachliche Begleitung der Teilnehmenden am Arbeitsplatz sowie deren Einarbeitung sind Aufgabe des Arbeitgebers. Zu berücksichtigende Themen können neben den Anforderungen des Arbeitsplatzes insbesondere sein:
— betriebsbezogene Unterstützungsbedarfe, (z. B. Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement während oder zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses),
— alltagspraktische Unterstützungsbedarfe, (z. B. Aufbau von förderlichen Tagesstrukturen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Beantragung staatlicher Transferleistungen, Umgang mit Geld, Einkauf),
— in der Lebenssituation der Teilnehmenden begründete Unterstützungsbedarfe, (z. B. Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Wahrnehmung externer Beratungs- und Hilfsangebote),
— persönliche Probleme (z. B. Psychische Beeinträchtigungen, Sucht, Familiäre Konflikte).
Förderinstrument § 16i SGB II
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich voraussichtlich um 24 Einzelaufträge mit einem Betreuungskontingent von 2112 Betreuungsstunden. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt im Rahmen eines auf den Teilnehmenden bezogenen individuellen Coachings. Die Inhalte bestimmen sich nach der Entscheidung, ob die Bearbeitung eines Themas zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beiträgt. Die fachliche Begleitung der Teilnehmenden am Arbeitsplatz sowie deren Einarbeitung sind Aufgabe des Arbeitgebers. Zu berücksichtigende Themen können neben den Anforderungen des Arbeitsplatzes insbesondere sein:
— betriebsbezogene Unterstützungsbedarfe, (z. B. Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement während oder zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses),
— alltagspraktische Unterstützungsbedarfe, (z. B. Aufbau von förderlichen Tagesstrukturen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Beantragung staatlicher Transferleistungen, Umgang mit Geld, Einkauf),
— in der Lebenssituation der Teilnehmenden begründete Unterstützungsbedarfe, (z. B. Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Wahrnehmung externer Beratungs- und Hilfsangebote),
— persönliche Probleme (z. B. Psychische Beeinträchtigungen, Sucht, Familiäre Konflikte).
Förderinstr. §16 Abs.1 SGB II od. §16 Abs.2 SGB II
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich voraussichtlich um 24 Einzelaufträge mit einem Betreuungskontingent von 864 Betreuungsstunden. Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung erfolgt im Rahmen eines auf den Teilnehmenden bezogenen individuellen Coachings. Die Inhalte bestimmen sich nach der Entscheidung, ob die Bearbeitung eines Themas zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beiträgt. Die fachliche Begleitung der Teilnehmenden am Arbeitsplatz sowie deren Einarbeitung sind Aufgabe des Arbeitgebers. Zu berücksichtigende Themen können neben den Anforderungen des Arbeitsplatzes insbesondere sein:
— betriebsbezogene Unterstützungsbedarfe, (z. B. Umgang mit Kollegen am Arbeitsplatz, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz, Übergangsmanagement während oder zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses),
— alltagspraktische Unterstützungsbedarfe, (z. B. Aufbau von förderlichen Tagesstrukturen, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Beantragung staatlicher Transferleistungen, Umgang mit Geld, Einkauf),
— in der Lebenssituation der Teilnehmenden begründete Unterstützungsbedarfe, (z. B. Inanspruchnahme kommunaler Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II, Wahrnehmung externer Beratungs- und Hilfsangebote),
— persönliche Probleme (z. B. Psychische Beeinträchtigungen, Sucht, Familiäre Konflikte).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderinstrument § 16e SGB II
Ort: Halle (Westf.)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderinstrument § 16i SGB II
Ort: Halle (Westf.)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderinstr. §16 Abs.1 SGB II od. §16 Abs.2 SGB II
Ort: Halle (Westf.)
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33790
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.