Schulbücher 2021/2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 13 ZVS 2021-005
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.huerth.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.beschafferprofil.huerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulbücher 2021/2022
Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern für das Schuljahr 2021/2022.
Schulbücher 1
50354 Hürth, Bodelschwingh-Schule Auf der Kumme 24 50354 Hürth, Brüder-Grimm-Schule Schnellermaarstraße 19 50354 Hürth, Carl-Orff-Grundschule Jabachstraße 4 50354 Hürth, Deutschherrenschule Pestalozzistraße 12 50354 Hürth, Don-Bosco-Schule Im Wiesengrund 30 50354 Hürth, Gemeinschaftsgrundschule „Am Clementinenhof“ Schlangenpfad 28 50354 Hürth, Gemeinschaftsgrundschule im Zentrum Bonnstraße 91 50354 Hürth, Gemeinschaftsgrundschule Kendenich Ortshofstraße 20 50354 Hürth, Geschwister-Scholl-Schule Im Wiesengrund 30 50354 Hürth, Martinusschule Am Druvendriesch 19 50354 Hürth, Wendelinusschule Cäcilienstraße 5 50354 Hürth, Friedrich-Ebert-Realschule Krankenhausstraße 91 50354 Hürth
Schulbücher für 11 Grundschulen und eine Realschule für das Schuljahr 2021/2022.
Schulbücher 2
50354 Hürth, Gemeinschaftshauptschule Kendenich
Steinackerstraße 6
50354 Hürth
Gesamtschule Hürth
Sudetenstraße 35
50354 Hürth
Schulbücher für eine Hauptschule und eine Gesamtschule für das Schuljahr 2021/2022.
Schulbücher 3
50354 Hürth, Albert-Schweitzer-Gymnasium
Sudetenstraße 37
50354 Hürth
Ernst-Mach-Gymnasium
Bonnstraße 64-66
50354 Hürth
Schulbücher für 2 Gymnasien für das Schuljahr 2021/2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen,
2. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
— ggf. Angaben zur Präqualifizierung,
— Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV),
— wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV).
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jedem Mitglieder der Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
— Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV),
— Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mit dem Angebot sind von jedem Bieter/jeder Bietergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
— Benennung von mindestens einer geeigneten Referenz über früher ausgeführte Lieferaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Lieferzeitraum, Auftragswert.
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben. Die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Angebot keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
1. Es ist mindestens eine vergleichbare Referenz zu benennen und zu beschreiben.
2. Die Referenz muss im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2020 erbracht worden sein.
3. Die Referenz muss hinsichtlich des Auftragswertes mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
4. Die Überprüfung der Referenz muss insgesamt zu einem positiven Gesamteindruck führen; eine negative Referenz führt zum Ausschluss.
1. Die Durchführung der Leistungen soll gemäß § 73 Absatz 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen vergeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen werden den Bietern ausschließlich über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
2. Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel einzureichen. Als elektronisches Mittel für die Angebotsabgabe im Sinne des § 10 VgV ist ausschließlich das Bietertool des Vergabemarktplatzes Rheinland zu nutzen. Die Nutzung einer (fortgeschritten oder qualifizierten) elektronischen Signatur ist nicht notwendig.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum dem in den Vergabeunterlagen genannten Termin ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bieter kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bieter bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bieters sowie aller betroffenen Bietergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYXT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1) Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.