Rahmenvertrag Kanalinspektion Stadt Gütersloh 2021-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SGT21-66-3-2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.guetersloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kanalinspektion Stadt Gütersloh 2021-2023
Reinigung und Inspektion von Haltungen, Anschlussleitungen und Schächten.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Damit die Bestimmungen der Selbstüberwachungsverordnung Kanal (SüwVo Kanal in NRW) eingehalten werden, sind jährlich ein Teil der Kanäle und Schächte zu reinigen und auf ihren Zustand zu prüfen. Im Einzelnen sind folgende Leistungen vorgesehen: Ca. 60 km pro Jahr Kanalspezialreinigung gem. DWA-M 197 der Hauptkanäle und anschließende TV-Untersuchung, ca. 16 km pro Jahr visuell unterstützte Spezialreinigung gem. DWA-M 197 der Anschlussleitungen vom Hauptkanal und anschließende TV-Untersuchung, Reinigung und Inspektion mit einer vollsphärischen digitalen TV-Kamera (360o x 360o Bilderfassung) von ca. 1450 Schächten pro Jahr. Der Vertrag wird zunächst für beide Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer) mit einer Laufzeit von 8 Monaten abgeschlossen. Kündigt die Stadt (Auftraggeber) den Vertrag nicht spätestens am 30.9.2021, so verlängert er sich bis zum 31.12.22. Kündigt die Stadt den Vertrag nicht spätestens am 30.9.2022, so verlängert er sich bis zum 31.12.2023. Der Vertrag endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2023. Es ist geplant, im Jahr 2021 ungefähr die Hälfte der jährlichen Massen zu beauftragen, die aus der Leistungsbeschreibung hervorgehen. In den Folgejahren (2022, 2023) werden voraussichtlich die vollen ausgeschriebenen jährlichen Massen beauftragt. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen sind nach Erfahrungswerten und dem Bedarf der einzelnen Jahre sorgfältig geschätzt. Dennoch besteht über die gesamte Vertragslaufzeit (2021, 2022, 2023) kein Anspruch auf Erreichen der ausgeschriebenen Mengen. Eine eindeutige Mengenzusage ist zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht möglich. Eine Über- oder Unterschreitung der im Leistungsverzeichnis dargestellten Mengen kann nicht ausgeschlossen werden. Beispiel: Jährliche Menge laut Leistungsbeschreibung: ca. 1450 Schächte, ca. 60 km Haltungen, ca. 16 km Leitungen 2021 geplant: ca. 725 Schächte, ca. 30 km Haltungen, ca. 8 km Leitungen 2022 geplant: 1450 Schächte, 60 km Haltungen, 16 km Leitungen 2023 geplant: 1450 Schächte, 60 km Haltungen, 16 km Leitungen.
Der Vertrag wird zunächst für beide Vertragspartner (Auftraggeber und Auftragnehmer) mit einer Laufzeit von 8 Monaten abgeschlossen. Kündigt die Stadt (Auftraggeber) den Vertrag nicht spätestens am 30.9.2021, so verlängert er sich bis zum 31.12.22. Kündigt die Stadt den Vertrag nicht spätestens am 30.9.2022, soverlängert er sich bis zum 31.12.2023. Er endet in jedem Fall spätestens am 31.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß VHB 124_LD
Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 *) Beurteilungsgruppen I und R sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
* aufrufbar unter: http://kanalbau.com/de/bietereignung/guete-pruefbestimmungen.html
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.