Rahmenvereinbarung zur Lieferung von PC-Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/07
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von PC-Zubehör
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von PC-Zubehör.
Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes NRW
Roßstraße 131
40476 Düsseldorf
OFD NRW Münster
Martin-Luther-King-Weg 50
48155 Münster
OFD NRW Köln
Geestemünder Straße 44
50735 Köln
LBV NRW
Johannstr. 35
40476 Düsselddorf
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von PC-Zubehör (USB-Tastaturen, USB-Mäuse, USB-Sticks, USB-Headsets) für einen Zeitraum von drei Jahren plus 1 Jahr Option auf Verlängerung.
Optionale einjährige Verlängerungsmöglichkeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
HR-Eintrag (mit dem Angebot vorzulegen) – Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Versicherungsauszug (mit dem Angebot vorzulegen) – Nachweis einer gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in geeigneter Höhe.
Es ist ein Nachweis über die Lieferung von PC-Zubehör, in einem Zeitraum von 4 Jahren über [Betrag gelöscht] EUR vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen können ein Angebot abgeben. Das Formular 324 EU steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für das Vergabeverfahren und sämtlichen der Vergabeunterlagen kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Das Angebot mit den geforderten Angaben und die Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform (Vergabemarktplatz NRW) fristgerecht einzureichen. Ebenso wird die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über den Vergabemarktplatz des Landes NRW unter www.evergabe.nrw.de durchgeführt.
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter den Vergabeunterlagen genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen. Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Unterauftragnehmern sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich.
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt.
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Angebots dürfen ohne Aufforderung von der Vergabestelle (z. B bei einer Nachforderung) in keinem Falle per Mail oder über die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können.
Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY6YY52
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter und Bewerber schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (RZF NRW).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim RZF NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, und gegen solche, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem RZF NRW gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das RZF NRW dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Kalendertagen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40476
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/willkommen