Gutachterliche Leistungen zu ergänzenden Grundwasseruntersuchungen und zur Sanierungsplanung sowie optional zur Sanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 7123 - 01 - 001 - "Klärschlammablagerung Rabenhof" in Bielefeld
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterliche Leistungen zu ergänzenden Grundwasseruntersuchungen und zur Sanierungsplanung sowie optional zur Sanierung
Der AAV und die Stadt Bielefeld planen die Sanierung der ca. 26 000 Quadratmeter großen Klärschlammablagerung Rabenhof. Der Gegenstand der Vergabe gliedert sich in 2 Phasen:
Phase 1 Projekteinarbeitung, ergänzende Grundwasseruntersuchungen und Sanierungsplanung (wird fest beauftragt).
Die ausgeschriebenen Leistungen der Phase 1 umfassen die Projekteinarbeitung, Planung sowie Begleitung und Auswertung der ergänzenden Grundwasseruntersuchungen im Kontext der bisherigen hydrogeologischen Untersuchungen und die Sanierungsplanung (SP) gemäß § 13 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) zur Sanierung der Klärschlammablagerung Rabenhof in Bielefeld.
Erforderliche Fremdleistungen (z. B. Freischnitt-/ Rodungsarbeiten, Erstellung von Grundwassermessstellen), die im Rahmen der Abwicklung der o. g. gutachterlichen Leistungen anfallen, werden gesondert ausgeschrieben. Die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe solcher Leistungen sowie deren Koordination, Überwachung, Begleitung und Dokumentation sind allerdings im Angebot zu berücksichtigen und entsprechend einzukalkulieren.
Phase 2 Ausführungsplanung und Sanierung (Option)
Die gutachterlichen Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung und Sanierungsmaßnahmen (inkl. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, SiGe-Koordination, Dokumentation) werden optional vergeben.
Es besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung des Leistungsumfangs der Phase 2.
Erforderliche Fremdleistungen (z. B. Freischnitt-/ Rodungsarbeiten, Beweissicherung, Bauleistungen), die im Rahmen der Abwicklung der o. g. gutachterlichen Leistungen anfallen, werden gesondert ausgeschrieben.
Die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe solcher Leistungen sowie deren Koordination, Überwachung, Begleitung und Dokumentation sind allerdings im Angebot zu berücksichtigen und entsprechend einzukalkulieren.
Rabenhof
33609 Bielefeld
Die im Folgenden ausgeschriebenen Ingenieurleistungen sind in 2 Phasen unterteilt. Phase 1 wird fest beauftragt, Phase 2 wird optional vergeben.
Die hier im Rahmen der Phase 1 ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Projekteinarbeitung sowie die Planung, Begleitung und Auswertung der ergänzenden Grundwasseruntersuchungen im Kontext der bisherigen hydrogeologischen Untersuchungen. Darüber hinaus beinhaltet diese Phase die Sanierungsplanung zur Sanierung der Klärschlammablagerung. Diese Leistungen werden als Phase 1 fest beauftragt.
Die Phase 1 beinhaltet im Wesentlichen:
1. Projekteinarbeitung,
2. Erstellung eines Untersuchungskonzeptes für ergänzende Grundwasseruntersuchungen,
3. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen,
4. Begleitung der ergänzenden Grundwasseruntersuchungen,
5. Zusammenfassender Bericht der hydrogeologischen Untersuchungen,
6. Sanierungsplanung,
Phase 2 (OPTION): Ausführungsplanung und Sanierung,
Die Phase 2 beinhaltet im Wesentlichen:
1. Ausführungsplanung zur Sanierung,
2. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen,
3. Bauoberleitung,
4. Örtliche Bauüberwachung/ fachgutachterliche Begleitung,
5. Sicherheits- und Gesundheitskoordination,
6. Dokumentation.
Die Laufzeit des Vertrages steht in Abhängigkeit von der Ausführung der Phase 1, der Abstimmungszeiten mit den zuständigen Behörden und dem Zeitbedarf für die Ausführung. Hieraus kann sich die Notwendigkeit einer Verlängerung der Ausführungszeit ergeben.
Der Auftraggeber wird die frist- und formgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Sollte sich ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes vorgesehenen Bieter auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Unter den geeigneten Bewerbern wählt der Auftraggeber entsprechend der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb aus.
