Zytostatika Referenznummer der Bekanntmachung: 83-19 (200)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bergmannsheil.bg-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Zytostatika
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für stationäre Patienten.
Berufsgenossenschaftliches Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH
Bürkle-de-la-Camp-Platz 1
44789 Bochum
Gegenstand der Leistungen des Auftragnehmers ist die Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für stationäre Patienten.
Festlaufzeit von zwei Jahren. Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr.
Der Auftraggeber wird 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrages,
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen,
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen (Ranking). Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber die Eignungsvoraussetzungen anhand
a) der Umsatzangaben,
b) der Angaben zum Personaleinsatz,
c) der Anzahl der hergestellten Zytostatika,
d) der Anzahl der belieferten Krankenhausapotheken wie folgt bewerten:
1. Auswahlkriterien:
a) Umsatzangaben:
— Leistungsspezifischer Umsatz (Herstellung von Zytostatika) von durchschnittlich mindestens 2 Mio. EUR ohne USt. pro Jahr = 1 Punkt,
— Leistungsspezifischer Umsatz (Herstellung von Zytostatika) von durchschnittlich mindestens 4 Mio. EUR ohne USt. pro Jahr = 5 Punkte,
— Leistungsspezifischer Umsatz (Herstellung von Zytostatika) von durchschnittlich mindestens 8 Mio. EUR ohne USt. pro Jahr = 10 Punkte.
b) Angaben zum Personaleinsatz:
Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über eine ausreichende Zahl an erfahrenen und gut ausgebildeten Personen verfügt, die eine reibungslose Auftragsdurchführung erwarten lassen. Dabei werden folgende Punkte berücksichtigt:
— Anzahl der eigenen Beschäftigten (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten, Fahrer),
— Anzahl der Personen, die regulär im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten, Fahrer),
— Anzahl der Personen, die im Ausnahmefall (z. B. Krankheit, Lieferausfall, Betriebsschließung, etc.) im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten, Fahrer),
— Berufsausbildung und Qualifikation der Apotheker und PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten,
— Persönliche Erfahrung der Apotheker und PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten im Bereich Herstellung von Zytostatika.
Die Punktevergabe erfolgt nach folgendem Maßstab: 30 Punkte: Angaben lassen eine hervorragende Leistungserbringung erwarten, 24 Punkte: Angaben lassen eine sehr gute Leistungserbringung erwarten, 18 Punkte: Angaben lassen eine gute Leistungserbringung erwarten, 12 Punkte: Angaben lassen eine mit Mängeln behaftete Leistungserbringung erwarten, 6 Punkte: Angaben lassen eine in weiten Teilen mit Mängeln behaftete Leistungserbringung erwarten, 0 Punkte: Angaben lassen eine ungenügende Leistungserbringung erwarten.
Die Leistungserwartung wird im Übrigen daran bemessen, ob die Angaben des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft erwarten lassen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in der Lage sein wird, die ausgeschriebenen Leistungen regulär und im Ausnahmefall ordnungsgemäß durchzuführen.
d) Anzahl der hergestellten Zytostatika
— Herstellung von mindestens 1 500 Zytostatika pro Jahr = 1 Punkt,
— Herstellung von mindestens 5 000 Zytostatika pro Jahr = 5 Punkte,
— Herstellung von mindestens 10 000 Zytostatika pro Jahr = 10 Punkte.
e) Anzahl der belieferten Krankenhäuser an anderen Standorten
— Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für durchschnittlich mindestens ein Krankenhaus pro Jahr = 1 Punkt,
— Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für durchschnittlich zwei bis vier Krankenhäuser pro Jahr = 5 Punkte,
— Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für durchschnittlich mindestens 5 Krankenhäuser pro Jahr = 10 Punkte.
2. Gesamtpunktzahl und Ranking
Die Bewerber / Bewerbergemeinschaften können somit eine Gesamtpunktzahl von 60 Punkten erhalten. Bei gleicher Punktzahl gilt die höhere Punktzahl bei den Angaben zum Personaleinsatz bei der Bestimmung des Ranges.
Verlängerungsoption gem. Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich); liegt ein fakultativer Ausschlussgrund vor, so sind aussagefähige Unterlagen zur Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorzulegen.
2. Erklärung, dass das Unternehmen des Bewerbers nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden ist und keine aktueller Verstoß und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen des Bewerbers beziehungsweise die verantwortlich handelnde(n) Person(en) nach § 98c Abs. 1 AufenthG oder nach § 21 SchwArbG bekannt ist (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
3. Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
4. Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft oder gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands des Bewerbers (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich);
5. Nachweis über eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 ApoG (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und zusätzlich Nachweis in Kopie).
1. (beabsichtigter/erfolgter) Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung, die die rezepturmäßige Herstellung von Zytostatika einschließt, mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Versicherungsjahr und Schadensfall zweifach maximiert (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und ggf. zusätzlich Nachweis über Versicherung).
2. Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Herstellung von Zytostatika) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Die Umsatzzahlen sollen belegen, dass der Bieter wirtschaftlich zur Ausführung des Auftrags in der Lage sein wird (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“).
Zu 1. Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung, die die rezepturmäßige Herstellung von Zytostatika einschließt, mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zweifach maximiert pro Versicherungsjahr und Schadensfall.
