Gebäude- und Glasreinigung Jobcenter Bonn Referenznummer der Bekanntmachung: 5203.103-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.jobcenter-bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude- und Glasreinigung Jobcenter Bonn
Das Jobcenter Bonn beabsichtigt, die Gebäudereinigung für seine Liegenschaft durch Ausschreibung im offenen Verfahren in 2 Losen für den Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2025 mit der Option der Verlängerung an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben.
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten
Jobcenter Bonn
Rochusstr. 6
53123 Bonn
Unterhalts- und Grundreinigungsarbeiten mit einer jährlichen Reinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung von ca. 2 561 760 m2 und einer jährlichen Grundreinigungsfläche von ca. 14 740 m2.
Option der Verlängerung
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch Objekt- oder losweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Glas- und Rahmenreinigung
Jobcenter Bonn
Rochusstr. 6
53123 Bonn
Glas- und Rahmenreinigung mit einer jährlichen Reinigungsfläche von ca. 12 270 m2.
Option zur Verlängerung
Dieser Vertrag wird zunächst für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet ab dem ersten Tag der Leistungserbringung, im Sinne einer Probezeit geschlossen. Während dieser Probezeit kann der Vertrag auch objekt- oder losweise mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Die Erbringung der Dienstleistung ist dem Berufsstand des Gebäudereiniger-Handwerks gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerbern, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem sie Ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind, vorbehalten,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung, dass eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird und über den Zeitraum der Leistungserbringung aufrecht erhalten wird,
— Im Falle einer Bietergemeinschaft hat diese eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass die Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch handelt, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter genannt wird.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittel der Eignungsprüfung, bestimmter Umsatz keine Mindestbedingung).
— Eigenerklärung über vergleichbare Referenzen aus den letzten 5 Jahren unter Angabe des Auftraggebers, eines Ansprechpartners, Angabe der ausgeführten Leistung und des Auftragswertes so wie der Leistungszeit (Mittel der Eignungsprüfung, Referenzen sind keine Mindestbedingung),
— Eigenerklärung über die technische Ausrüstung, die Anzahl der Mitarbeiter und die Maßnahmen des Bieters zur Sicherstellung des Personaleinsatzes,
— Eigenerklärung des Bieters über die berufliche Qualifikation und die berufliche Befähigung der vorgesehenen technischen Leitung.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Gebäudereiniger-Handwerk, gemäß Handwerksordnung (Gesetz zur Ordnung des Handwerks in der aktuell gültigen Fassung) oder Bewerber, die gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sind.
Siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Bonn
Es sind zur Öffnung der Angebote keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung, gleich ob vergaberechtlicher, technischer oder kaufmännischer Art, sind ausschließlich als elektronische Nachricht an die Zentrale Vergabestelle im Projektraum des Vergabeportals zu stellen. Die Fragen der Bewerber und die Antworten der Vergabestelle werden hier veröffentlicht. Zusätzliche Auskünfte über die Ausschreibungsunterlagen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt. Direkte Kontaktaufnahmen mit der Fachabteilung oder dem beauftragten Beratungsunternehmen sind nicht erlaubt.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
— Erklärung über Bietergemeinschaft (nur für Bietergemeinschaften),
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Eigenerklärung zur Eignung gem. § 122 GWB.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote, die unter Zuhilfenahme des Bietertools über das Vergabeportal eingereicht werden, zugelassen.
Die fachtechnische Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß nachstehenden Mindestbedingungen: Auf das einzelne Reinigungsobjekt bezogen werden zur Sicherstellung des vom Auftraggeber erwarteten, dauerhaften Reinigungszustands durchschnittliche Richtwerte als Leistungsmaß pro Einzelobjekt vorgegeben. Angebote mit einer höheren durchschnittlichen Quadratmeterleistung, als die der objektbezogenen Richtwerte, erfordern zwingend eine fachliche Begründung. In diesem Fall fordert das Kalkulationsprogramm den Bieter auf, Erläuterungen an den vorgesehenen Stellen im Angebot zu machen. Die von den Bietern bei ihrer individuellen Leistungskalkulation gewählten Leistungsmaße werden weiterhin auf die Plausibilität ihres Verhältnisses zu den jeweils kalkulierten Räumen geprüft.
Bei der Prüfung der Preiskalkulation wird von folgender Mindestberechnung ausgegangen: Der angebotene Preis basiert in der Unterhalts- und Grundreinigung mindestens auf der Lohngruppe 1 (in der Glasreinigung mindestens auf der Lohngruppe 6) des gültigen Mindestlohntarifvertrages für das Gebäudereiniger-Handwerk zu Beginn der Vertragslaufzeit zuzüglich der dann gesetzlich und tariflich vorgeschriebenen Zuschläge aus Lohnnebenkosten und einem Unternehmerzuschlag für Reinigungs- und Verbrauchsmaterial, Abschreibungen, Gemeinkosten sowie einem Ansatz für Risiko und Gewinn.
Das in den Vergabeunterlagen pro Reinigungsobjekt enthaltene Kalkulationsschema dient dem Auftraggeber als Prüfungsgrundlage. Prüfungsparameter sind dabei die Einhaltung der tariflichen Mindestlohngruppen, die Einhaltung der Soziallöhne, die Einhaltung sämtlicher arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen in der jeweils am Sitz der Reinigungsliegenschaft aktuell gültigen Fassung zu Beginn der Vertragslaufzeit, sowie die Plausibilität des Umfangs und der Kalkulation der angebotenen Aufsichts- und Kontrollstunden zur Erfüllung der Leistungspflichten gem. Merkblatt zur Qualitätssicherung und den Vorgaben in den Vergabeunterlagen nach o.g. Prüfungsparametern im Verhältnis zum hierzu angegebenen Wert.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot/Los. Sofern mehrere Bieter preisgleiche Angebote vorgelegt haben, wird die Entscheidung durch Losentscheid herbeigeführt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYRWDYMB.
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, kann jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.