Kraftstoffe - Betankung und Lieferung für div. städt. Fuhrpark Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-VgV-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kraftstoffe - Betankung und Lieferung für div. städt. Fuhrpark
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Kfz-Kraftstoffen für den Betrieb Bauhof, Eigenbetrieb Abwasser, Feuerwehr- und Rettungsdienst, sonstiger städt. Fuhrpark.
Los 1: Lieferung von Diesel (EN590) (ohne Diesel für die Tankanlage) und Super (EN228) Los 2: Lieferung von Erdgas der Sorte H-Gas (DIN 51624 oder gleichwertig)
Los 3: Lieferung von Diesel (EN590) für die Dieseltankanlage
Für eine Laufzeit von vier Jahren.
Diesel und Superbenzin
Rheda-Wiedenbrück
Lieferung von Kraftstoffen von ca. 130.000 Liter/Jahr Diesel (EN 590), ca. 10.000 Liter/Jahr Super (EN 228).
Erdgas
Rheda-Wiedenbrück
Lieferung von Kraftstoffen von ca. 10.000 kg/Jahr Erdgas der Sorte H-Gas (DIN 51624 oder gleichwertig).
Diesel
Rheda-Wiedenbrück
Lieferung von Diesel EN 590 für die Tankanlage ca. 16.000 Liter/Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (Präqualifizierungsverzeichnis) oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmer, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Eigenerklärung sowie nach Aufforderung die Erklärungen und Bescheinigungen gem. dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Weitere Erklärungen zur Eignung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (u.a. Formblätter 233-236 - Nachunternehmerleistungen).
Eigenerklärungen in den Vergabeunterlagen - einschl. der abschließenden Liste der vorzulegenden Nachweise - sind zu beachten. Nachweise zur Berufsgenossenschaft und Berufshaftpflicht sind auf besonderes Verlangen vorzuweisen.
Mit dem Angebot ist vorzulegen:
Angaben über Tankmöglichkeiten auch außerhalb gewöhnlicher Öffnungszeiten sowie die Benennung eines Ansprechpartners für Betankungen außerhalb der Öffnungszeiten.
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mind. eine Tankmöglichkeit pro Kraftstoff innerhalb des Stadtgebietes von Rheda-Wiedenbrück ist während der gesamten Laufzeit vorzuhalten.
Besondere Vertragsbedingungen Tariftreue und Mindestarbeitsbedingungen gem. TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 55 Abs. 2 VgV - Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftragsgebers gemeinsam an einen Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
Werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]