Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: 000756/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Olpe
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57462
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
Umladung und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Gebiet des Zweckverbands Abfallwirtschaft im Kreis Olpe (ZAKO) ab dem 1.1.2022.
Umladung von PPK
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Dieses Los beinhaltet die zu erbringenden Leistungen bezüglich der Annahme und Umladung der PPK-Fraktionen inklusive der Verwiegung der Abfälle auf einer vom Auftragnehmer zu unterhaltenden Umladestation sowie ggf. der Bereitstellung einer Teilmenge an die Systeme gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis zum 30.06. des Vorjahres kündigt.
Verwertung von PPK
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Dieses Los beinhaltet die zu erbringenden Leistungen bezüglich der Übernahme, dem Transport und der Verwertung inklusive der Verwertungslogistik der PPK-Fraktionen gemäß Leistungsbeschreibung.
Der Vertrag verlängert sich zweimalig um jeweils ein Jahr, sofern der Auftraggeber nicht bis zum 30.06. des Vorjahres kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren. Dabei sind auch Umsätze des Bieters für Leistungen zu berücksichtigen, die von dem Bieter in Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen bzw. als Unterauftragnehmer für ein anderes Unternehmen erbracht worden sind, jedoch nur in Höhe des Umsatzanteils des Bieters.
2. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 5 Mio. EUR für Personen-/Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Nachweis kann etwa durch Bestätigung einer Versicherung oder Scan des Versicherungsscheins erbracht werden. Gleichwertig ist die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB.
4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeiternehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
5. Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen verfügen wird.
6. Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat.
7. Eigenerklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW).
8. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegende Angaben und Nachweise gemäß gemäß Ziff. 7.3 der Bewerbungsbedingungen.
Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, eine Creditreformauskunft oder einen gleichwertigen Bonitätsnachweis beim Bieter oder Dritten anzufordern.
1. Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen. Alternativ kann die Vorlage der Zertifikation nach DIN ISO 9001, DIN ISO 14000 oder EMAS oder gleichwertiger Nachweis zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder –stellen erfolgen, ferner kann für Los 2 auch ein Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage vorgelegt werden, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden PPK-Fraktionen hervorgehen.
2. Angaben zum Entsorgungskonzept einschl. dem Gesamtkonzept der Leitungserbringung (mit Erklärung zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit), der technischen Ausrüstung des Unternehmens, den Maßnahmen des Unternehmers zur Qualitätssicherung sowie der technischen Leitung des Unternehmens. Angaben zum Verwertungsweg, einschl. der/den vorgesehenen Verwertungsanlage(n) mit Bezeichnung/ Name der Verwertungsanlage (ggf. auch Sortieranlage), Lage und Standort (genaue Anschrift), Name des Betreibers der Anlage, Anlagentyp, Gesamtdurchsatz in Mg/a sowie Angaben der für die Abfälle des Auftraggebers zur Nutzung vorgesehenen Mengen in Mg/a.
3. Eigenerklärung des Bieters, dass er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt.
3. Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle vorzulegende Angaben und Nachweise gemäß Ziff. 7.3 der Bewerbungsbedingungen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vergabestelle nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO anfordern wird.
Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Die Referenzleistungen müssen ein ähnliches Volumen wie die zu erbringende Leistung haben, mindestens jedoch über 50 % der Tonnage erbracht worden sein (= mindestens 4 000 Mg/a). Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens 3 Jahre betragen.
Los 1: Auflistung mindestens einer Referenz, die den vorgenannten Anforderungen entspricht und sich auf den Umschlag von Abfällen allgemein bezieht.
Los 2: Auflistung mindestens einer Referenz, die den vorgenannten Anforderungen entspricht und sich auf die Verwertung/Vermarktung von Altpapier bezieht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.