Redaktionsteam für die Warn-App NINA und die Website warnung.bund.de Referenznummer der Bekanntmachung: B 13.11 - 0834/20/VV: 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Redaktionsteam für die Warn-App NINA und die Website warnung.bund.de
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht das BBK ein Redaktionsteam, das die redaktionelle Arbeit für die Corona-Bereiche der Warn-App NINA fortführt und perspektivisch weitere redaktionelle Aufgaben für die App übernimmt.
Deutschlandweit
Mit der vorliegenden Ausschreibung sucht das BBK ein Redaktionsteam, das die redaktionelle Arbeit für die Corona-Bereiche der Warn-App NINA und die Webseite warnung.bund.de fortführt und perspektivisch weitere redaktionelle Aufgaben für die App und die Website warnung.bund.de übernimmt.
Die Laufzeit beträgt zunächst ein Jahr und verlängert sich anschließend zu gleich bleibenden Konditionen monatlich, solange die Auftraggeberin nicht in Textform kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Jahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte „Redaktion“ anzugeben. Der Jahresumsatz muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR betragen. Übersenden Sie hierzu bitte eine selbsterstellte Liste.
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Wert des Auftrages;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung — gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist);
— Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein;
—— Die genannten Referenzen müssen umfangreiche redaktionelle Leistungen enthalten;
—— Bei den genannten Referenzen wurden redaktionelle Leistungen in einem CMS durchgeführt;
—— Die genannten Referenzen müssen jeweils einen Auftragswert von 500 000,- EUR übersteigen.
Für die Referenzen ist die Vorlage „Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Angaben zur Qualifikation von Personal
Dem Angebot ist eine Darstellung beizufügen, aus der hervorgeht, dass bezüglich der geforderten Leistung ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen. Die Darstellung soll nähere Informationen über die zur Verfügung stehenden personellen Kapazitäten des Bieters liefern. Hierzu gehört darüber hinaus die Vorstellung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Ansprechpartner und Vertreter.
Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein:
Projektleitung
Der Senior-Projektleiter...
— hat mindestens 5 Jahre Erfahrung;
—— in der Leitung von Redaktionsteams mit mindestens 5 Personen;
—— in der Leitung von Recherche- und Analyseaufgaben;
—— in agilen und klassischen Projektmanagementmethoden;
—— in der Aufbereitung komplexer Sachverhalte in leicht verständlicher Ausdrucksweise;
—— besitzt gültiges Projektmanagementzertifikat (IPMA®, PMI®, PRINCE2® o. Ä.);
— besitzt die Fähigkeit, sich kurzfristig in Fremdthemen einzuarbeiten;
— ist Muttersprachler oder beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Sprachniveaustufe C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Der Midlevel-Projektleiter...
— hat mindestens 2 Jahre Erfahrung;
—— in der Leitung von Redaktionsteams;
—— in Recherche- und Analyseaufgaben;
—— in agilen und klassischen Projektmanagementmethoden;
— besitzt gültiges Projektmanagementzertifikat (IPMA®, PMI®, PRINCE2® o. Ä.);
— ist Muttersprachler oder beherrscht die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Sprachniveaustufe C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen, Project Management Office (PMO).
Das Midlevel PMO...
— verfügt über erweiterte, theoretische und praktische Erfahrungen;
—— zu PM-Standards und Prozessen;
—— zu Projektcontrolling oder IT-Controlling;
—— von Standardwerkzeugen zur Planung und Steuerung von Projekten;
— besitzt ein gültiges Projektmanagementzertifikat (IPMA®, PMI®, PRINCE2® o. Ä.);
— hat mindestens 3 Jahre Erfahrung der Projektarbeit;
— hat als PMO in einem Projekt;
—— mehr als 2 Jahre lang;
—— oder in mindestens 3 verschiedenen jeweils ein halbes Jahr gearbeitet.
Redakteure
Ein Midlevel Redakteur...
— hat mindestens 2 Jahre Erfahrung;
— in der Mitarbeit in einem Redaktionsteam;
— besitzt eine fachlich passende Ausbildung (z. B. Volontariat);
— ist Muttersprachler oder beherrscht deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Sprachniveaustufe C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Ein Junior Redakteur...
— hat erweiterte theoretische und praktische Kenntnisse;
— in der Mitarbeit in einem Redaktionsteam;
— besitzt eine fachlich passende Ausbildung (z. B. Volontariat);
— ist Muttersprachler oder beherrscht deutsche Sprache in Wort und Schrift auf Sprachniveaustufe C2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Zertifikat für Übersetzungen.
Für die redaktionelle Betreuung fremdsprachiger Texte (vgl. 1.3 der Leistungsbeschreibung) ist die ISO 17100 vorausgesetzt.
Bitte weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen bzw. Ihr Unterauftragnehmer (Eignungsverleiher) über diese oder eine vergleichbare ISO-Zertifizierung verfügt.
Eigenerklärung zu Datenschutz und IT-Sicherheit
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine selbsterstellte Eigenerklärung bei, dass Sie die Anforderungen aus Punkt 1.2 der Ergänzung zur Leistungsbeschreibung bezüglich Datenschutz und IT-Sicherheit erfüllen können.
Bereitschaftserklärung zur Sicherheitsüberprüfung
Gemäß 1.2 der Ergänzung zur Leistungsbeschreibung (Dokument 05) muss bei allen Mitarbeitern der AN die Bereitschaft zu einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) gegeben sein.
Bitte bestätigen Sie in Dokument 18, dass diese Bereitschaft bei allen Mitarbeitern Ihres Unternehmens sowie auch bei den Mitarbeitern eines möglichen Unterauftragnehmers gegeben ist.
Eine Ablehnung dieser Bereitschaft führt zum Ausschluss des Angebots.
Abschnitt IV: Verfahren
Soziale und andere besondere Dienstleistung gem. § 130 GWB
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.