Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 30 5 - 20775
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-paderborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation („Next Generation Access“ – „NGA“) in den noch unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen unterversorgten Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Insoweit die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind, ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“).
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, Bad Lippsprin
Bad Lippspringe
Siehe Abschnitt II.1.4), hier ca. 214 zu versorgende Gewerbeadressen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
- Kriterium: Zeitplan (25 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Interessierte Bieter müssen sich zur Zuteilung in den Projektraum vorab p. E-Mail [removed] registrieren.
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind elektronisch über die gen. Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, Borchen
Borchen
Siehe Abschnitt II.1.4), hier ca. 6 zu versorgende Gewerbeadressen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
- Kriterium: Zeitplan (25 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Interessierte Bieter müssen sich zur Zuteilung in den Projektraum vorab p. E-Mail [removed] registrieren.
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind elektronisch über die gen. Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, Paderborn (1)
Paderborn (1)
Siehe Abschnitt II.1.4), hier ca. 102 zu versorgende Gewerbeadressen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
- Kriterium: Zeitplan (25 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Interessierte Bieter müssen sich zur Zuteilung in den Projektraum vorab p. E-Mail [removed] registrieren.
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind elektronisch über die gen. Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, Paderborn (2)
Paderborn (2)
Siehe Abschnitt II.1.4), hier ca. 65 zu versorgende Gewerbeadressen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
- Kriterium: Zeitplan (25 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Interessierte Bieter müssen sich zur Zuteilung in den Projektraum vorab p. E-Mail [removed] registrieren.
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind elektronisch über die gen. Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, Paderborn (3)
Paderborn (3)
Siehe Abschnitt II.1.4), hier ca. 82 zu versorgende Gewerbeadressen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
- Kriterium: Zeitplan (25 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Interessierte Bieter müssen sich zur Zuteilung in den Projektraum vorab p. E-Mail [removed] registrieren.
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind elektronisch über die gen. Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Geförderter Aufbau und Betrieb von NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gewerbegebieten des Kreises Paderborn auf Basis des Wirtschaftlichkeitslückenmodells, Salzkotten
Salzkotten
Siehe Abschnitt II.1.4), hier ca. 14 zu versorgende Gewerbeadressen.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke (50 %)
- Kriterium: Zeitplan (25 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt I (10 %)
- Kriterium: Endkundenpreis Gewerbekundenprodukt II (10 %)
- Kriterium: Alternative Netztechnologien und Verlegemethoden (5 %)
Interessierte Bieter müssen sich zur Zuteilung in den Projektraum vorab p. E-Mail [removed] registrieren.
Auskunftswünsche, Hinweise u. Bieterfragen zu den Unterlagen sind elektronisch über die gen. Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden.
Die Bindefrist für das Angebot beträgt 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung des Bieters, dass keine der in §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass in den letzten 2 Jahren keine Verstöße gegen einschlägige Normen des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, des Arbeitnehmerentsendegesetzes und des Mindestlohngesetzes vorliegen,
— Eigenerklärung des Bieters, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet, eine Eröffnung nicht beantragt oder ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Angabe des Gründungsjahres, gewählte Gesellschaftsform sowie gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer),
— Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG),
— soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 2 Jahre).
— Eigenerklärung über den Gesamt-Nettoumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (jährlicher Mindestumsatz von 5 Mio. EUR netto) sowie
— Eigenerklärung oder – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
— Nachweis (nicht älter als 1 Jahr) einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gemäß den Vorgaben aus der Eigenerklärung zur Eignung oder ausgefüllte Eigenerklärung bezüglich einer bestehenden Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die vorbezeichnete Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung muss eine Deckung über 3 Mio. EUR für Personenschäden und über 3 Mio. EUR für Sachschäden bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen ausweisen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der es den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Der Nachweis bzw. die Erklärung, aus dem die Versicherungssummen und die Deckung pro Versicherungsjahr hervorgehen müssen, dürfen nicht älter als zwölf Monate sein und müssen der Bewerbung beiliegen.
— Benennung von mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Projekte aus den letzten 5 Jahren mit einer kurzen Beschreibung des Projektes, des Gesamt-/ Auftragswertes, dem jeweiligen Leistungszeitraum sowie der Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers und Auftragsortes einschließlich der Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber gestaltet das zugrundeliegende Verfahren als einstufiges Verhandlungsverfahren aus.
Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist, sieht der Auftraggeber mit Blick auf die dazu ergangene Rechtsprechung die Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) vorliegend als gegeben an. Daraus folgend sind die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit auch die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) nicht einschlägig und kommen nicht direkt zur Anwendung. Der Auftraggeber orientiert sich aber bei der Durchführung des Verfahrens zur Auswahl des Auftragnehmers an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Vorliegend haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote innerhalb der gesetzten Angebotsfrist auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Alle fristgerecht eingegangenen Unterlagen sowohl zur Eignung, als auch zu den Angeboten werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen aus den Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Die Angebote werden sodann anhand der Zuschlagskriterien einer Wertung unterzogen.
Die Angebote dürfen keine Vorbehalte enthalten.
Bieter, deren Angebote den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und vollständig und fristgerecht eingegangen sind, werden vom Auftraggeber in der nächsten Phase des Verfahrens zu Verhandlungsgesprächen eingeladen. Der Auftraggeber behält sich vor, nur diejenigen 3 Bieter zu Verhandlungsgesprächen einzuladen, die – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – die wirtschaftlichsten Angebote abgegeben haben.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche sollen die Bieter ihr Angebot präsentieren. Darüber hinaus sollen die Inhalte der Angebote mit den einzelnen Bietern erörtert werden. In Abhängigkeit der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche, behält sich der Auftraggeber vor, weitere Verhandlungsgespräche durchzuführen und/oder die Bieter aufzufordern, ein überarbeitetes Angebot einzureichen. Alternativ zu der Durchführung eines Verhandlungsgespräches kann der Auftraggeber die Verhandlungen auch im schriftlichen Verfahren durchführen.
Der Auftraggeber behält sich des Weiteren vor, die Vergabeunterlagen entsprechend des Ergebnisses der jeweiligen Verhandlungsgespräche zu modifizieren. Er behält sich überdies vor, die Anforderungen an die Angebote zu konkretisieren und/oder zu ergänzen. Auf Grundlage der so konkretisierten/ergänzten Ausschreibungsunterlagen kann der Auftraggeber die Bieter zur Abgabe eines überarbeiteten Angebots auffordern, welches auf dem ausverhandelten Mustervertrag zum Wirtschaftlichkeitslückenmodell (Kooperationsvertrag) und dessen Anlagen beruht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Ob sich die Vergabekammer für zuständig erklären wird, kann der Auftraggeber naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei dem Auftraggeber gerügt wird. Es sind die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Wir weisen ferner darauf hin, dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsicht aller Beteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB mit der konkreten Möglichkeit rechnen muss, dass ein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de