Phase 2 Ausführungsplanung und Sanierung (Option):
Die gutachterlichen Leistungen im Rahmen der Ausführungsplanung und Sanierungsmaßnahmen (inkl. Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung, SiGe-Koordination, Dokumentation) werden nach Abschluss der Phase 1 beauftragt.
Erforderliche Fremdleistungen (z. B. Freischnitt-/ Rodungsarbeiten, Beweissicherung, Bauleistungen), die im Rahmen der Abwicklung der o. g. gutachterlichen Leistungen anfallen, werden gesondert ausgeschrieben. Die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe solcher Leistungen sowie deren Koordination, Überwachung, Begleitung und Dokumentation sind allerdings im Angebot zu berücksichtigen und entsprechend einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, auch die Leistungen der Phase 2 zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV stellen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen
Die geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber und bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied vorzulegen.
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend.
Der Auftraggeber behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Formular 5),
b) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (Formular 6),
c) Bei Bewerbergemeinschaften sind alle Mitglieder sowie zusätzlich eines ihrer Mitglieder als Bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Eigenerklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft – Formular 4). Sie müssen insgesamt die Eignungskriterien erfüllen.
Gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen
Die geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber bzw. von jeder Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweis in Kopie ist ausreichend.
Geforderte Nachweise sind:
a) Eigenerklärung zum Unternehmen (Formular 7),
b) Eigenerklärung zur Versicherung (Formular 9) zum Bestehen oder der Zusage zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mind. 2 Mio. Euro (2-fach maximiert) sowie einer Umweltschadenversicherung in Höhe von 1 Mio. Euro (1-fach maximiert),
c) Eigenerklärung zum Umsatz (Formular 10), bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bei Büros mit mehreren Niederlassungen sollen sich die Angaben auf die Niederlassung beziehen, die das Angebot vorlegt und die Bearbeitung vornehmen wird,
d) Eigenerklärung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist (Formular 11),
e) Eigenerklärung Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb nicht eingerichtet ist (Formular 12).
Bei Buchstabe b) Versicherung mit geforderter Deckungssumme
Bei Buchstabe c) muss im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre der Gesamtumsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft mindestens 100 T EUR (netto) und der Umsatz im Bereich vergleichbarerer Leistungen mindestens 50 T EUR (netto) betragen haben.
Gemäß Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen
Die geforderten Nachweise sind von jedem Bewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam vorzulegen.
Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bei Nichterfüllung der Mindestkriterien wird keine Eignung angenommen und es folgt der Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Eigenerklärung der für den Auftrag vorgesehenen Personen (Formular 8). Die Personen sind namentlich zu benennen. Der stellvertretende Projektleiter muss nicht nur den Projektleiter im Falle der Verhinderung vertreten, sondern er muss auch maßgeblich an der Bearbeitung des Projektes beteiligt sein. Die für die örtliche Bauüberwachung vorgesehene Person muss über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
b) Ein Mitglied im Projektteam muss die Sachkunde gemäß DGUV-Regel 101-004 (ehem. BGR 128) bzw. TRGS 524 „Kontaminierte Bereiche“ nachweisen.
c) Ein Mitglied im Projektteam muss die Eignung als Koordinator nach BaustellV gemäß RAB 30 nachweisen.
d) Eigenerklärung Referenzen des Unternehmens (Formular 13) über die in den letzten 8 Jahren (1.1.2013) abgeschlossenen Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind [Mindestkriterien]:
— Vergleichbares Referenzprojekt, z. B. Klärschlammablagerung, Deponie o. ä.
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen und Sanierungsplanung nach § 13 BBodSchG oder Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen und Begleitung einer Sanierung,
— Gutachterliche Leistungen zur Hydrogeologie/Hydrochemie, z. B. Sanierungsuntersuchung des Grundwassers, Grundwassersanierung, Grundwassermonitoring o. ä..
e) Eigenerklärung Referenzen des Projektleiters (Formular 14.1) über die in den letzten 10 Jahren (Stichtag 1.1.2011) abgeschlossenen Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind [Mindestkriterien]:
— Vergleichbares Referenzprojekt, z. B. Klärschlammablagerung, Deponie o. ä.,
— Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen und Sanierungsplanung nach § 13 BBodSchG oder Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen und Begleitung einer Sanierung,
— Gutachterliche Leistungen zur Hydrogeologie/Hydrochemie, z. B. Sanierungsuntersuchung des Grundwassers, Grundwassersanierung, Grundwassermonitoring o. ä..
