Planung Technische Ausrüstung Erweiterung, Umbau und Sanierung Gymnasium Delbrück Referenznummer der Bekanntmachung: 03022021-1100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delbrück
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 5250 / 996-243
Fax: +49 5251 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.delbrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Technische Ausrüstung Erweiterung, Umbau und Sanierung Gymnasium Delbrück
Die Stadt Delbrück beabsichtigt die Erweiterung, energetische Sanierung sowie den Umbau des städtischen Gymnasiums auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Vorentwurfsplanung und einer Machbarkeitsstudie.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 9 (mit Ausnahme der voraussichtlich nicht relevanten Anlagengruppe 7).
Die anrechenbaren Kosten betragen für die KGR
— 410-430 = [Betrag gelöscht] EUR netto,
— 440, 450 und 480 = [Betrag gelöscht] EUR netto,
— 460 = [Betrag gelöscht] EUR netto.
Gymnasium Delbrück
Marktstraße 2
33129 Delbrück
Die Vergabe umfasst die Fachplanung zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI in den Leistungsphasen 2 bis 9 (s. B01-1 Teilleistungsverzeichnis) für die nachfolgend näher beschriebene Maßnahme.
Die TGA-Planung umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8 (Sanitäranlagen, Heizungsanlagen, Lüftungsanlagen, Elektrotechnik, Informationstechnik, Aufzugsanlage und Gebäudeautomation). Die Anlagengruppe 7 wird voraussichtlich nicht ausgeführt und ist daher nicht Auftragsgegenstand.
Die Stadt Delbrück beabsichtigt die Erweiterung, energetische Sanierung sowie den Umbau des städtischen Gymnasiums auf der Grundlage einer bereits vorliegenden Vorentwurfsplanung und einer Machbarkeitsstudie.
Der Gebäudekomplex des Gymnasiums liegt zentral im Innenstadtbereich der Stadt Delbrück und wurde in 3 Bauabschnitten zwischen 1976 und 2006 erstellt, erweitert und aufgestockt. Zur Vorbereitung der Sanierung wurde in den Jahren 2017/18 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Ergänzend ist eine Überprüfung des Brandschutzes beauftragt worden, um notwendige brandschutztechnische Sanierungsmaßnahmen zu ermitteln und diese mit in die Machbarkeitsstudie einfließen zu lassen. Ebenso wurde begleitend ein Schadstoffkataster erstellt, wonach aktuell kein Sanierungsbedarf besteht, jedoch bei den vorgesehenen Arbeiten Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Die Vorplanung ist bereits abgeschlossen und es liegen Grundrisse und Schnitte als Grundlage für die weiteren technischen Planungen vor (siehe B01-2 Maßnahmenbeschreibung in den Vergabeunterlagen).
Die Stadt Delbrück legt Wert auf eine wirtschaftliche Planung hinsichtlich der Baukosten und der Folgekosten (Lebenszykluskosten).
Der zukunftsorientierte Entwurf soll die energetischen Belange berücksichtigen und durch entsprechende Konstruktion und Materialwahl geringe Lebenszykluskosten ermöglichen.
Die Planung des Gebäudes ist unter Berücksichtigung der Maßgaben zur Barrierefreiheit zu entwerfen.
Da die Baumaßnahmen bei laufendem Schulbetrieb erfolgen müssen, ist eine vorausschauende und detaillierte Zeitschiene in Absprache mit allen Beteiligten erforderlich.
Das in Abschnitt II.2.7) genannte Enddatum bezieht sich auf den Abschluss der wesentlichen Überwachungsleistungen der Leistungsphase 8. Nachlaufende Leistungen der LPh 8 (insb. zur Überwachung restlicher Mängelbeseitigungen und zur Schlussrechnungsprüfung) sowie die LPh 9 sind noch nach diesem Datum zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung, Umbau und Sanierung Gymnasium Delbrück, Planung TGA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lippstadt
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angebote können nur elektronisch über das Vergabeportal „Vergabemarktplatz NRW“ (www.vergabe-westfalen.de) eingereicht werden. Dies gilt sowohl für die Erstangebote als auch für alle späteren Angebote.
Die elektronischen Angebote sind zwingend in dem eigens hierfür vorgesehenen Bereich „Angebote“ im Projektraum des angegebenen Vergabeportals einzustellen. Sie dürfen auf keinen Fall über den Bereich „Kommunikation“ hochgeladen werden, da sie sonst unverschlüsselt abgespeichert werden und sofort einsehbar sind, was zwingend zum Angebotsausschluss führt.
Das Angebot muss vollständig in deutscher Sprache abgefasst sein.
Rückfragen zu den Unterlagen oder zu dem Verfahren im Übrigen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich auf dem Vergabemarktplatz NRW an die Vergabestelle zu richten.
Die Fragen werden wegen der vorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass für alle Bieter ein Bieterinformationsschreiben unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügung gestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotes enthalten könnten.
Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYRN9UEE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: +49 251 / 411-1691
Fax: +49 251 / 411-2165
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.