Hochbaulicher Realisierungswettbewerb (RPW 2013) Erweiterung K.-v.-Galen-Schule Sendenhorst m. vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren z. Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: Sen/E-01-21-65
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sendenhorst
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48324
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sendenhorst.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Beckum
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.beckum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochbaulicher Realisierungswettbewerb (RPW 2013) Erweiterung K.-v.-Galen-Schule Sendenhorst m. vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren z. Vergabe von Planungsleistungen Objektplanung Gebäude gem. §34 HOAI
Nichtoffener hochbaulicher Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 „Erweiterung der Kardinal-von-Galen-Schule in Sendenhorst“ mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren zur Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude, Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2013.
Die 13. 600 Einwohner zählende Stadt Sendenhorst im Münsterland hat sich zum Ziel gesetzt, das Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in ihrer Kommune zu stärken und weiter zu entwickeln. Im Grundschulbereich soll die derzeit vierzügige Grundschule Kardinal-von-Galen-Schule künftig tlw. als fünfzügige Grundschule geführt werden, was einen deutlichen Raumbedarf auslöst. Neben den dazu erforderlichen zusätzlichen Klassenräumen, müssen auch neue Differenzierungsräume geschaffen werden, um eine optimale Unterrichtssituation für Kinder und Lehrer zu schaffen. Zusätzlich sollen künftig der „Offene Ganztag“ und die dort angebotene „Bis-Mittag-Betreuung“ von deutlich mehr Kindern als heute besucht werden können.
Im Rahmen des Wettbewerbs soll daher ein Neubau entworfen werden, der den wachsenden Raumbedarf abdeckt und so die Vier- bzw. Fünfzügigkeit der Kardinal-von-Galen-Schule ermöglicht sowie Raum für die notwendigen Betreuungseinrichtungen schafft. Im Zuge der Baumaßnahme soll zumindest für einen Teil der Schulgebäude die Barrierefreiheit hergestellt werden.
Auftrag:
Im Falle der Umsetzung des Projekts beabsichtigt die Ausloberschaft den/die Preisträger*in oder eine Preisträgergemeinschaft des 1. Preises unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts und Hinweisen aus der Vorprüfung mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht.
Dazu wird die Ausloberschaft im Anschluss an die Sitzung des Preisgerichts mit dem/den Verfasser/n des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb in Verhandlung treten. Kommt die Beauftragung des/der Verfasser des 1. Preises aus dem Realisierungswettbewerb nicht zustande oder gibt es keinen eindeutigen ersten Preisträger, führt die Ausloberschaft mit den Preisträgern bzw. mit den weiteren Preisträgern des Realisierungswettbewerbs ein Verhandlungsverfahren gem. den Vorgaben der VgV durch.
Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird hierbei mit 50 % berücksichtigt. Die weiteren Kriterien werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe des VgV-Verfahrens detailliert mitgeteilt.
Ein Abruf der LPH 1-9 § 34 (Honorarzone III) ist vorgesehen. Dieser erfolgt stufenweise.
Die Erwartungshaltung der Ausloberschaft ist, dass die eingereichten Entwürfe die in der Auslobung genannte Kostenvorgabe einhalten. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.
Die beabsichtigten Beauftragungen erfolgen vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung der Geldgeber.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmer die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Für die Vergabe von Planungsleistungen für Sonderfachleute werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig.
Art und Umfang der Beauftragung werden sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Wettbewerbsteilnehmenden erklären sich bereit, im Falle einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung der Aufgabe einen Vertrag/Verträge unter Zugrundelegung der HOAI (2013) abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Dem Wettbewerb (RPW 2013) ist ein Bewerbungsverfahren (Teilnahmewettbewerb) vorangestellt.
Die Bewerbungsunterlagen sind unter der oben genannten Internetadresse (I.3) abrufbar.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeit der Vergabeplattform.
Die Bewerbung um die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich unter Verwendung des vorgegebenen Formulars „Bewerbungsbogen“ (siehe Vergabeunterlagen: Auszufüllende Unterlagen) zulässig.
Der Wettbewerb richtet sich an Architekt*innen. Die Zahl der Wettbewerbsteilnehmenden ist insgesamt auf 10 beschränkt. 3 Teilnehmende davon werden gesetzt. Erfüllen mehr als 7 Bewerbungen die u. g. Kriterien gleichermaßen gut, wählt die Ausloberschaft durch Losentscheidung die Teilnehmenden am Wettbewerb aus.
Die Bewerbung ist nur mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten formalisierten Bewerbungsunterlagen möglich. Die Bewerbungsunterlagen umfassen den ausgefüllten Bewerbungsbogen sowie die darin geforderten Anlagen. Andere als die in den Bewerbungsformularen verlangten Erklärungen, Informationen und Anlagen werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den Bewerbungsunterlagen ausführlich zu Entnehmen sind, vor, werden die Bewerbungen zugelassen. Der Auftraggeber behält es sich vor, fehlende Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Unterlagen/Nachweise etc. sodann nicht fristgerecht vorgelegt, führt dies zum Ausschluss.
Eignungsleihe - Gesamtschuldnerische Haftung/Erbringung der Leistungen durch andere beabsichtigt ein Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmer in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so haben der Bewerber und der Unternehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen will, mit dem Teilnahmeantrag/der Bewerbung eine Erklärung dahingehend vorzulegen, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Im Übrigen wird auf die Bestimmungen des § 47 VgV verwiesen.
