Neubau einer Sporthalle der Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 65, Köln, Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-0228-26-6
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www-stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Sporthalle der Bertha-von-Suttner-Realschule, Kolkrabenweg 65, Köln, Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten der Sporthalle für den Neubau der Bertha-von-Suttner-Realschule Köln.
Neubau einer Sporthalle der Bertha-von-Suttner-Realschule
Kolkrabenweg 65
50829 Köln
Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten der Sporthalle für den Neubau der Bertha-von-Suttner-Realschule Köln
— Abdichtung Wand/Boden W1-I: circa 90 m2,
— Abdichtung Wand/Boden W2-I: circa 190 m2,
— Abdichtung Boden W3-I: circa 55 m2,
— Dichtmanschetten: circa 80 Stück,
— Wandfliesen, Dünnbett 10/10: circa 260 m2,
— Flieseneckprofil: circa 50 m,
— Bodenfliesen, Dünnbett 20/20: circa 61 m2,
— Bodenfliesen, Dünnbett 10/10: circa 20 m2,
— Epoxidharzestrich in Kleinflächen: circa 20 m2,
— Betonwerkstein Bodenbelag: circa 220 m2,
— Abstellwinkel Edelstahl: circa 15 m,
— Sauberlaufzonen: circa 7 m2.
Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist nicht zugelassen.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes,
— Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
— aktuell gültiger Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (mit Angabe der Deckungssummen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden und der festgelegten Vertragsdauer),
— eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater),
— aktuelle qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (mit Angabe der Arbeitsentgelte der aktuellen Vorschüsse). Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, die entsprechende Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers,
— Aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes, dass aus steuerlichen Gründen gegen eine Auftragserteilung keine Bedenken bestehen,
— Eine Erklärung, dass den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern und der Sozialversicherungsbeiträge nachgekommen wird. (zum Beispiel durch Bestätigung der Krankenkasse oder Sozialkasse),
— Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (zum Beispiel durch Bestätigung durch einen Steuerberater),
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; es werden auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die bis zu 8 Jahre zurückliegen.
Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EFB 236.
Mittel der Nachweisführung, Verfahren entsprechend § 6b EU VOB/A
Die Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als 6 Monate sein.
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.3.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Köln, Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen, Zimmer 10.A21
Es dürfen keine Personen bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYEC3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 Absatz 3 GWB:
— innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
— spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
— innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Siehe § 135 Absatz 2 GWB:
— 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Vertragsschluss.
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU