Rahmenvereinbarung von Reinigungsleistungen für Luftsicherheitskontrollgeräte für die Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt am Main Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.16 - 0740/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung von Reinigungsleistungen für Luftsicherheitskontrollgeräte für die Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt am Main
Rahmenvereinbarung von Reinigungsleistungen für Luftsicherheitskontrolllgeräte für Bundespolizeidirektion am Flughafen Frankfurt am Main.
Reinigungsleistungen:
1. Reinigung der Gepäck- und Personenkontrollanlagen zur Aufgabenerfüllung gemäß § 5 LuftSiG in Nachtarbeit,
2. Reinigung der Gepäckprüfanlagen in der mehrstufigen Reisegepäckkontrollanlage,
3. Reinigung PC-Arbeitsplätze für Recheck,
4. Bedarfsreinigung gem. Leistungsbeschreibung.
Optional: Aufwuchs zu 1-3.
Option der viermaligen Verlängerung um jeweils 6 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft:
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft des Bieters in der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis:
Bitte füllen Sie die Vorlage „Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung“ aus und fügen diese Ihrem Angebot bei. Sofern Sie in der abgegebenen Erklärung auf die Vorlage eines Versicherungsnachweises verwiesen werden, fügen Sie diesen bitte ebenfalls Ihrem Angebot bei.
Anbieterdarstellung (Umsatz):
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellen Sie bitte Ihr Unternehmen gemäß der Vorlage „Anbieterdarstellung“ dar, indem Sie in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei folgende Angaben machen:
— Die Netto-Umsätze, die mit Reinigungsdienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren erwirtschaftet worden sind. Der Umsatz des letzten Geschäftsjahres muss hierbei mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
—— Eine Vergleichbarkeit der mindestens 3 einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn diese Dienstleistungsaufträge eine Unterhalts-, Gebäude-, Inventar-, Geräte- oder Kunststoffbehälterreinigung o. ä. beinhalten.
— Eine Vergleichbarkeit der einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang der Leistung ist nur gegeben, wenn:
— ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75 % des Auftragswertes pro Jahr aufweist, der in diesem Verfahren angeboten wird und
— alle 3 angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens ein Jahr angedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.