Reinigung der Kinderspielplätze der Stadt Hamm (Müllbeseitigung und Entsorgung) Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/21/006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Kinderspielplätze der Stadt Hamm (Müllbeseitigung und Entsorgung)
Die Stadt Hamm schreibt die Reinigung von 30 städtischen Kinderspielplätzen (Müllbeseitigung und Entsorgung) für die Jahre 2021 und [Betrag gelöscht] europaweit aus.
59065 Hamm
Die Standorte der Spielplätze befinden sich innerhalb des Stadtgebiets Hamm, die genaue Lage und die Flächengröße der Spielplätze können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die Stadt Hamm schreibt die Reinigung von 30 städtischen Kinderspielplätzen (Müllbeseitigung und Entsorgung) für die Jahre 2021 und [Betrag gelöscht] europaweit aus.
Die Standorte befinden sich innerhalb des Stadtgebiets Hamm, die genaue Lage und die Flächengröße der Spielplätze können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Zu. Ziffer 2.7):
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und endet am 30.11.2022 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Ausführungszeitraum wird in 2 Abschnitte aufgeteilt:
1. Ausführungszeitraum: Dieser beginnt ebenfalls mit Auftragserteilung und endet am 30.11.2021.
2. Ausführungszeitraum: Dieser beginnt am 1.3.2022 und endet am 30.11.2022. Für die Arbeitsaufnahmen im zweiten Ausführungszeitraum erfolgt keine gesonderte Auftragserteilung oder Mitteilung. Die Aufnahme der vereinbarten Reinigungsleistung obliegt selbständig dem Auftragnehmer.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf besondere Aufforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
— Kopie der Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
1. Mit dem Angebot vorzulegen sind:
1.1. Eigenerklärungen/Bestätigungen im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zu:
1.1.1. dass die geforderte Mindestanzahl des zum Einsatz kommenden Personals von 2 Personen eingehalten wird
1.1.2. dass mindestens eine Person in der Kolonne ein Sprachniveau von minimal B.1 besitzt
1.1.3. dass eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe besteht, oder diese bei Zuschlagserteilung spätestens abgeschlossen wird
1.2. Eigenerklärung/Bestätigungen im Leistungsverzeichnis (Preisblatt) zur Anzeigepflicht gem. § 53 Abs. 1 KrWG:
1.2.1. Anzeigepflicht entfällt, da die Summe der gesammelten Abfallmengen während eines Kalenderjahres bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen nicht übersteigt
1.2.2. Anzeigepflicht entfällt, da eine Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG vorliegt oder der AN ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist
1.2.3. Anzeigepflicht
1.2.3.1. Eingangsbestätigung liegt bereits vor
1.2.3.2. Anzeige wird unmittelbar nach Zuschlagserteilung gestellt
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärungen auf einer gesonderten Anlage von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
1.3. Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
1.3.1. bei Einschaltung anderer Unternehmen:
Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe“
1.3.2. bei Eignungsleihe:
Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
2. Auf besondere Aufforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
2.1. Nachweise oder Erklärungen zu den Angaben zur Anzeigepflicht gem. § 53 Abs. 1 KrWG
2.1.1. Plausible Erläuterung und Darlegung zu der Einschätzung, dass die Summe der gesammelten Abfallmengen während eines Kalenderjahres bei nicht gefährlichen Abfällen 20 Tonnen nicht übersteigt.
2.1.2. Nachweis der Eingangsbestätigung der vollständigen Anzeige durch die zuständige Behörde
2.1.3. Nachweis über die Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG oder des Zertifikats als Entsorgungsfachbetrieb
2.2 Bei Nachunternehmereinsatz:
Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“. Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot einzureichen:
1.1. Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
1.2. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen.
1.3. Bei Bietergemeinschaften und Eignungsleihe: unterzeichnete „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ nach Vordruck für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. das andere Unternehmen.
2. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb von 6 Kalendertagen nach Anforderung eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
4. Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck „Absage“ über das Modul „Kommunikation“ in diesem Projektraum.
5. Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
5.1. Leistungsbeschreibung,
5.2. Bewerbungsbedingungen,
5.3. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
5.4. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
5.5. Informationsblatt DSGVO.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDYN3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html