Teilerneuerung, Ergänzung und Aufrüstung von drei Linksherzkatheter-Messplätzen
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41464
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rheinlandklinikum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilerneuerung, Ergänzung und Aufrüstung von drei Linksherzkatheter-Messplätzen
Teilerneuerung von drei Linksherzkatheter-Messplätzen „Allura“ der Firma Philips aus dem Jahr 2009 (ein Zweiebenen-Herzkathetermessplatz und 2 Einebenen-Herzkathetermessplätze, alle mit hämodynamischer Auswertung und sonstigen Aufzeichnungssystemen, einer mit elektrophysiologischer Auswertung). Die Massnahme soll während vom Auftraggeber vorgegebener betriebsschwacher Zeiten so durchgeführt werden, dass jeweils nur eines der drei Geräte nicht betriebsbereit ist. Das erforderliche Zubehör ist mit zu liefern. Der Auftraggeber übernimmt keine Vorleistungen, die Organisation des Umabaus ist vom Auftragnehmer selbst zu übernehmen. Sämtliche nicht zur Erneuerung beauftragten Peripheriesysteme, Software und Datenbanken sind wieder funktionsfähig anzubinden und dazu ggf. anzupassen, ebenso sind alle Dokumentationen anzupassen. Bestimmte zusätzliche Ausstattungsmerkmale und Geräte sind ergänzend zu liefern. Die vorhandene Bedienlogik und die vorhandenen IT-Strukturen sollen erhalten bleiben.
Neuss
Die vorhandenen Herzkathetermessplätze entsprechen aus klinischer Sicht nicht mehr dem aktuellen Standard aktueller Modelle. Dieser soll ohne längere Ausserbetriebnahme möglichst ökonomisch hergestellt werden. Die vorhandene Bedienlogik und die vorhandenen IT-Strukturen, die auch mit anderen Systemen verwendet werden, sollen erhalten bleiben.
Durch die Aufrüstung unter Weiterverwendung möglichst vieler vorhandener Komponenten soll gegenüber Neusystemen bei folgenden Positionen Einsparungen von Ressourcen erzielt werden:
Weiternutzung von Bauteilen und der vorhandenen technischen Infrastruktur (Elektro, Klima) sowie Verkürzung der Ausfallzeit durch rasche Installation. Reduzierte Betriebszeiten-Unterbrechungen werden wegen zu erwartender Nachholeffekte in der Zeit nach den Corona-bedingten Betriebseinschränkungen als besonders wichtig betrachtet.
Die Realisierung durch Aufrüstung bringt ökologische Vorteile: Die Verwendung vorhandener wenig gealterter Komponenten spart gemäß Hersteller größere Mengen Material (z. B. Aluminium, Metalle) und CO2 bzw. Energie.
Der Baukörper wird nicht berührt, die Schwerlastkonstruktion bleibt und wird nur gering verändert. Folgende Systemteile bleiben erhalten: C-Bogen, L-Arm, Laufwagen des L-Armes, Deckenschienen des Laufwagens, Fuss des Patiententisches. Stahlplatten im Boden und an der Decke sowie Bolzen und Schrauben werden weiter verwendet.
Es werden die vorhandenen Softwarelizenzen für folgende Komponenten weiter verwendet: Stentboost, Dicom, quantitative Coronaranalyse, Linksventrikelanalyse, Einspielen von Videosignalen.
Bei der Aufrüstung entfallen Kosten zum neuen Anschluss an im Haus vorhandene IT-Systeme (KIS, PACS, Dosismanagement usw.).
Es bleibt das durchgehende Bedienkonzept erhalten zum vorhandenen 4. Herzkathetermessplatz der Firma Philips am gleichen Standort sowie dem Gerät in Dormagen, wo teilweise das gleiche Personal eingesetzt wird. Der Schulungsaufwand ist durch unverändertes Bedienkonzept gering (im Notfall ist das grundlegende und unveränderte Bedienkonzept relevant, zusätzliche Möglichkeiten sind kein Muss).
Die klinischen Vorteile nach Aufrüstung ergeben sich durch:
Verbesserte Bildqualität durch neue Radiologische Komponenten (Strahler, Röhren), geringere Strahlenbelastung, Zeitersparnis durch schnellere IT-Komponenten, verbessertes Sicherheitsniveau durch aktuellere Software bzw. Betriebssysteme.
Ausserdem wird die Anlage ergänzt und auch Peripheriegeräte anderer Lieferanten erneuert.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Vergabe an den unter Ziffer V.2.3) genannten Hersteller ist aus technischen Gründen zwingend, da die bisherige Geräteinfrastruktur nicht ersetzt, sondern unter Nutzung erhaltenswerter Komponenten (Technik, IT), aufgerüstet bzw. ergänzt werden soll. Dies kann in den Kernkomponenten nur durch den bisherigen Hersteller (unter Ziffer V.2.3 genannt) erfolgen. Anderenfalls würden sowohl Schnittstellenrisiken bestehen und die weitere Nutzung zahlreicher Komponenten (Hardware, Software, Lizenzen) wäre nicht möglich. Zudem ist die Aufrüstung mit einem geringeren Umfang an Montage und Veränderungen möglich als auch die Kompatibilität mit den vorhandenen IT-Systemen gewährleistet. Andernfalls müsste die IT-Infrastruktur auch durch Fremdanbieter angepasst werden. Systeme anderer Anbieter erfordern bauliche Maßnahmen z. B. aufgrund anderer Kabelführungswege als bei den vorhandenen Anlagen. Schließlich würde ein Anbieterwechsel einen erheblich größeren Schulungsbedarf mit sich bringen und der Workflow in der Anfangsphase der Nutzung weitaus stärker beeinträchtigen. Insgesamt wird es bei einem Anbieterwechsel einen größeren Ausfall an Behandlungsleistungen geben.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Das unter Ziffer V2.1) genannte Datum ist das der Entscheidung über die geplante Auftragsvergabe. Der Zuschlag ist noch nicht erfolgt und soll 10 Kalendertage nach der Veröffentlichung erteilt werden.
Der unter V.2.4) angegebene Betrag ist die für das Projekt zu zahlende monatliche Leasingrate über 9 Jahre.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unverzüglich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen. Des weiteren weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber den vertraglichen Vereinbarungen zur Beschaffung der Ultraschallgeräte schließen wird, wenn innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung kein Vergaberechtsverstoß im Sinne des vorstehenden Absatzes geltend gemacht wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/index.html