f) Eigenerklärung Referenzen des stellvertretenden Projektleiters (Formular 14.2) über die in den letzten 10 Jahren (Stichtag 1.1.2011) abgeschlossenen Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen hinsichtlich Art und Umfang vergleichbar sind [Mindestkriterien]:
— Vergleichbares Referenzprojekt, z. B. Klärschlammablagerung, Deponie o. ä.,
— Gutachterliche Leistungen zur Hydrogeologie/Hydrochemie, z. B. Sanierungsuntersuchung des Grundwassers, Grundwassersanierung, Grundwassermonitoring o. ä..
Bei den Buchstaben a), b) und c) wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Qualifikationsnachweise vorzulegen sind. Alle Mitarbeiter im Projektteam müssen über die uneingeschränkte Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Bei den Buchstaben d), e) und f) wird darauf hingewiesen, dass Bewerber/ Bewerbergemeinschaften jeweils für das Unternehmen, den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter 2 Referenzprojekte innerhalb des definierten Zeitraumes vorweisen müssen.
Die Referenzen des Unternehmens dürfen mit den persönlichen Referenzen des Projektleiters und/ oder des stellvertretenden Projektleiters deckungsgleich sein.
Mit dem Angebot ist ein schriftliches Bearbeitungskonzept für die Durchführung der Leistungen gemäß der Aufgabenstellung entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung (insb. Vorbemerkungen und Anlage 4) vorzulegen (Grundlagenermittlung und Defizitanalyse, Untersuchungsprogramm für die Grundwasseruntersuchungen mit Kostenschätzung, geplante Projektorganisation etc.).
Es erfolgt die Verpflichtung der Mitglieder des Projektteams nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 02. März 1974 (BGBl. I S. 547).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt VHB-NRW Formular 312a/322a bei den Vergabeunterlagen.
Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen können Unternehmen in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation stellen.
Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist auf max. 6 Bewerber begrenzt, da die Durchführung des Verhandlungsverfahrens einen erheblichen Zeit- und Arbeitsaufwand beim Auftraggeber bedeutet.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum festgelegten Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeantrage (siehe Ziffer IV.2.2) einzureichen. Eine Verspätung führt zum Ausschluss.
Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die Bewerber anhand der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb ausgewählt und zur Abgabe eines
Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert.
Nach Angebotsabgabe werden mit Hilfe der Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien die Bieter ermittelt, welche im Hinblick auf die gestellte Aufgabe am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bieten.
Die ausgewählten Bieter (max. 6) erhalten die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV im Rahmen eines Präsentationstermins vorzustellen. Die Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich bis zum 11.6.2021. Dabei behält sich der Auftraggeber vor, die Präsentationstermine in Abhängigkeit von den dann geltenden COVID-19 Empfehlungen als Videokonferenz stattfinden zu lassen. Informationen hierzu erfahren die Bieter mit dem Einladungsschreiben.
Der unter II.1.5 und II.2.6 geschätzte Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet.
Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers zum Teilnahmewettbewerb sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen, oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
Wir machen darauf aufmerksam, dass die weiteren abrufbaren Unterlagen, die die Angebotserstellung betreffen, noch nicht relevant sind für die erste Stufe des Verfahrens, den Teilnahmewettbewerb. Es mag geboten sein, sich bereits auch mit diesen Unterlagen zu befassen. Eine Bearbeitung und/oder Einreichung ist jedoch nicht erforderlich und wird auch nicht gewünscht. Die Veröffentlichung erfolgt allein nach Maßgabe der Regelung des § 41 Abs. 1 VgV, wonach die Bereitstellung sämtlicher Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt erfolgen muss.
Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
Für die Erarbeitung des Angebotes wird die Durchführung einer Ortsbesichtigung empfohlen. Ortsbesichtigungen können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin, zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV voraussichtlich in der 18/19. KW 2021 durchgeführt werden.
Ansprechpartner: Kommunikationsplattform oder [removed]
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMND5XZ.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.