Die Teilnahme am Losverfahren unterliegt folgenden Kriterien,
Allgemeines
1.1. fristgerechter Eingang und Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen (Vorlage des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich im Original unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der notwendigen Anlagen),
1.2. vollständig ausgefüllte Bewerbererklärung,
1.3. Im Falle von Bewerbergemeinschaften: Verbindliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit eigenhändiger rechtsverbindlicher Unterschrift der Teilnahmeberechtigten im Original sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters,
1.4. Erklärung zu Unterauftragnehmern.
2. Eigenerklärungen:
2.1. Erklärung zu Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB:
Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen (ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen)
2.2. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen gem. § 124 (1) Nr. 5 GWB:
Verbindliche Erklärung bzgl. Verknüpfung o. Zusammenarbeit mit Anderen (ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen)
2.3. Erklärung zum Ausschluss von Doppelbewerbungen
2.4. Einwilligungserklärung für jede Person, die an der Bearbeitung des Projektes beteiligt wird
(Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Unterauftragnehmer etc.) und deren Namen uns im Rahmen der Bewerbung übermittelt wird, nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO
2.5. Eigenerklärung zur Anerkennung der Auslobungsbedingungen u. Bestätigung der Teilnahme im Falle der Aufforderung sowie zur wahrheitsgemäßen Beantwortung aller Angaben
3. Nachweise:
3.1. Nachweis eines geforderten Berufsstands gem. § 46 (3) Nr. 6 VgV
Nachweis der Berechtigung der Führung der geforderten Berufsbezeichnung durch Benennung der Eintragungsnummer einer Architektenkammer und z. B. der letzten Beitragsrechnung oder, falls dies in dem Heimatland nicht gesetzlich geregelt ist, in geeigneter Form.
— bei natürlichen Personen: s. o,
— bei juristischen Personen: bevollmächtigter Vertreter erfüllt die Anforderungen an natürliche Personen,
— bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
3.2. Nachweis geforderter Berufshaftpflichtdeckung gem. § 45 (4) Nr. 2 VgV Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben zu bestätigen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden etc.) mit 2-facher Maximierung pro Versicherungsjahr besteht oder im Auftragsfalle die Berufshaftpflichtversicherung entsprechend abgeschlossen bzw. erhöht wird (gültige Bestätigung der Versicherung; ist von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzeln zu erbringen; Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.)
3.3 Nachweis der Eintragung in einem Handels-/Partnerschaftsregister handelt es sich bei einem Bewerber um eine juristische Person, ist der Nachweis der Unterschriftenberechtigung in Form z. B. eines Handels-/Partnerschaftsregisterauszugs beizufügen.
Mindestanforderng: Architekt*in
Die weiteren Angaben in Abschnitt VI.3) der Bekanntmachung sind zwingend beachten!
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien im Wettbewerb:
— Architektonische Gestaltqualität,
— Qualität des stadträumlichen Gesamtkonzeptes,
— Funktionale Qualität und Realisierbarkeit,
— Umsetzung des vorgegebenen Raumprogramms in Verbindung mit dem Schulkonzept,
— Nachhaltigkeit der Konzeption,
— Wirtschaftlichkeit.
Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten.
Auftragsvergabe:
(vgl. auch Pkt. II.2.4) - Beschreibung der Beschaffung)
Weitere Angaben siehe Abschnitt VI.3) der Bekanntmachung.
Die Wettbewerbssumme ist auf der Basis § 34 HOAI ermittelt worden.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto, zzgl. der gültigen USt.) zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
— 1. Preis: [Betrag gelöscht] Eur,
— 2. Preis: [Betrag gelöscht] Eur,
— 3. Preis: [Betrag gelöscht] Eur,
— für Anerkennungen stehen insgesamt [Betrag gelöscht] EUR zur Verfügung.
Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme vorzunehmen. Die Gesamtsumme kommt dabei immer zur Ausschüttung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die nachfolgenden weiteren Angaben
— zu III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufstand
Sind wesentlicher Bestandteil der Wettbewerbsbekanntmachung und sind zwingend zu beachten:
Der Wettbewerb richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sowie die Schweiz und Großbritannien. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Voraussetzungen erfüllen.
Fachliche Voraussetzungen sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates:
Architekt*in:
Jeder Bewerber bzw jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft (auch freie Mitarbeiter/innen) muss teilnahmeberechtigt sein. Berater müssen nicht teilnahmeberechtigt sein.
Teilnahmeberechtigt sind dabei natürliche Personen, die am Tage der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung oder einer vergleichbaren Berufsbezeichnung eines europäischen Mitgliedstaates berechtigt sind. Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, die am Tage der Auslobung ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben und deren bevollmächtigter Vertreter als Entwurfsverfasser die Anforderungen an natürliche Personen erfüllt.
Ferner sind Bewerbergemeinschaften teilnahmeberechtigt, bei denen jedes Mitglied die Teilnahmeforderungen an die Führung der Berufsbezeichnung erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften aus Architekten sind zulässig.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Bewerber oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsbeitrag teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Mitgliedern von Bewerbern/Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung der Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb Teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Jede/r Teilnehmer/in hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Termine (voraussichtlich):
— Versand der Auslobung: 22. April 2021,
— Rückfragenfrist: 4. Mai 2021,
— Preisrichtervorbesprechung- und Rückfragenkolloquium: 12. Mai 2021,
— Abgabe Plansatz: 12. Juli 2021,
— Abgabe Modell: 23. Juli 2021,
— Preisgericht: 1. September 2021,
— Ausstellung: anschließend.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDF9U42
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de