Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW Referenznummer der Bekanntmachung: 211.21.1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S [removed])
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45886
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 209 / 1659-0
Fax: +49 209 / 1659-2299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hspv.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuanmietung Zentralstandort HSPV NRW
Der Auftraggeber bzw. Mieter ist das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium des Innern NRW (IM NRW), dieses vertreten durch die Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen und diese vertreten durch ihren Präsidenten.
An der HSPV NRW werden an 10 Studienorten (Aachen, Bielefeld, Duisburg, Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, Münster und Mülheim an der Ruhr) rund 13 000 Studierende der Polizei, der Landesverwaltung, der Kommunalverwaltung und der Rentenversicherung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ausgebildet.
Mit derzeit rund 13 000 Studierenden an 10 Studienorten (Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Münster, Mühlheim und Herne) ist die HSPV NRW die größte interne Fachhochschule der Länder in Deutschland. Knapp 300 hauptamtlich Lehrende und ca. 1 400 Lehrbeauftragte geben ihr Wissen und ihre Praxiserfahrungen an den Nachwuchs weiter.
Dabei werden 6 Bachelorstudiengänge angeboten: Staatlicher Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Polizeivollzugsdienst (B.A.), Kommunaler Verwaltungsdienst – Allgemeine Verwaltung (LL.B.), Kommunaler Verwaltungsdienst – Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (B.A.), Verwaltungsinformatik (B.A.) und Rentenversicherung (LL.B.). Des Weiteren bietet die HSPV NRW einen eigenen Masterstudiengang, den Master of Public Management (MPM), an.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
Zur Änderung in II.2.10): Varianten nur hinsichtlich der Laufzeiten des anzubietenden Mietvertrags sind – im Rahmen der Erst- und ggf. auch noch der Folgeangebote – zulässig und auch erwünscht, siehe bereits Ziffer VI.3) der EU-weiten Bekanntmachung. Spätestens im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe des finalen Angebots wird sich der Auftraggeber auf eine Laufzeit festlegen, die dann von allen verbliebenen Bietern ausschließlich anzubieten ist.