1. Anzahl der eigenen Arbeitskräfte (Vollzeitäquivalent) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Apotheker, PTA mit Qualifizierung zum aseptischen Arbeiten, Fahrer) (Stichtag 31.12.) (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
2. Angaben zu technischen Fachkräften, die regulär im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Apotheker, PTA mit Qualifizierung zum aseptischen Arbeiten, Fahrer), unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, einschließlich Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Personals (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten) sowie Eigenerklärung, dass die angegebenen Personen über eine Approbation (Apotheker) bzw. die erforderliche Qualifikation zum aseptischen Arbeiten (PTA) verfügen. (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich und Nachweis über Approbation bzw. die erforderliche Qualifikation zum aseptischen Arbeiten).
3. Angaben zu technischen Fachkräften, die im Ausnahmefall (z.B. Krankheit, Lieferausfall, Betriebsschließung, etc.) im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, aufgeschlüsselt nach Berufsgruppen (Apotheker, PTA mit Qualifizierung zum aseptischen Arbeiten, Fahrer), unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, einschließlich Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Personals (Apotheker, PTA mit Qualifikation zum aseptischen Arbeiten) sowie Eigenerklärung, dass die angegebenen Personen über eine Approbation (Apotheker) bzw. die erforderliche Qualifikation zum aseptischen Arbeiten (PTA) verfügen (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
4. Angaben zur Anzahl der hergestellten Zytostatika in den letzten 3 Jahren (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
5. Angaben zur Anzahl der belieferten Krankenhäuser an anderen Standorten in den letzten 3 Jahren (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
6. Erklärung, dass in den letzten 3 Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind samt Angaben zum Projekt und Auftraggeber (Kurzbeschreibung des Projekts, insbesondere Anzahl der hergestellten Zytostatika, Lieferfristen / Lieferzeit ab Bestellung, Darstellung der pharmazeutischen Verantwortlichkeiten, Rechnungswert, Vertragslaufzeit, Kontaktdaten). Eine Referenz ist gleichwertig, wenn sie nach Art und Umfang den Anforderungen der ausgeschriebenen Leistung entspricht (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ sowie im Formblatt „Referenzbogen“ erforderlich).
7. Nachweis über eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 ApoG (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ und zusätzlich Nachweis in Kopie).
8. Nachweis über den aktuellen Inspektionsbericht des Gesundheitsamtes der Begehung der Apotheke, insbesondere des Sterilbereichs (Eigenerklärung im Formblatt) „Eigenerklärung zur Eignung“ und zusätzlich Nachweis in Kopie).
9. Erklärung, dass im Notfall eine Lieferung mit applikationsfertigen Zytostatika innerhalb von 2 Stunden ab Bestellung – am Wochenende und an Feiertagen innerhalb von 3 Stunden ab Bestellung – gewährleistet werden kann und die Lieferzeit vom Standort nicht mehr als 60 Minuten und der Lieferradius nicht mehr als 100 km beträgt (Eigenerklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ erforderlich).
Zu 4. Die Anzahl der hergestellten Zytostatika muss pro Jahr mind. 1 500 Stück betragen.
Zu 6. Mindestens eine Referenz über die Herstellung von mind. 1 500 applikationsfertigen Zytostatika pro Jahr und mindestens eine Referenz über die Herstellung und Lieferung von applikationsfertigen Zytostatika für ein Krankenhaus an einem anderen Standort. Die Referenzanforderungen können durch dieselbe Referenz nachgewiesen werden.
Zu 7. Nachweis über eine Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nach § 1 Abs. 2 ApoG.
Zu 8. Nachweis, dass keine kritischen und keine schwerwiegenden Mängel im Sterilbereich vorliegen.
Zu 9. Lieferzeit im Notfall innerhalb der genannten Zeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
1. Interessierte Unternehmen können sich unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formulare um Teilnahme am Verhandlungsverfahren bewerben. Das Teilnahmeformular ist ausschließlich elektronisch auf dem Deutschen Vergabeportal erhältlich. Sämtliche Vergabeunterlagen dürfen ausschließlich für die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren verwendet werden; eine weitergehende Verwendung, auch in umgearbeiteter Form, ist ausgeschlossen. Ein derartiges Nutzungsrecht wird ausdrücklich nicht erteilt.
2. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich.
3. Es wird ein zweistufiges Verfahren geführt. Mit dem Teilnahmeantrag sind ausschließlich die in dem Formblatt „Teilnahmeantrag“ aufgeführten Unterlagen vorzulegen (bitte beachten Sie, dass in dem Formblatt „Aufforderung zur Abgabe Teilnahmeantrag“ aufgelistet ist, welche Unterlagen zusätzlich von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie von Nachunternehmern vorzulegen sind). Unterlagen, die das spätere Angebotsverfahren betreffen (Dokumente 2.01 fortfolgende), sind mit dem Teilnahmeantrag nicht vorzulegen. Der Auftraggeber wird die Bieter, die aus dem Kreis der Bewerber ausgewählt werden, gesondert zur Abgabe eines Angebotes auffordern. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Unterlagen, die das Angebotsverfahren betreffen, lediglich Entwurfsfassungen darstellen. Die Änderung der Unterlagen bleibt vorbehalten. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden ggf. finale Fassungen übermittelt.
4. Mehrfachbewerbungen eines Unternehmens als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewerbergemeinschaften sind nicht zulässig. Ein Austausch von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grundsätzlich nur bei gleichwertiger Eignung erteilt wird. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Das Vergabeverfahren wird durch die BG Kliniken – Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH geführt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHHD3ZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einleiten.
Der Antrag in unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).